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gibts eigentlich sowas wie "ungerechtfertigte Bereicherung" auch im StGB ??
gut ... 'vorsätzlicher Betrug' vermutlich
Betrug setzt Vorsatz voraus.
gibts eigentlich sowas wie "ungerechtfertigte Bereicherung" auch im StGB ??
gut ... 'vorsätzlicher Betrug' vermutlich
diese Seite hier ist ja ganz interessantIch glaube der geht mit einer Vollstreckungsabwehrklage.
Ansonsten kann er ja nur vollstrecken was tituliert wurde (zzgl. der eigenen Kosten) - die kann man aber angreifen.
Wenn du bereits, im Vorfeld der Vollstreckung, etwas bezahlt hast was jetzt noch mal eingetrieben werden soll, müsste es wohl eine Feststellungsklage sein.
Aber nur so was ich als Laie weiss, nix Jurist oder so.
ja, mal schauen was mein schlauer Rechtsverdreher wieder sagen wird
beim letzten Mal war es sowas wie:
"zahlen ... und dann holen wir es über §§812-822 BGB wieder zurück ..."
na doll
hat zwar geklappt, aber es ist doch mühselig, aufwendig und zäh
Danke für die Antwort ... völlig an der Frage vorbei, vorbeier geht kaum noch
ja, mal schauen was mein schlauer Rechtsverdreher wieder sagen wird
beim letzten Mal war es sowas wie:
"zahlen ... und dann holen wir es über §§812-822 BGB wieder zurück ..."
na doll
hat zwar geklappt, aber es ist doch mühselig, aufwendig und zäh
von den ganzen anderen Nachteilen ganz zu sprechen
diese Seite hier ist ja ganz interessant
https://www.schuldnerberatung.de/doppelpfaendung/
zeigt sie doch, dass die Gläubiger einfach die viel schärferen Waffen haben, nach dem Motto
"pfänden wir lieber alles gleich doppelt und dreifach, was wir haben das haben wir erstmal und passieren kann uns eh nicht viel"
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https://www.schuldnerberatung.de/doppelpfaendung/
zeigt sie doch, dass die Gläubiger einfach die viel schärferen Waffen haben, nach dem Motto
"pfänden wir lieber alles gleich doppelt und dreifach, was wir haben das haben wir erstmal und passieren kann uns eh nicht viel"
selbst wenn der Schuldner damit seine Schuld parallel gleich doppelt und dreifach zahlt
ist das wirklich der *hüstel* "deutsche Rechtsstaat", von dem man in aller Welt so schwärmt
Antwort:Sind die bisher geleisteten Teilzahlungen darin vollständig und mit dem jeweils richtigen Betrag aufgeführt?
aber sicher nicht die vollen 10.ooo EuroWenn bei einer Hauptforderung von 10.000 EUR bis heute 8.000 EUR gezahlt worden sind, ist die Restforderung wegen der Faktoren Kosten und Zinsen höher als 2.000 EUR.
ach ne, was du nicht sagstKann unter anderem auch deshalb ein Rohrkrepierer werden, weil Du dabei das Liquiditäts- bzw. Insolvenzrisiko des ursprünglichen Gläubigers bzw. in dieser Konstellation dann Schuldners trägst.
Gegenfrage: warum werden nicht die 2.000 Euro gepfändet ... plus Zinsen plus Kosten meinetwegen, also bestenfalls irgendwas um die 2.2oo Euro ... sondern die volle ehemalige Restschuld von 10.ooo Euro ??!Warum zahlt denn der Schuldner nicht freiwillig, wenn er soviel zu pfänden hat?
Gegenfrage: warum werden nicht die 2.000 Euro gepfändet ... plus Zinsen plus Kosten meinetwegen, also bestenfalls irgendwas um die 2.2oo Euro ... sondern die volle ehemalige Restschuld von 10.ooo Euro ??!
Bezahlt sind ja dann 18.ooo Euro, und das ist auch mit den gnädigsten Zinsen und den teuersten Kosten nicht mehr erklärbar
ach ne, da wäre ich ja jetzt nie drauf gekommenWenn bei einer Hauptforderung von 10.000 EUR bis heute soviel gezahlt wurde, dass von der Hauptforderung noch 2.000 EUR (plus Zinsen) offen sind, ist die Forderungsaufstellung falsch.
nicht mal 1 JahrDas kommt ganz darauf an wie alt der Titel ist, wie hoch die titulierten Zinsen waren und was an Kosten aufgelaufen ist.
wo wir doch alle wissen, dass erstmal Derjenige lacht und am längeren Hebel sitzt, der die Liquidität erstmal hat
nicht mal 1 Jahr
es lief ein Aufrechnungsantrag gemäß §387 BGBNaja, so wie sich das liest hattest Du Dir besagte Liquidität ja die längste Zeit gesichert, oder?
die Zinsen sind sogar aufgelistet mit 5% über BasisOK da kann es nich viel sein ich hatte mal einen der war 27 Jahre alt, da wurden aus ca. 44€ knapp 1400€.
ach ne, da wäre ich ja jetzt nie drauf gekommen
und trotzdem soll ich eine (vorsätzlich??!!) falsche Forderungsaufstellung erst mal bezahlen, und zwar voll, wie sie aufgestellt ist, und dann mühselig und im Nachhinein über §§812 ff das Geld wieder zurückholen
wo wir doch alle wissen, dass erstmal Derjenige lacht und am längeren Hebel sitzt, der die Liquidität erstmal hat
was ist denn das für eine ******** bitte ?!!
Ich habe hier den Versuch unternommen, mich an die wesentlichen Infos für eine etwas ausführlichere sachdienliche Antwort heranzutasten, nachdem die Kurzfassung schon von Asia gegeben wurde. Bei dem Gepoltere vergeht es mir aber.
Das Rundum-Sorglospaket gibt es beim Anwalt oder der Schuldnerberatung.
Wir können und dürfen dir hier nur Impulse geben, mit denen man via Google sicherlich auch an erste Fundstellen für „sachdienliche“ Infos bekommt.
Wenn bei einer Hauptforderung von 10.000 EUR bis heute 8.000 EUR gezahlt worden sind, ist die Restforderung wegen der Faktoren Kosten und Zinsen höher als 2.000 EUR..
ach ne, da wäre ich ja jetzt nie drauf gekommen
und trotzdem soll ich eine (vorsätzlich??!!) falsche Forderungsaufstellung erst mal bezahlen, und zwar voll, wie sie aufgestellt ist, und dann mühselig und im Nachhinein über §§812 ff das Geld wieder zurückholen
wo wir doch alle wissen, dass erstmal Derjenige lacht und am längeren Hebel sitzt, der die Liquidität erstmal hat
was ist denn das für eine ******** bitte ?!!
... ich halte euch auf dem Laufenden