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Die winterlichen Wetterbedingungen der vergangenen Tage haben zu erheblichen Störungen und zahlreichen annullierten Lufthansa-Flügen geführt.
Hier die aktuellsten Regeln im Detail (Stand 22.12.2010 / 13:00h):
Umbuchungsregeln
Für alle Tickets ausgestellt bis 22.12.2010 gilt:
Erstattungen
Hier die aktuellsten Regeln im Detail (Stand 22.12.2010 / 13:00h):
Umbuchungsregeln
Für alle Tickets ausgestellt bis 22.12.2010 gilt:
- Passagiere mit einer Flugbuchung zwischen dem 20.12.und 27.12.2010 können kostenfrei auf einen späteren LH Flug innerhalb des Compartments umgebucht werden.
- Die neue Reise muss bis spätestens 31.03.2011 abgeschlossen sein oder innerhalb der Ticketgültigkeit beendet werden.
- Alle Bestimmungen der ursprünglichen Fare Note zu Routing, Transfers, Carrier, etc. müssen beachtet werden.
- Origin/Destination der ursprünglichen Reise müssen beibehalten werden.
- Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sind nur im Rahmen der Bestimmungen der Fare Note zulässig.
Erstattungen
- Unangeflogene Tickets mit ursprünglichem Reiseantritt zwischen dem 19.12. und dem 22.12.2010 können kostenfrei erstattet werden, unabhängig davon, ob einer der original gebuchten Flüge aufgrund der Flugunregelmäßigkeiten gestrichen war. Dies gilt für alle Flugscheine mit Streckenführung innerdeutsch und innereuropäisch. Für Interkontflugscheine gilt die Standard Erstattungregel, d.h. es kann kostenfrei erstattet werden, wenn einer der Flüge gestrichen war.
- Für Tickets mit ursprünglichem Reiseantritt vor dem 19.12.2010 und ab dem 23.12.2010 gelten die Standarderstattungsregeln, d.h. ein kostenfreier Refund ist nur möglich, wenn der Flug gestrichen war.
- Angeflogene Tickets von denen entweder der Hinflug oder Rückflug im Zeitraum 19.12. – 22.12.2010 nicht genutzt wurde, können auf ½ Return Basis kostenfrei erstattet werden.
- Selbstverständlich gilt dieses Verfahren auch für die Erstattung von Tarifkombinationen, bei denen der Erstattungsbetrag klar ablesbar ist – also z.B. E/CL Hinflug genutzt, T-CL Rückflug wegen der Flugausfälle ungenutzt: erstattet wird der T/CL Anteil des Tickets – natürlich inkl. ungenutzter Steuern, Taxes und Gebühren.
- Wenn ein Passagier anstelle eines innerdeutschen Fluges keinen Lufthansa Bahnvoucher genutzt hat, sondern sich selbst eine Bahnfahrkarte gekauft hat oder einen Mietwagen genommen hat, steht ihm die Erstattung des ungenutzten Flugcoupons zu.
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