teilstornierung durch TAP - welche Rechte ?

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newyorker2209

Reguläres Mitglied
18.02.2020
26
3
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guten abend !
Wir hatten für Mai/Juni 2023 mit der TAP folgende Flugverbindung gebucht:
Zürich - Lissabon - Marrakesch
Agadir - Lissabon - Zürich
Die komplette Buchung wurde in einem Schritt (eine Buchung = eine Buchungsnummer) getätigt.
jetzt wurde der Flug Agadir - Lissabon gestrichen/storniert.
Habe ich das richtig verstanden, dass wir jetzt den kompletten Flug stornieren können und Anspruch auf eine Rückerstattung habe.
In der Buchung stand:
ÄNDERUNGEN: Erlaubt Umbuchungen ohne Strafgebühr
Gebühr 150 oder eine entsprechende Gebühr muss bei einem No-Show (nicht antreten des Fluges) innerhalb von 24 Stunden gezahlt werden.
ANNULLIERUNG: Stornierungen sind nicht erstattbar

Danke !
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
Man muss hier zwischen vertraglichen Bedingungen, also eventueller Umbuchungsgebühren oder eben Erstattung des Tickets und den Ansprüchen nach EU-Fluggastrechte Verordnung unterscheiden.

Einfach TAP mitteilen, dass man gemäß Artikel 8 Abs. 1 a der EU-Verordnung 261/2004 sein Wahlrecht wahrnimmt und man nun mehr die Rückerstattung des Tickets aufgrund der Annullierung verlangt.

TAP schafft zwar nicht wie vorgeschrieben die Erstattung innerhalb der 7 Tage aber solche Anliegen werden eigentlich problemlos erledigt.

Aber nicht vorschnell die Erstattung beantragen wenn an der Reise an sich festgehalten werden soll, das Recht zur Ersatzbeförderung ohne Aufpreis natürlich besteht weiterhin.
 

newyorker2209

Reguläres Mitglied
18.02.2020
26
3
Leider gibt es ab dem Abflughafen nur Flüge mit der Konkurrenz (AirMaroc), die auch nicht in der StarAllianz ist.

Wir werden wahrscheinlich den Urlaub umorganisieren - werden wahrscheinlich was anderes machen.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.201
1.638
Leider gibt es ab dem Abflughafen nur Flüge mit der Konkurrenz (AirMaroc), die auch nicht in der StarAllianz ist.

Wir werden wahrscheinlich den Urlaub umorganisieren - werden wahrscheinlich was anderes machen.
Du hast natürlich auch das Wahlrecht auf Umbuchung auf andere Airline.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Leider gibt es ab dem Abflughafen nur Flüge mit der Konkurrenz (AirMaroc), die auch nicht in der StarAllianz ist.

Wir werden wahrscheinlich den Urlaub umorganisieren - werden wahrscheinlich was anderes machen.
Wenn dort nur AirMaroc fliegt muss TAP euch darauf umbuchen. Erstmal TAP auffordern eine Ersatzbeförderung zu organisieren und ggf. schon was vorschlagen.
 

newyorker2209

Reguläres Mitglied
18.02.2020
26
3
Vielen Dank !
Gibt es da eine Frist? sowas wie 48h nachdem die Airline uns informiert hat ?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn dort nur AirMaroc fliegt muss TAP euch darauf umbuchen. Erstmal TAP auffordern eine Ersatzbeförderung zu organisieren und ggf. schon was vorschlagen.
kann ich auch eine andere Streck nehmen ? z.B. auf Agadir - Frankfurt mit der Air MAROC?
Anstatt Agadir - Zürich mit der TAP?
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Vielen Dank !
Gibt es da eine Frist? sowas wie 48h nachdem die Airline uns informiert hat ?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


kann ich auch eine andere Streck nehmen ? z.B. auf Agadir - Frankfurt mit der Air MAROC?
Anstatt Agadir - Zürich mit der TAP?
Das wird TAP kaum mitmachen. Anspruch gibt es keinen.
Was TAP vermutlich eher mitmachen wird, ist auf eine alternative TAP Strecke umzubuchen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
kann ich auch eine andere Streck nehmen ? z.B. auf Agadir - Frankfurt mit der Air MAROC?
Anstatt Agadir - Zürich mit der TAP?
Leider nein, der Anspruch erstreckt sich nur auf die nächste Flugmöglichkeit in diesem Fall Agadir - Zürich, Änderungen der Strecke sind nur ein Entgegenkommen von TAP, was in diesem Fall unwahrscheinlich ist wenn es sich um keinen Codeshare oder Staralliance Partner handelt.

Wenn TAP aber weiterhin zum passendenTermin ab einem anderen Airport fliegt, z.B. ab Marrakesch könnte die Lösung darin bestehen, dass TAP auf eine eigene Verbindung von dort nach Zürich umbucht und den Transfer bzw die Kosten dafür von Agadir übernimmt, die Entfernung ist ja mit etwa 200km noch recht überschaubar.

Alternativ könnte sich TAP auch auf eine Umbuchung ab CMN und den Zubringerflug AGA-CMN einlassen die Preise sind ja sehr übersichtlich, bedeutet natürlich mehr aufwand hat aber den Vorteil, dass es einfacher ist als selbst AGA - ZRH zu buchen dann das neue Ticket in der Schweiz auf dem Rechtsweg durch zu setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.899
1.388
Wenn dort nur AirMaroc fliegt muss TAP euch darauf umbuchen.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe - gerade bei TAP. Aus eigener Erfahrung bezweifel ich stark, dass TAP auf RAM umbuchen wird. Im Notfall selbst buchen und Kosten per Anwoat/bzw. Gericht einfordern, wobei sicherlich das Ticket auch zerschossen wird, weil ein Segment fehlt. Ob der Aufwand und der Stress sich lohnt, muss jeder für sich selbst wissen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe
Nun die EU VO ist da sehr eindeutig, der Anspruch besteht, dass man natürlich selber ein neues Ticket buchen und sich die Erstattung selber holen muss ist jetzt nicht TAP exklusiv.
Die Ticketproblematik kann hier egal sein, da es sich ohnehin um den Rückflug handelt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Nun die EU VO ist da sehr eindeutig, der Anspruch besteht, dass man natürlich selber ein neues Ticket buchen und sich die Erstattung selber holen muss ist jetzt nicht TAP exklusiv.
Die Ticketproblematik kann hier egal sein, da es sich ohnehin um den Rückflug handelt.
Das sehe ich anders und stimme jaykayham zu.

Es ist zwar der Rückflug, hier aber das 1. Segment. Das wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Problemen führen und nicht jeder will ein IDB, auch wenn er im Recht ist.

Und die TAP in der Schweiz oder in Portugal auf den Ausgleich der Ersatzbeförderung zu verklagen gehört auch nicht zu den einfachen und risikofreien Aktionen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
Es ist zwar der Rückflug, hier aber das 1. Segment.
Ja und?
Wenn auf Air Maroc neu gebucht wird dann ja komplett und nächster Gelegenheit nach Zürich nach LIS und von dort mit TAP nach ZRH macht ja nun mal gar keinen Sinn.

In der Schweiz schon Ersatzbeföderung ist da wirklich kein Problem weil da die EU VO klar ist, da spielt die Sonderrolle der Schweiz wegen der EuGH Urteile keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ja und?
Wenn auf Air Maroc neu gebucht wird dann ja komplett und nächster Gelegenheit nach Zürich nach LIS und von dort mit TAP nach ZRH macht ja nun mal gar keinen Sinn.

In der Schweiz schon Ersatzbeföderung ist da wirklich kein Problem weil da die EU VO klar ist, da spielt die Sonderrolle der Schweiz wegen der EuGH Urteile keine Rolle.
So einfach ist es nicht.

Während die EuGH und deutsche Gerichte die EU261 maximal im Sinne des Passagiers dehnen, gehen die Gerichte in der Schweiz anders vor. So gab es z.B. immer mal wieder Probleme, wenn ein Segment betroffen war, das keine Berührung mit der Schweiz hatte.

Auch ist EU261 bei der Ersatzbeförderung keinesfalls eindeutig. Das zeigt sich dadurch, dass da einiges durch Richterrecht ergänzt wurde.

Auch Aspekte, wie man den Vertragspartner in Verzug setzt oder wie ein Zivilprozess geführt wird etc., können abweichen. Da reicht das Know-how eines deutschen Anwalts. Dann muss man einen entsprechend versierten Anwalt beauftragen. Das kostet Geld, das man nicht automatisch zurück bekommt.

Natürlich kann man auch den gesamten Rückflug neu buchen und als Ersatzbeförderung einklagen. Das erhöht Einsatz und Risiko.

Ein Dienstleister könnte das Risiko übernehmen, wenn man einen findet. Doch ein reduzierter Ausgleichsanspruch ist etwas anderes als wenn der Dienstleister sein Honorar vom Anspruch auf Ersatzbeförderung abzieht.

Portugiesische Gerichte sind ebenfalls ein Thema für sich.

Es ist bei EU261 nun einmal so, dass sich die beschriebenen Rechte in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich einklagen lassen. Deutschland ist mit seiner Gerichtsbarkeit das Schlaraffenland für EU261-Klagen. Das kann man nicht so einfach auf andere Staaten übertragen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
So einfach ist es nicht.
Nun das kann ich aus eigenen Fällen nicht nachvollziehen.
Mein erster Fall genau dieser Art, ich habe einen Freund gefragt der inzwischen in einer Deutsch-Schweizer Kanzlei tätig ist, der hat mir einen Experten für diesen Bereich in der Schweiz empfohlen.

Dieser hat sich den Fall kurz angeschaut, geantwortet ich soll Verbindung X selbst buchen und er kümmert sich daraum, dass das Geld erstattet wird.
Dem war dann auch so, am Ende kam das Geld und der Rechnung die aber schon beglichen war bei mir an.
Genau ist es bei zwei Flügen von Verwandten gelaufen.

Daher habe ich nie Probleme/Unterschiede bemerkt wenn es um die Ersatzbeförderung ging, bei Fällen von Anullierungen sah das anders aus, da war die klare Antwort dann sehr oft der Anspruch besteht nicht bzw. wäre nur bei hohem Risiko durchsetzbar.

Von daher ja in der Schweiz braucht es einen geigneten Rechtsanwalt, aber wirklich Probleme konnte ich bei dem Komplex Ersatzbeförderung nicht erkennen.

Aber wie schon beschrieben es gibt ja auch andere Alternativen, Interessanterweise fliegt Easyjet AGA -BSL 2 mal pro Woche direkt im Februar ab 23 Euro buchbar oder man behält eine TAP Verbindung ab RAK oder CMN bei und einigt sich wegen der Transferkosten, TAP hat mir schon ohne Probleme die Kosten für die DB Fahrkarte zugesagt und erstattet, als ich statt in HAM in FRA landen musste.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Nun das kann ich aus eigenen Fällen nicht nachvollziehen.
Mein erster Fall genau dieser Art, ich habe einen Freund gefragt der inzwischen in einer Deutsch-Schweizer Kanzlei tätig ist, der hat mir einen Experten für diesen Bereich in der Schweiz empfohlen.

Dieser hat sich den Fall kurz angeschaut, geantwortet ich soll Verbindung X selbst buchen und er kümmert sich daraum, dass das Geld erstattet wird.
Dem war dann auch so, am Ende kam das Geld und der Rechnung die aber schon beglichen war bei mir an.
Dann ist ja alles kein Problem. Dann gibst Du dem TO die Kontaktdaten Deines Freundes, der dann wieder den Spezialisten empfiehlt, der wiederum mit Freude für nichts als Dankbarkeit den Fall für den TO abwickelt.
 

newyorker2209

Reguläres Mitglied
18.02.2020
26
3
Nun das kann ich aus eigenen Fällen nicht nachvollziehen.
Mein erster Fall genau dieser Art, ich habe einen Freund gefragt der inzwischen in einer Deutsch-Schweizer Kanzlei tätig ist, der hat mir einen Experten für diesen Bereich in der Schweiz empfohlen.

Aber wie schon beschrieben es gibt ja auch andere Alternativen, Interessanterweise fliegt Easyjet AGA -BSL 2 mal pro Woche direkt im Februar ab 23 Euro buchbar oder man behält eine TAP Verbindung ab RAK oder CMN bei und einigt sich wegen der Transferkosten, TAP hat mir schon ohne Probleme die Kosten für die DB Fahrkarte zugesagt und erstattet, als ich statt in HAM in FRA landen musste.
Könntest Du mir den Namenbitte per PN schicken ? Das wäre super !

Ich fliege nicht mit Easyjet - da haben wir nur schlechte Erfahrungen gemacht.
 

newyorker2209

Reguläres Mitglied
18.02.2020
26
3
Update:
ich habe TAP jetzt auf verschiedenen Kanälen angeschrieben und um ein Angebot einer alternative Flugverbindung innerhalb der nächsten 48h gebeten.
Mal schauen, was da kommt.
Die größte Frechheit finde ich, dass man ewig (jetzt schon 1,5h) in der Warteschleife der Hotline hängt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
Könntest Du mir den Namenbitte per PN schicken ? Das wäre super !
Natürlich meine Unterlagen darüber sind leider nicht zu Hause sondern in Deutschland, ich habe jetzt meine Tante angeschrieben die hat den Ordner noch im Schrank ich denke bis übermorgen wird die Antwort da sein.

Die größte Frechheit finde ich, dass man ewig (jetzt schon 1,5h) in der Warteschleife der Hotline hängt.
Das ist aber seit 2020 nicht nur bei TAP so, das schafft LH noch bis zur dreifachen Zeitspanne aber auch bei KLM/AF oder BA kann es dauern.

Wann soll eigentlich die Reise statt finden? denn das ist ja für weitere Vorgehen auch interessant.
 

newyorker2209

Reguläres Mitglied
18.02.2020
26
3
Natürlich meine Unterlagen darüber sind leider nicht zu Hause sondern in Deutschland, ich habe jetzt meine Tante angeschrieben die hat den Ordner noch im Schrank ich denke bis übermorgen wird die Antwort da sein.


Das ist aber seit 2020 nicht nur bei TAP so, das schafft LH noch bis zur dreifachen Zeitspanne aber auch bei KLM/AF oder BA kann es dauern.

Wann soll eigentlich die Reise statt finden? denn das ist ja für weitere Vorgehen auch interessant.
Update: Wir haben Rückmeldung bekommen, dass TAP uns keine Alternative anbieten kann und wir einen Refund beantragen sollen.
Es wurde also noch nicht mal ein Flug von Marrakesch nach Deutschland angeboten.
Fliegen wollten wir in den Pfingstferien (Ende Mai/Anfang Juni).
Wir werden jetzt alles stornieren (Hotels und Auto - das geht gottseidank kostenlos) und uns was anderes suchen.

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps !
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
730
993
Sollte dieser Refund jemals ankommen oder wenn, dann vielleicht nur in Vouchern, die ein Jahr gültig sind. Der TP kann man nicht vertrauen, am besten direkt hart durchgreifen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
Sollte dieser Refund jemals ankommen oder wenn, dann vielleicht nur in Vouchern, die ein Jahr gültig sind. Der TP kann man nicht vertrauen, am besten direkt hart durchgreifen.
Diese pauschalen Aussagen sind höchst sinnwidrig und natürlich als unbeteiligter sehr einfach daher gesagt, besonders wenn keine deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist.
Update: Wir haben Rückmeldung bekommen, dass TAP uns keine Alternative anbieten kann und wir einen Refund beantragen sollen.
Da macht es sich TAP natürlich viel zu einfach und würde vor Gericht mit dieser Masche ziemlich sicher auch in der Schweiz scheitern, aber der Aufwand ist natürlich deutlich höher.

Wenn möglich eben doch mit Abflug ab Deutschland buchen wenn es nur einige sind sind diese oft gut angelegt.
Wenn das neue Ziel mit TAP erreichbar ist kann es sich lohnen sich auf einen Gutschein mit höheren Wert zu einigen, einer Freundin und ihrem Partner wurde auch der Flug annulliert sinnvollen Ersatz gab es nicht, auf meinen Tipp hin ist es dann die Azoren geworden und obwohl die Flüge dorthin teurer waren ist kaum ein Aufpreis entstanden.

Wen es interessiert die schweizer Kanzlei welche die Fälle bearbeitet hat ist:
Krepper Spring Partner (https://www.ksup.ch) wer von den Anwälten dort die Fälle übernommen hat kann ich von hier aus nicht rekonstruieren sollte aber nicht entscheidend sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Das Finden von kompetenten Anwälten ist in der Schweiz kein Problem, sondern deren Bezahlung, die sonstigen Prozesskosten und das höhere Prozessrisiko.

Schon in Deutschland würde ich es nicht jedem empfehlen, selbst eine Ersatzbeförderung zu buchen und einzuklagen. Und in Deutschland ist es erheblich einfacher einen solchen Prozess zu gewinnen. Klagen und potentielle Restrisiken sind nicht Jedermanns Sache. In Portugal zu klagen halte ich für solche Kontexte generell nicht für sinnvoll.

Das wissen die Airlines übrigens auch. In der Regel entscheidet die rechtliche Durchsetzbarkeit der Interessen des Passagiers bei der Entscheidung der Airline, diese freiwillig zu gewähren. Da kann sich dieselbe Airline in ähnlichen Fällen unterschiedlich verhalten.
 
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