Trotz E-Mail-Bestätigung - LH macht Änderung rückgängig

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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Ich habe eine Frage an die Experten im Forum, betrifft nicht mich selbst, sondern einen guten Freund von mir (ist SEN) und seine Frau (FTL).

Die beiden hatten eigentlich einen Flug in Eco (paid) gebucht, Deutschland-USA und zurück. Den Rückflug USA-Deutschland hatten sie mit Meilen upgegraded.

Jetzt steckten sie tagelang aufgrund von Schneestürmen in Wyoming fest und kamen nicht raus. Deshalb wollten sie gerne ihren Rückflug aus den USA um ein paar Tage nach hinten schieben.

An der SEN-Hotline hat ihnen dann jemand geholfen und hat den Flug für sie gegen Gebühr umgebucht und die Meilen für das Upgrade wurden ihnen auch wieder auf die Konten gutgeschrieben.

Darüber haben sie auch eine Bestätigungsmail bekommen:

Screenshot 2023-04-05 at 3.15.54 PM.png

Danach haben sie dann im Vertrauen auf die telefonische und schriftliche Bestätigung Inlandsflüge in den USA gebucht und Hotels.

Über 20 Stunden später bekamen sie dann auf einmal einen Anruf von der Lufthansa, dass die Umbuchung doch nicht ginge - die Upgrade-Meilen wurden ihnen wieder abgezogen und es wurde ihnen gesagt, sie müssten den ursprünglich gebuchten Flug nehmen oder 6.000 Euro zahlen.

Drei Fragen:

1. Wie beurteilt Ihr dieses Verhalten der Lufthansa? Mir selbst ist zwar bewusst, dass der technische Akt der Umschreibung des Tickets noch erfolgen musste nach dem Anruf bei der SEN-Hotline, aber muss man sich als Kunde (insbesondere als einer, der nicht wie ich seit 20 Jahren in Foren wie diesem abhängt :) ) nicht auf Zusagen der SEN-Hotline und vor allem auch auf die Bestätigung per E-Mail verlassen können? Wenn der Hotline-Mitarbeiter hier etwas zugunsten des Kunden gemacht hat das vielleicht nicht den Ansprüchen des Backoffices genügt, ist es nicht trotzdem so, dass das ein internes Problem der LH ist, das LH intern klären muss, während der Kunde sich auf den erzeugten Rechtsschein verlassen können sollte?

2. Gibt es irgendeine Eskalationsmöglichkeit innerhalb der Lufthansa, jemanden, der hier helfen kann? Meine Freunde haben jetzt für tausende Euro im Vertrauen auf die Bestätigung der LH anderweitige Buchungen getätigt, es kann doch nicht sein, dass sie darauf sitzen bleiben, nur weil sich LH intern etwas anders überlegt hat? @Lufthansa - könnt Ihr hier kurzfristig und unbürokratisch helfen?

3. Gibt es notfalls Rechtsanwälte hier im Forum, die meinem Kumpel helfen könnten gegenüber der Lufthansa? @meilenfreund @kexbox ?

Das Wichtigste wäre eigentlich, dass LH das, was an der SEN-Hotline gesagt wurde und per E-Mail bestätigt wurde, einfach erfüllt und meine Freunde am 10. statt am 7. fliegen lässt. Ich verstehe es einfach nicht, wie kundenunfreundlich man sich verhalten kann - Platz gibt es, da jetzt nach bereits erfolgter Bestätigung stur drauf zu beharren, die beiden zu zwingen, am 7. zu fliegen...für mich nicht nachvollziehbar.

P.S.: Wenn sich LH trotzdem bürokratisch stur stellt, sollte er nicht zumindest den Rückflug stornieren können und dann zuallermindest die Meilen fürs Upgrade und die Taxes/Fees anteilig zurückbekommen?

Danke für Eure Hilfe!
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.415
2.084
um es mit kexbox Worten zu sagen:

Ein "Bestätigt" (bei der Umbuchung) ist goldwert..

Vor Gericht wird LH einknicken, vorher nicht... deswegen müssten deine Bekannten erstmal in Vorleistung gehen und die Flüge neu oder umbuchen (für 6k)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Über 20 Stunden später bekamen sie dann auf einmal einen Anruf von der Lufthansa, dass die Umbuchung doch nicht ginge - die Upgrade-Meilen wurden ihnen wieder abgezogen und es wurde ihnen gesagt, sie müssten den ursprünglich gebuchten Flug nehmen oder 6.000 Euro zahlen.
Da das alles mündlich erfolgte, haben die Fluggäste es schwer, diese Aussage gerichtsfest nachzuweisen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Die Pax haben eine schriftliche Bestätigung erhalten, siehe Post 1.

Ist das Ding, dass das Callcenter automatisch verschickt.
Lieber @west-crushing ! Du scheinst nicht fähig zu sein zu lesen.
Deine Entschuldigung holst Du jetzt bitte schleunigst nach.

Der TE schrieb (wie ich auch vorher zitiert habe):

und es wurde ihnen gesagt, sie müssten den ursprünglich gebuchten Flug nehmen oder 6.000 Euro zahlen.
Woher leitest Du aus dem Verb "gesagt" ab, dass der TE eine schriftliche Bestätigung haben, dass sie EUR 6000 zuzahlen müssen?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.982
3.006
CGN
Lieber @west-crushing ! Du scheinst nicht fähig zu sein zu lesen.
Deine Entschuldigung holst Du jetzt bitte schleunigst nach.

Der TE schrieb (wie ich auch vorher zitiert habe):


Woher leitest Du aus dem Verb "gesagt" ab, dass der TE eine schriftliche Bestätigung haben, dass sie EUR 6000 zuzahlen müssen?

Die Pax haben eine schriftliche Bestätigung über den Flug, auf den sie umgebucht wurden. Das ist entscheidend.

Erneut belegen deine Posts zu diesen Themen, das du den gesamten Komplex nicht durchdrungen hast.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Erneut belegen deine Posts zu diesen Themen, das du den gesamten Komplex nicht durchdrungen hast.
Dein Post zeigt mal wieder, dass Du keine Ahnung und Dich mit dem Thema nicht eingehend beschäftigt hast.

Der Spruch Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei scheint Dir wohl nicht bekannt zu sein.

Über 20 Stunden später bekamen sie dann auf einmal einen Anruf von der Lufthansa, dass die Umbuchung doch nicht ginge - die Upgrade-Meilen wurden ihnen wieder abgezogen und es wurde ihnen gesagt, sie müssten den ursprünglich gebuchten Flug nehmen oder 6.000 Euro zahlen.

Das ist hochgefährlich. Wenn der Fluggast jetzt am 10.04.23 nicht zu dem umgebuchten Flug erscheint und stattdessen selbst einen Ersatzflug bucht, dann kann die Lufthansa am Ende behaupten, dass der Fluggast ein NO SHOW war -> denn die Inhalte der o.g. Anrufs kann der Fluggast im Streitfall nicht gerichtsfest nachweisen.

1. Wie beurteilt Ihr dieses Verhalten der Lufthansa?

-> Insofern kann ich dem Fluggast nur empfehlen, einen schriftlichen Nachweis über die Inhalte des o.g. Telefonats zu erhalten.
Erst ab dann dürfte der Fluggast selbst tätig werden (z.B. einen Ersatzflug selbst buchen).


Die Pax haben eine schriftliche Bestätigung über den Flug, auf den sie umgebucht wurden. Das ist entscheidend.

Das bringt den Fluggästen aber recht wenig, den Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Wenn die Lufthansa jetzt EUR 6000 für die Umbuchung haben möchte, dann ist es ja logisch, dass es darauf hinauslaufen wird, dass die Fluggäste selbst Ersatzflüge buchen müssen.

Im Anschluss fordern die Fluggäste die Kosten der Ersatzflüge + EUR 600 Ausgleichsleistung pro Fluggast + ggf. die Meilen ein.
Die Fluggäste werden vor Gericht aber eine Bruchlandung erleiden, wenn sie diese Inhalte (unten) gerichtsfest nicht nachweisen können.
Über 20 Stunden später bekamen sie dann auf einmal einen Anruf von der Lufthansa, dass die Umbuchung doch nicht ginge - die Upgrade-Meilen wurden ihnen wieder abgezogen und es wurde ihnen gesagt, sie müssten den ursprünglich gebuchten Flug nehmen oder 6.000 Euro zahlen.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.613
16.838
www.red-travels.com
Im Anschluss fordern die Fluggäste die Kosten der Ersatzflüge + EUR 600 Ausgleichsleistung pro Fluggast + ggf. die Meilen ein.
Die Fluggäste werden vor Gericht aber eine Bruchlandung erleiden, wenn sie diese Inhalte (unten) gerichtsfest nicht nachweisen können.

mit dir als Anwalt definitiv! Ist das wieder ein Kindergarten mit dir, wenn Du wieder nur den Sachverhalt umdrehen willst und den Kunden als Schuldigen hinstellen willst!

Darüber haben sie auch eine Bestätigungsmail bekommen:

Die Bestätigungsmail ist die Vertragszusage von Lufthansa für den neuen Beförderungsvertrag.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.391
12.885
Trans Balkan Express
Dein Post zeigt mal wieder, dass Du keine Ahnung und Dich mit dem Thema nicht eingehend beschäftigt hast.

Der Spruch Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei scheint Dir wohl nicht bekannt zu sein.

Berücksichtige doch bitte, dass Du nicht über zwei juristische Staatsexamen verfügst und Du hier regelmäßig falschen Rechtsrat gibst. Woher nimmst Du Dein Selbstbewusstsein, hier vertretene Rechtsanwaltskollegen und andere Volljuristen fehlerhaft zu belehren?

@AroundTheWorld Die User @kexbox und @umsteiger wären gute Ansprechpartner.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.415
2.084
das mit no-show etc ist natürlich quatsch..

man hat auf dem papier eine bestätigte umbuchung..

verweigert LH am gewünschten flugtag die beförderung -> ersatzflüge buchen + zusätzlich 600€ wegen IDB einklagen

die internen prozesse der LH (zwecks umschreibung etc.) braucht den kunden nicht zu interessieren

deswegen den ersten post dazu lesen von mir: ein bestätigt ist goldwert
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
und Du hier regelmäßig falschen Rechtsrat gibst.
Wo mache ich das?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

das mit no-show etc ist natürlich quatsch..

Wenn die Fluggäste jetzt Ersatzflüge buchen und zum umgebuchten LH-Flug nicht auftauchen, besteht natürlich eine NO SHOW Gefahr. Deshalb mein dringender Rat, das genau - ohne schriftliche Bestätigung über die Beförderungsverweigerung - jetzt nicht zu tun (Ersatzflüge buchen).

man hat auf dem papier eine bestätigte umbuchung..
Am Flughafen gilt dann: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Die unterbezahlten Contract Agents werden den Fluggast dann auf die Lufthansa Hotline verweisen.

verweigert LH am gewünschten flugtag die beförderung -> ersatzflüge buchen + zusätzlich 600€ wegen IDB einklagen
Das wissen wir bereits.


die internen prozesse der LH (zwecks umschreibung etc.) braucht den kunden nicht zu interessieren
Am Flughafen gilt dann: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Die unterbezahlten Contract Agents am Ausgangsflughagen werden hier keine neuen Tickets aus der Luft herzaubern.
So wie sich das anhört, ist der Prozess des Ticket Reissue fehlgeschlagen. Rechtlich gesehen hat der Fluggast gültige Tickets, aber eben nicht technisch. Es kann alles anders sein.

deswegen den ersten post dazu lesen von mir: ein bestätigt ist goldwert
Das bringt den Fluggästen aber erst vor Gericht etwas.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Woher nimmst Du Dein Selbstbewusstsein, hier vertretene Rechtsanwaltskollegen und andere Volljuristen fehlerhaft zu belehren?

@AroundTheWorld Die User @kexbox und @umsteiger wären gute Ansprechpartner.
Wo belehre ich diese User? Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt den Fluggästen jetzt empfehlen würde, Ersatztickets buchen - ohne einen gerichtsfesten Nachweis der Inhalte des o.g. Telefonats zu besitzen.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.508
3.573
Düsseldorf
www.drboese.de
Richtig ist: 261/2004/EG klebt nicht sklavisch am Blatt Papier, teils verlangen Gerichte auch einen Bezug zu irgendeinem Beförderungsvertrag. Aber auf die Aussage der Hansa bin ich ja gespannt, wie es sonst zu dieser Bestätigung gekommen sein soll, außer als Ergebnis eines geschlossenen Beförderungsvertrages.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Richtig ist: 261/2004/EG klebt nicht sklavisch am Blatt Papier, teils verlangen Gerichte auch einen Bezug zu irgendeinem Beförderungsvertrag. Aber auf die Aussage der Hansa bin ich ja gespannt, wie es sonst zu dieser Bestätigung gekommen sein soll, außer als Ergebnis eines geschlossenen Beförderungsvertrages.

... aber laut den Informationen des TEs sind die Informationen, dass die Beförderung verweigert wird, rein telefonisch erfolgt.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.263
10.088
Die Pax haben eine schriftliche Bestätigung über den Flug, auf den sie umgebucht wurden. Das ist entscheidend.

Über 20 Stunden später bekamen sie dann auf einmal einen Anruf von der Lufthansa, dass die Umbuchung doch nicht ginge - die Upgrade-Meilen wurden ihnen wieder abgezogen und es wurde ihnen gesagt, sie müssten den ursprünglich gebuchten Flug nehmen oder 6.000 Euro zahlen.

Wenn du deine Buchung aufrufst und nur die alten Flüge drinstehen, sollte doch klar sein, dass es nicht umgebucht wurde.
Da stellt sich mir die Frage, wenn ich als Kunde nach dem Anruf die Buchung im Netz checke, und da stehen die gewünschten (umgebuchten) Flüge der ersten Änderung drin, und ich habe das "schriftlich" (als Screenshot), kann ich den Anruf ignorieren (da nicht beweisbar) und mich auf den "beweisbaren" Screenshot verlassen? Vor allem wenn ich in dem Anruf klar gemacht habe, dass ich keiner weiteren Änderung des Vertrags zustimme, auf die Einhaltung der letzten bestätigten Änderung bestehe?
Wie werten Gerichte "Screenshots" ? Und wie viel Aussage hat eine von mir selbst aufgerufene Buchungsstatusinformation, im Vergleich zu einer von LH aktiv geschickten? Ist jede abgerufene Information rechtlich als Bestätigung zu werten? Oder sind das Informationen "ohne Gewähr"?

Kann ein Rechtsanwalt (Kexbox?) mal den rechtlichen Status von verschickter Information, Anruf und abgerufener Information erläutern?

1. Wie beurteilt Ihr dieses Verhalten der Lufthansa?
Üblich, unverschämt, unprofessionell.
Ein Geschäftspartner mit dem man eigentlich keine weiteren Verträge mehr abschließen sollte.
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Das war noch eine endlose Saga. Sie sind dann am Ende am 10.4. geflogen. Die Meilen fürs ursprüngliche Upgrade haben sie zurückbekommen, war aber wohl eher ein Versehen, laut Interpretation meiner Freunde. Die haben zig Mal bei der SEN-Hotline angerufen. Am Ende mussten sie glaube ich 2.800 Euro aufzahlen, um dann am 10.4. in Eco zurückfliegen zu können. Ich hatte ihnen empfohlen, einfach einen AA-Biz-Flug zu buchen und den LH-Flug verfallen zu lassen, hätte ungefähr dasselbe gekostet. Mein Kumpel will das im Nachgang noch mit der LH angehen, aber ich weiß nicht, ob er den Nerv dafür hat. Seine Frau musste halt am 11.4. wieder im Büro sein.

P.S.: Sorry an @doc7austin2, dass ich die von ihm gesetzte Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung übersehen habe, da ich erstaunlicherweise auch noch ein Leben außerhalb des Forums habe. Schönen Gruß.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Am Ende mussten sie glaube ich 2.800 Euro aufzahlen, um dann am 10.4. in Eco zurückfliegen zu können. ... Mein Kumpel will das im Nachgang noch mit der LH angehen, aber ich weiß nicht, ob er den Nerv dafür hat.

d.h. übersetzt, dass die LH hier einfach mal so EUR 2800 zusätzlich an Geld verdient hat.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
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300x250
Was zeigt dieser Thread (wie so viele Threads in der Vergangenheit auch):

Die Airline veralbert Fluggäste und verdient sich eine Goldene Nase.

Jetzt antwortet @red_travels mit:

Die Bestätigungsmail ist die Vertragszusage von Lufthansa für den neuen Beförderungsvertrag.

Da reagiere ich mit:

Am Flughafen gilt dann: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.


@unseen_shores geht in den Angriff gegen mich über:

Berücksichtige doch bitte, dass Du nicht über zwei juristische Staatsexamen verfügst und Du hier regelmäßig falschen Rechtsrat gibst. Woher nimmst Du Dein Selbstbewusstsein, hier vertretene Rechtsanwaltskollegen und andere Volljuristen fehlerhaft zu belehren?

Mein angeblicher Rechtsrat lautet:

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Wo ich falschen Rechtsrat angeblich gebe -> Natürlich keine Antwort von @unseen_shores

Was passiert am Ende:

. Die haben zig Mal bei der SEN-Hotline angerufen. Am Ende mussten sie glaube ich 2.800 Euro aufzahlen

So, es ist genau das Szenarium eingetreten, welches ich mit
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
vorhergesagt hatte.

Die Fluggäste haben wohl einen gültigen Beförderungsvertrag. Sie können ihn am Flughafen bzw. an der Hotline nicht durchsetzen.
An das Recht kommen, möchten sie wohl auch nicht, da wohl zu nervig.

Mein Kumpel will das im Nachgang noch mit der LH angehen, aber ich weiß nicht, ob er den Nerv dafür hat

So, und ich muss dann noch mühevoll dem Thread-Ersteller @AroundTheWorld hinterherrennen, um eine gernervte Antwort zu erhalten, dass meine These richtig war.

P.S.: Sorry an @doc7austin2, dass ich die von ihm gesetzte Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung übersehen habe, da ich erstaunlicherweise auch noch ein Leben außerhalb des Forums habe. Schönen Gruß.
 
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