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Kona kenn ich leider noch nicht. Ich denke jedoch, nachdem nespresso die schon mal als Special hatten wird der wieder mal kommen. Aber ihr erinnert mich daran, dass ich meinen kopi luwak noch bei ebay einstellen muss ;-) danke.
@neverest
Funktioniert leider nicht, wenn man über das US-Festland zurückfliegt. Da gibt´s ein Verbot zur Einfuhr von Agrarprodukten aus Hawaii.
Und die Jungs kontrollieren das Gepäck tatsächlich schon bei der Abreise aus Hawaii.
Ansonsten könnte sich ein F-Award durchaus lohnen. Ein Koffer mit Kleidung, 2 Koffer voll Kona-Kaffee....
Mist, mist, mist!!
Aber wieso nur ein Pfund? (Gebe zu, dass ich mich mit den Einreisebestimmungen noch nicht tiefer auseinandergesetzt habe. Weiß nur, dass ich eine Flasche Whiskey mitbringen darf p.P: )
Kaffee(steuer) ist ne elementare Einnahmequelle in DE und die heimische Industrie muss geschützt werden. Simpel.
DE ist nach US der größte Markt, glaube sogar gehört zu haben dass die deutschen die Kaffeeweltmeister sind....
Kann man nicht in einem anderen EU Land einreisen und die Koffer neu aufgeben?
Nach HNL fliegt doch sowieso jeder nur ab MAD oder WAW.
PS: ich hab immer gern den KONA Eiskaffee getrunken (ich weiß ich banause aber immernoch besser als EnergyDrink)
Kannst du machen, aber auch in AMS, LHR etc hats den grünen und roten Ausgang wenn du ankommst. Auch dort wirst du bzw das Gepäck gescreent....
Keine Geringfügigkeitsgrenze
Als Besonderheit ist festzustellen, dass es keine Geringfügigkeitsgrenze gibt. Dies bedeutet, dass Privatpersonen, die Kaffee in kleinen Mengen durch Versandhandel aus dem EU-Ausland beziehen, verpflichtet sind, in Deutschland Kaffeesteuer anzumelden und abzuführen. In vielen solcher Fälle (z. B. Senseo-Pads) hat der Zoll 2007/08 Strafverfahren eingeleitet. Strafverfahren gegen Kleinkonsumenten, die per Internet Kaffee aus anderen EU-Staaten bezogen hatten, erbrachten bisher ca. 25.000 Euro an nachträglichen Steuereinnahmen (0,01–10 €/Vorgang) - bei Zollpersonalkosten von 800.000 Euro (aus: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2009).
Im November 2006 kam es in mehreren Hundert Fällen zu Ermittlungen des deutschen Zolls wegen Steuerhinterziehung gegen deutsche Kunden, die über eBay Kaffee in Holland gekauft hatten.[2] Die Einfuhr von bis zu 10 kg Kaffee aus Ländern ohne Kaffeesteuergesetz zu privaten Zwecken ist nur möglich, wenn der Käufer eine Privatperson ist und der Kaffee persönlich im Ausland abgeholt wird.[3]
Durch eine Änderung des Kaffeesteuergesetzes wurde im Jahr 2010 der Versandhandel neu geregelt. Nunmehr sind nach § 18 KaffeeStG in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Versandhändler verpflichtet, die Kaffeesteuer anzumelden und abzuführen, wenn es sich bei den Abnehmern in Deutschland um Privatpersonen handelt.
Bei der Einreise aus anderen EU-Staaten ist die Einfuhr auf 10 Kilo pro Person beschränkt. Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern wurde 2008 die bisherige Freigrenze von 500 Gramm aufgehoben - Kaffee kann nunmehr unbegrenzt eingeführt werden, wobei die allgemeine Wertgrenze von 430 Euro (für alle eingeführten Waren zusammen) zu beachten ist.
Wie man doch eingefahren ist im laufe der zeit und wie man meint das immer noch so zu lesen.