Trotz 6 Stunden Verspätung LH verweigert Entschädigung

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dthighlander

Neues Mitglied
13.06.2021
18
0
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LH verweigert mir die Entschädigung. Ist das rechtens ?
Der Flug wurde über Lufthansa.com gebucht
Die Flugdaten waren
15.09. LAS- ZRH 14:45 - 10:45+1 LX8003
16.09. ZRH - HAM 12:40 - 14:10 LX 1056 annulliert
umgebucht worden auf
16.09. ZRH - STR 12:15 - 14:00 LX1168
16.09. STR - HAM 19:00 - 20:15 EW2042
Als Antwort kam folgende Mail

"Danke, dass Sie uns kontaktiert haben
Laut Handbuch können wir in diesem Fall nichts unternehmen , da Ihr Flug nicht in
der Star Alliance ist und Ihr Flug gehören EDELWEISS .
Wenden sie sich daher bitte an EDELWEISS AIRLINES"
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.878
3.588
Ansprechpartner ist die ausführende Airline, bei der die Verspätung entstanden ist - so zumindest mein Kenntnisstand.
 
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Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
876
1.227
L
Ansprechpartner ist die ausführende Airline, bei der die Verspätung entstanden ist - so zumindest mein Kenntnisstand.
Sicher, LX8003 ist Edelweiss Codeshare - aber die hatte offensichtlich kein Problem, da sogar ein früherer Abflug ab ZRH erreicht wurde (12:15 statt 12:40 original).
Und der nicht stattfindende LX1056 ist offenbar ein regulärer Swiss-Flug, der auf Swiss LX1168 und anschließend Eurowings umgebucht wurde.

Für mich wäre Swiss (nicht lh.com) wg. LX1056 der Ansprechpartner, denn die sind ja für die gebuchte Verbindung ZRH-HAM zuständig. Auch wenn der Flug nicht stattfand. Und ob das *A ist oder nicht wäre mir nach Fluggastrechten egal.

Aber solche Umbuchungen entpuppen sich auch manchmal als das einzig wahre VIelfliegerprogramm. Bin so mal nach 30 h unterwegs in CPH (SQ von SIN nach CPH, 07.10.15 - 2 h Umleitung südlich geflogen wegen russischen Marschflugkörpern auf Syrien) gelandet und wollte nur noch nach BRE (damals SAS operated by ???). Routing: CPH-LHR-FRA-BRE in Business. Wow. Aber immer noch schneller als auf die nächste SAS-Verbindung zu warten.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.016
3.283
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich glaube kaum, dass Du eine Email mit diesem Deutsch bekommen hast. Und LH ist hier nicht dein Ansprechpartner.
Ich glaub schon, bekomme zurzeit auch solch schäbige Mails, bei denen die Mitarbeiter kaum Leseverständnis besitzen und Anliegen völlig sinnfrei bearbeiten.
Scheint ein neuer Drittanbieter aus Rumänien zu sein, den LH da beauftragt hat.

Nichtsdestotrotz hat der Vorredner recht, Ansprechpartner ist die ausführende Airline des LX1056.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
LH verweigert mir die Entschädigung. Ist das rechtens ?
Ja, ist rechtens.
Wenden sie sich daher bitte an EDELWEISS AIRLINES"
Die Aussage ist falsch. Richtiger Ansprechpartner ist Swiss. Da solltest Du EUR 600,- pro Person einfordern.

Die Schweizer streiten manchmal über die Flugstrecke und wollen nur nach der Strecke des stornierten Fluges zahlen. Kann also sein, dass sie Dir nur EUR 250,- anbieten.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.497
9.703
BRU
Die Schweizer streiten manchmal über die Flugstrecke und wollen nur nach der Strecke des stornierten Fluges zahlen. Kann also sein, dass sie Dir nur EUR 250,- anbieten.
Sofern sie überhaupt was anbieten. Bei Abflug ab der Schweiz stellen sie sich ja gerne auch auf den Standpunkt, dass da zwar die EU-VO gilt, nicht aber diesbezüglichen EuGH-Urteile. Und etwa bei Streichung des Flugs wegen technicals die Zahlung verweigern, da laut Schweizer Auslegung außerordentliche Umstände (hatte exakt diesen Fall vor ein paar Jahren, Anschluss ab ZRH wegen technical gestrichen, Ausgleichszahlung abgelehnt, da laut Schweizer Recht außerordentliche Umstände oder so ähnlich....).

Bei einem ab / nach DE gebuchten Ticket und Möglichkeit der Klage in DE sollte sich das aber zur Not ja per Anwalt erledigen lassen.
 

br403

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28.11.2016
1.883
908
MUC
Jetzt mal unabhängig von der eigentlichen Sache, irgendwie ist das schon alles etwas dreist was die LH Group hier veranstaltet. Edelweiss ist Tochter der LH, Schwester der LX (laut Wiki), am Ende alles LH Group. Man wird wild hin- und her gebucht, auf Webseiten ist teils nicht auf den ersten Blick ersichtlich welche Airline das ausführt (ist ja bei EW usw. auch nicht anders). Sobald irgendwas nicht richtig läuft ist aber immer jemand anderes Schuld, man hat zwar gebucht bei LH, aber eigentlich ist dann doch WK zuständig. Was ein BS... dieses elende Geschacher da geht mir ja schon auf die Nerven. Sorry, aber das kanns ja echt nicht sein.
 
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malschauen

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05.12.2016
2.672
1.828
Sofern sie überhaupt was anbieten. Bei Abflug ab der Schweiz stellen sie sich ja gerne auch auf den Standpunkt, dass da zwar die EU-VO gilt, nicht aber diesbezüglichen EuGH-Urteile. Und etwa bei Streichung des Flugs wegen technicals die Zahlung verweigern, da laut Schweizer Auslegung außerordentliche Umstände (hatte exakt diesen Fall vor ein paar Jahren, Anschluss ab ZRH wegen technical gestrichen, Ausgleichszahlung abgelehnt, da laut Schweizer Recht außerordentliche Umstände oder so ähnlich....).

Bei einem ab / nach DE gebuchten Ticket und Möglichkeit der Klage in DE sollte sich das aber zur Not ja per Anwalt erledigen lassen.
Beim letzten Technical den ich mit Gerichtsstand DE hatte, hat LX sofort gezahlt. Da haben die in keinster Weise rumgezickt. Gut war zudem Abflug in DE und nicht in CH.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.835
1.295
MUC, BSL
Das ist auch meine Erfahrung. Sobald Start oder Ziel in Deutschland oder Österreich liegt, zahlt Swiss bei berechtigten Claims sehr schnell und ohne Diskussion. Aber wehe man steigt in Zürich oder Genf ein/aus...
 
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smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.092
498
münchen
Ich frag mich gerade wie gross müssen die Rechtsabteilungen der Airlines sein in diesen ungastlichen Tagen. Grösser als die Marketing Huschen Division sicher. Und wieviele Forderungen mit Terminsetzung kommen da bei LH z.B täglich rein....?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.497
9.703
BRU
Also dieses Jahr hat mir LX auch bei einem Abflug ab BRU zu meiner Überraschung sehr schnell gezahlt (obwohl ich bei Gerichtsstand Belgien eher nichts hätte machen können....). Allerdings betraf die Flugstreichung wegen technical das Segment BRU-ZRH, also Abflug in der EU.

Während bei dem Fall vor ein paar Jahren das Segment ZRH-CDG wegen technical gestrichen wurde, und sich LX stur auf den Standpunkt stellte, da Abflug ab ZRH betroffen gelte Schweizer Recht (obwohl ich in ZRH nur umgestiegen bin). Und bei Gerichtstand Frankreich oder Griechenland (oder Schweiz) war Klage auch keine Option. Gab aber zumindest Meilen oder Fluggutschein (kann mich nicht mehr erinnern) als Entschädigung.