Ihre Nachricht haben wir dankend erhalten.
Wir bedauern, dass Sie nicht wie geplant reisen konnten. Zudem hat Ihnen die Handhabung vor Ort Anlass zu Beanstandungen gegeben. Für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind, möchten wir uns entschuldigen.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die EU-Verordnung und bitten um Entschädigung. Wir können Ihr Anliegen nachvollziehen, möchten jedoch erwähnen, dass Fluggesellschaften nur dann Ausgleichszahlungen leisten, wenn die Flugunregelmäßigkeit hätte vermieden werden können. In Ihrem Fall jedoch ist diese Bedingung nicht hinreichend erfüllt.
Aus Kulanzgründen möchten wir der besonderen Situation Rechnung tragen und Ihnen als Ausgleich unseren SAS Travel Credit im Wert von EUR250 zukommen lassen. Der Travel Credit ist ein Jahr gültig und kann für alle von SAS durchgeführten Flüge angerechnet werden. Die Buchung Ihrer Reise erfolgt über unsere Reservierungsabteilung (Tel. + 49 (0) 180 5 117 002). Die Referenznummer Ihres Vouchers ist xxxxx.
Gerne möchten wir Ihnen ferner pauschal EUR25 als Ausgleich für Verzehrkosten zukommen lassen. Wir bitten um Mitteilung der entsprechenden Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber mit Anschrift). Die Überweisung können wir nach Erhalt veranlassen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn wir Sie auch künftig als Gast begrüßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
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Soll mans dabei belassen?