Zum Film:
Die Argumente, insbesondere der Staatsanwaltschaft waren z.T. weltfremd.
Ein Beispiel, die Passagiere hätten (noch) in des Cockpit "gehen" können und den Entführer ....., und das nach dem Germanwings Vorfall. Der Gesetzgeber verfugt, dass die Cockpittür unüberwindbar ist, verlangt aber von Leihen bei Bedarf ins Cockpit zu gehen. (der Vorfall war wohl im Mai 2016, ein Jahr nach dem GW Vorfall.)
Zum Urteil:
Die Berufsrichter hätten wahrscheinlich anders entschieden (vor Gericht und auf See liegt dein Leben in Gottes Hand).
Zur Abstimmung:
Es fehlte die Angabe zu der Anzahl der abgegebenen Stimmen, oder habe ich dieses Überhört? (???)
(die Wahrheit ... und nichts weglassen ...., >Lügenpresse)
Zur Diskussion:
Wenn ein Herr Baum zu den Menschenrechten sagt, es herrscht kein Krieg, es sind nur Kriminelle, heißt das im Umkehrschluss, im Krieg sind die Menschenrechte außer Kraft?
Zur Gesetzeslage:
Solange erkennbar ist, das der Pilot (erster Pilot) noch die Gewalt über das Flugzeug hat, würde ich diesem die Entscheidung über den kontrollierten Absturz (verpflichtend) überlassen. Wenn fremde die unmittelbare Gewalt über das Flugzeug haben, dann kann die Entscheidung nur von Außen gefällt werden.