OS: Überbuchung

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7meilen

Neues Mitglied
20.03.2017
6
0
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Auf dem Zettel stand nur etwas von dieser Zahlung. Nichts von einem Ausgleichflug!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.572
9.953
BRU
Natürlich müssen sie zusätzlich zu der Ausgleichszahlung auf einen Ersatzflug umbuchen, plus eventuell erforderliche Hotelübernachtungen bis zum Ersatzflug. Wobei das nicht unbedingt der nächste EW-Direktflug BKK-Köln sein muss, sondern auch irgendeine andere Verbindung mit EW, mit einer einer anderen Airline usw. Wobei die normale Vorgehensweise eigentlich wäre, die alternative Verbindung zu nennen (kenne ich zumindest von anderen Airlines so).
 

7meilen

Neues Mitglied
20.03.2017
6
0
Ist bei Eurowings vielleicht anders, da es eine Billigairline ist. Da stand nur etwas von einer Ausgleichszahlung von 300-600€ das würde die Flugkosten ca. decken.
 

bbeans

Reguläres Mitglied
09.02.2014
45
12
Ob Billigairline oder nicht, EW hat sich genauso an geltendes Recht zu halten. Ich bin mir sicher, dass die auch einen Ersatzflug - wann auch immer - gestellt haben.
Sehe ich genauso und alles andere wäre, zumindest moralisch, sehr verwerflich! Wobei EW und die Moral...
 

7meilen

Neues Mitglied
20.03.2017
6
0
Es geht ja um freiwilliges Zurücktreten in dem Fall habe ich ja kein Recht, sondern gehe auf eine Kompensation ein. Anders wäre es, hätten Sie keinen Platz mehr für mich.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.460
2.429
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Es geht ja um freiwilliges Zurücktreten in dem Fall habe ich ja kein Recht, sondern gehe auf eine Kompensation ein. Anders wäre es, hätten Sie keinen Platz mehr für mich.
Das ist Quatsch. Artikel 4 besagt
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz genannten Ausgleich zu gewähren sind.
und verweist auf Artikel 8, in dem die Unterstützungsleistungen festgeschrieben sind:
Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

(2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.

(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.
 
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7meilen

Neues Mitglied
20.03.2017
6
0
Schöne Scheiße, dass stand so unklar formuliert. Nur 300€ kompensation, da dachte man sich der Zweitflug wäre teurer! Dankr für die Auskunft!
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
885
683
BER & CGN
Da es hier ja eh schon etw. OT ist ...

So wie ich das jetzt mitbekommen habe, wenn der nächste Flug mit weniger als 2h Verzögerung am Ziel ankommt gibt es trotzdem Geld, nur nicht die vollen 250€ ?

Wenn ich jetzt aber wegen meines verspäteten 1. Leg meinen Anschluss verpasse und der nächste Flug schon ne Stunde später geht und man somit nur ne Stunde später am Ziel ankommt ... gibt es nichts ?