Trip.com: Flug stornieren (bekomme nichts) oder nicht antreten (und dadurch wenigstens Steuern zurück)?

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dsdc32

Reguläres Mitglied
26.08.2019
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Guten Morgen,
ich bin eigentlich zufrieden mit Trip.com

Jetzt musste ich aber mal einen Flug (Flug 1) umbuchen, was auch über die App/Webseite angeboten wurde. Die Gesamtkosten der Umbuchung waren aber am Ende dann 402€, wohin gegend eine Neubuchung des gleichen (neuen) Fluges (Flug 2) nur 176€ waren. Da hab ich dann natürlich neu gebucht.

Jetzt wollte ich gerade Flug 1 stornieren. Ist möglich aber Erstattung ist dann 0€ (siehe Screenshot).

Ich hatte in Erinnerung, dass wenn ich den Flug einfach gebucht lasse und nicht antrete, dann hab ich wenigtens Anrecht auf die Erstattung aller Gebühren/Steuern. Was bei Flug 1 dann 45,35€ wäre (siehe Screenshot). Besser als nichts.

Wie sollte ich nun hier am besten Vorgehen?

PS: wenn ich im falschen Bereich poste, dann sorry. Würde mich über einen Hinweis freuen
 
Zuletzt bearbeitet:

handballplayer3

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01.10.2015
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DUS
Ich fordere die Erstattung der S&G immer im Nachhinein von der Airline zurück bzw. ggf auch mit Abschlag über eins der Portale.

Es ist nämlich eben gerade kein Storno. Daher wäre mein vorgehen ebenfalls Flug nicht antreten und nachher die S&G einfordern.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Flug ggf. noch eine Änderung erhält und man so ggf. dann sowieso gratis stornieren kann.
Ist mir auch schon passiert, das war win win.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Die Streckenrelation wäre schon wichtig zu wissen, bevor man hier eine Auskunft geben kann.
 

dsdc32

Reguläres Mitglied
26.08.2019
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Die Streckenrelation wäre schon wichtig zu wissen, bevor man hier eine Auskunft geben kann.
Kannst du kurz erläutern was du mit "Streckenrelation" meinst? Dann kann ich die Info nachliefern?

Das ist die FLUG 1 Verbindung die erstattet/storniert werden soll (Eurowings)
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Ich fordere die Erstattung der S&G immer im Nachhinein von der Airline zurück bzw. ggf auch mit Abschlag über eins der Portale.

Es ist nämlich eben gerade kein Storno. Daher wäre mein vorgehen ebenfalls Flug nicht antreten und nachher die S&G einfordern.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Flug ggf. noch eine Änderung erhält und man so ggf. dann sowieso gratis stornieren kann.
Ist mir auch schon passiert, das war win win.
Ja so war auch meine Vorgehensweise die ich im Kopf hatte. Hierzu aber ein paar Fragen.

1. Ich hab ja über Trip.com gebucht. Muss ich dann die S&G Rückforderung über trip.com bei Eurowings einreichen oder direkt bei Eurowings? (einfach info@eurowings.com ?)
2. Ich habe gelesen das Eurowings dann einfach nicht mehr antwortet und die Anfrage ignoriert. Welche Portale kannst du empfehlen für S&G-Erstattung?
3. Reagiert Eurowings auf kostenlose Portale wie Schlichtung Reise & Verkehr?
 

daddycoool

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10.03.2017
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Kann man nicht generell einen Eurowings Flug in der Eurowings App verwalten ?
Und dort auch die Erstattung beantragen?
 

chrini1

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26.03.2013
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HAM
Kannst du kurz erläutern was du mit "Streckenrelation" meinst? Dann kann ich die Info nachliefern?

Das ist die FLUG 1 Verbindung die erstattet/storniert werden soll (Eurowings)
Anhang anzeigen 309388


Ja so war auch meine Vorgehensweise die ich im Kopf hatte. Hierzu aber ein paar Fragen.

1. Ich hab ja über Trip.com gebucht. Muss ich dann die S&G Rückforderung über trip.com bei Eurowings einreichen oder direkt bei Eurowings? (einfach info@eurowings.com ?)
2. Ich habe gelesen das Eurowings dann einfach nicht mehr antwortet und die Anfrage ignoriert. Welche Portale kannst du empfehlen für S&G-Erstattung?
3. Reagiert Eurowings auf kostenlose Portale wie Schlichtung Reise & Verkehr?

Es ging darum, ob Du Deutsches Recht zur Anwendung bringen kannst - da z.B. ich trip.com nur für Flüge in Mainland China nutze. Die Frage hast Du bejaht. Die S&G würdest Du bei EW einfordern.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.060
18.946
NUE/FMO
www.red-travels.com
egal zu welchem Zeitpunkt du stornierst, Steuern und Gebühren müssen bei Nichtnutzung des Fluges erstattet werden.

Dienstleister und alles weitere dafür im folgenden Thread (nicht mehr GFF):
 
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dsdc32

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26.08.2019
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egal zu welchem Zeitpunkt du stornierst, Steuern und Gebühren müssen bei Nichtnutzung des Fluges erstattet werden.

Dienstleister und alles weitere dafür im folgenden Thread (nicht mehr GFF):
bekomme ich S&G auch zurück wenn ich selber storniere?
 

malschauen

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05.12.2016
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Jup, sind ja Steuern und Gebühren, die nicht weiter gereicht werden müssen. Wieso sollte es einen Unterschied machen, ob du der Fluggesellschaft aus freien Stücken sagst, ich komme nicht oder ob du aus freien Stücken einfach nicht erscheinst? Geht ja beides von dir aus. Je nach Zeitrahmen kann noch eine Änderung seites der Fluggesellschaft kommen, dann könntest du den vollenFlugpreis zurückerhalten.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
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1. Ich hab ja über Trip.com gebucht. Muss ich dann die S&G Rückforderung über trip.com bei Eurowings einreichen oder direkt bei Eurowings? (einfach info@eurowings.com ?)
2. Ich habe gelesen das Eurowings dann einfach nicht mehr antwortet und die Anfrage ignoriert. Welche Portale kannst du empfehlen für S&G-Erstattung?
3. Reagiert Eurowings auf kostenlose Portale wie Schlichtung Reise & Verkehr?
Ich hatte zum Glück mit EW diesbezüglich noch keine Probleme. Erstattung erfolgte durch EW, obwohl über Portal gebucht. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ggfs. ungerechtfertigt gem. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 Herausgabeanspruch! Das Portal gilt als "Vermittler"; der Vertrag ist aber zwischen Dir und der Fluggesellschaft geschlossen worden. Unter Verweis darauf würde ichh immer zuerst eine Erstattung bei der Airline anstossen.
 

dsdc32

Reguläres Mitglied
26.08.2019
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Ich hatte zum Glück mit EW diesbezüglich noch keine Probleme. Erstattung erfolgte durch EW, obwohl über Portal gebucht. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ggfs. ungerechtfertigt gem. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 Herausgabeanspruch! Das Portal gilt als "Vermittler"; der Vertrag ist aber zwischen Dir und der Fluggesellschaft geschlossen worden. Unter Verweis darauf würde ichh immer zuerst eine Erstattung bei der Airline anstossen.
An welche Email hast du die Anfrage geschickt? Und welche Details sind notwendig zu nennen?

Danke und BG