Trade Republic Bezahlkarte

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Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
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Ganz einfach - keine (oder falsche) Freistellungsaufträge ver- und umverteilt. Und die 263,75 Euro hätte man ja gern wieder. Und die Anlage KAP muss man ja auch sowieso ausfüllen bei ausländischen Zinserträgen.
Deshalb meide ich ausländische Zinserträge. Die Anlage KAP habe ich schon lange nicht mehr ausgefüllt. Ich verstehe diese hohe Nachfrage nach der Steuerbescheinigung auch nicht.
 

Vorwarts

Aktives Mitglied
11.10.2024
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Kapitalerträge werden dem Finanzamt gemeldet, können aber nicht vom Steuerzahler abgerufen werden.
Das sind Meldungen von dirversen Einkommensarten, die man selber abrufen kann.

Entgegen der lockeren Darstellung von @Vorwarts ist auch für nichtselbstständige die Frist für die Abgabe der 31.07.25

Meine Bescheinigung von TR kam wie hier bei den meisten auch Anfang April.
TR hat es übrigens damit geschafft, die bisherige Schnarchnase Nr.1., DKB abzulösen.
Ich finde alles nach dem 31.03. sehr spät.
Doch können Sie aber musst halt das passende Programm haben und die freigaben halt alle erteilt haben an denn richtigen Stellen. Letztes Jahr z.B. hatte ich übernommen aber leicht Fehler entdeckt denn ich gerade gezogen habe zu TR Bericht.

31.07.25 trifft doch auch nur die Personen die verpflichtet sind eine zu machen was so ca.20% vielleicht sind bei privat Personen. Alle anderen haben 5 Jahre Zeit eine zu erstellen.

Aber ja lieber früh alles bekommen und machen als zu spät es zu machen. Muss aber jeder für sich entscheiden für mich wird das ein eher kurz vor knapp Abgabe wie jedes Jahr.
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.209
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Nicht ausgeglichene Verluste über mehrere Depots bzw. Jahre können ein weiterer Grund sein.

Verlustverrechnungen sollte man in manchen Fällen nicht per ESt-Erklärung machen. Was nicht allen bewusst ist: Verlustverrechnung hat immer Vorrang vor der Nutzung des Freistellungsauftrags und kann daher dazu führen, dass man Teile des FSAs verschenkt.

Beispiel:
Bank/Depot A: Gewinne in Höhe von 4000€, Abgeführte Steuer: 1000€ plus Soli
Bank/Depot B: Verluste in Höhe von 4500€
Bank/Depot C: Gewinne in Höhe von 1000€, FSA über 1000€

Wenn man in dieser Konstellation per ESt-Erklärung eine Verlustverrechnung durchführt, erhält man zwar eine Steuerrückzahlung, doch verschenkt man den halben FSA. Wenn man ohne ESt-Erklärung die Verlustverrechnung auf Bankebene durch einen Depotübertrag inkl. Verlustverrechnungstöpfe von Bank B zu Bank A durchführen lässt, so erfolgt die Steuerrückerstattung durch Bank A direkt, der FSA wird voll genutzt und man hat weiterhin noch 500€ im Verlustverrechnungstopf bei Bank A, die man im Folgejahr nutzen kann.
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.065
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LEJ
Nun ja, dafür immer gleich einen Depotübertrag zu machen, könnte auf die Dauer anstrengend werden. Das sollte man - meiner Meinung nach - im ganzen Jahr im Auge haben und dann ggf. einzelne Wertpapiere, die man verkaufen möchte zum "richtig Depot" übertragen. Kurzfristig helfen auch Käufe/Verkäufe mit ordentlich Stückzinsen, um da etwas Gewinne/Verluste/FSA zu optimieren (vielleicht nicht unbedingt am 30.12. / 02.01. - da könnte sich das FA an der Gestaltung stoßen).
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.105
2.210
FFM
Also bei mir ist bei TR nichts da, letzte Steuerbescheinigung ist für das Jahr 2023 und von Anfang März 2024.
Bin ich da der Einzige dem das so geht?
 

Manaburner

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
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meine rote Laterne ist die Baader Bank (Smartbroker+). TR kam schon (war nur perfekt in der App versteckt), selbst Sutor hat es schon geschafft
Bei mir wurde die Steuerbescheinigung gestern im Kundenportal der Baader Bank bereitgestellt, also weder in der App von Scalable Capital noch bei Finanzen Zero. Und das habe ich nur mitbekommen, weil in der FZ App eine Meldung kam.
 

fluGang'sThor

Reguläres Mitglied
14.12.2022
25
9
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Doch können Sie aber musst halt das passende Programm haben und die freigaben halt alle erteilt haben an denn richtigen Stellen. Letztes Jahr z.B. hatte ich übernommen aber leicht Fehler entdeckt
Was meinst Du mit einem "passenden Programm"? Eine über das "normale" ELSTER (welches ja jeder hat / haben kann) hinausgehende Version? Zum Beispiel für Steuerberater -- vergleichbar mit Rechtsanwälten, welche für ihre Mandanten gegebenenfalls erweiterte Akteneinsicht bekommen können (im Gegensatz zu denen selber)?

Oder doch nur das normale ELSTER, aber richtig konfiguriert -- Stichwort: Freigaben ...
 
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