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Meine Freundin kam gerade vom Einwohnermeldeamt wieder und hat sich einen neunen Personalausweis und Reisepass besorgt.
Es gibt jetzt wohl eine neue Richtlinie nachdem der Name mit der Geburtsurkunde abgeglichen wird.
1.
Jetzt das Problem:
Vorher war der Name in ganz normalen Lateinischen Buchstaben geschrieben, jetzt müssen lt. Sachbearbeiter die orginal türkischen Buchstaben verwendet werden. z.B i ohne Punkt,Ç etc.
Da sie keine Lust hat auf die ganzen Probleme die sowas mit sich bringt (Flugbuchung/Bankkonto/Arbeit) wollten wir mal fragen ob sich das jemand auskennt, vlt. ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Oder sich rechtlich etwas auskennt in dem Thema.
2.Spieß umdrehen?
Hab ich dann einen Rechtsanspruch so bezeichnet zu werden, z.B Ordnungswidrigkeit ungültig weil nur Lateinische Buchstaben verwendet werden ich ja lt. Pass anders heisse?
Die weitere Frage zur Diskussion: Werden dann jetzt auch konsequent Chinesiche oder Arabische Schriftzeichen in den Pass eingetragen, steht ja besimmt so in der Geburtsurkunde.
Es gibt jetzt wohl eine neue Richtlinie nachdem der Name mit der Geburtsurkunde abgeglichen wird.
1.
Jetzt das Problem:
Vorher war der Name in ganz normalen Lateinischen Buchstaben geschrieben, jetzt müssen lt. Sachbearbeiter die orginal türkischen Buchstaben verwendet werden. z.B i ohne Punkt,Ç etc.
Da sie keine Lust hat auf die ganzen Probleme die sowas mit sich bringt (Flugbuchung/Bankkonto/Arbeit) wollten wir mal fragen ob sich das jemand auskennt, vlt. ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Oder sich rechtlich etwas auskennt in dem Thema.
2.Spieß umdrehen?
Hab ich dann einen Rechtsanspruch so bezeichnet zu werden, z.B Ordnungswidrigkeit ungültig weil nur Lateinische Buchstaben verwendet werden ich ja lt. Pass anders heisse?
Die weitere Frage zur Diskussion: Werden dann jetzt auch konsequent Chinesiche oder Arabische Schriftzeichen in den Pass eingetragen, steht ja besimmt so in der Geburtsurkunde.