Und wer war das?

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Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
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FRA
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Fest binden ja, keine Frage. Aber Knebeln und Mund zubinden... da müssen schon gute Gründe vorliegen. Und die Passagiere vor Fluchen und Spucken zu bewahren wird kaum ausreichen, es sei denn der Geknebelte wird von einem Mediziner überwacht.
Guter Grund = Cpt erachtet es als notwendig. Punkt. Rechtfertigen muß ich mich nicht.
 
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fatflyer

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03.01.2013
23
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Guter Grund = Cpt erachtet es als notwendig. Punkt. Rechtfertigen muß ich mich nicht.

In diesem Moment, 10 Km. über Grund, muss sich der Captain nicht rechtfertigen, das stimmt. Genauso wenig wie der Polizist, der auf einen Einbrecher schiesst. Aber im Nachhinein muss auch ein Captain sich einer allfälligen rechtlichen Aufarbeitung stellen. Und wenn ein Captain einen Passagier knebeln lässt (Mund zubinden) ohne diesen durch einen sich an Bord befindlichen Mediziner zu überwachen, einzig und alleine deshalb, weil er die anderen Passagieren vor verbalen Beleidigungen bewahren wollte, und dieser Passagier dann stirbt, dann hat der Captain ein grosses Problem. Denn auch ein Captain steht nicht über dem Gesetz. Er hat nur an Bord eine Verfügungsgewalt. Genauso wie der Polizist auf der Strasse.
 
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Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Artikel 10 der TC. Für alles, was ich im Rahmen der Convention mache, kann ich explizit in keinem Staat, der das Abkommen ratifiziert hat, verantwortlich gemacht werden. Ende.

Verbale Beleidigungen fallen ganz ganz locker unter die TC, genauso wie Kotzerei.

Bei ganz krassen Unverhältnismäßigkeiten (so ab der Kategorie: Baby bewußtlos geschlagen, weil es angeblich eine Bedrohung des Flugzeugs darstellte) mag es hier evtl. Probleme für die Crew geben. Ansonsten: Rest assured, die TC und der darin inkludierte Begriff der Verhältnismäßigkeit wird SEHR weit zu Gunsten der Crews ausgelegt.
 
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fatflyer

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03.01.2013
23
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Artikel 10 der TC. Für alles, was ich im Rahmen der Convention mache, kann ich explizit in keinem Staat, der das Abkommen ratifiziert hat, verantwortlich gemacht werden. Ende.

Verbale Beleidigungen fallen ganz ganz locker unter die TC, genauso wie Kotzerei.

Bei ganz krassen Unverhältnismäßigkeiten (so ab der Kategorie: Baby bewußtlos geschlagen, weil es angeblich eine Bedrohung des Flugzeugs darstellte) mag es hier evtl. Probleme für die Crew geben. Ansonsten: Rest assured, die TC und der darin inkludierte Begriff der Verhältnismäßigkeit wird SEHR weit zu Gunsten der Crews ausgelegt.

Nein, nicht "Ende"! Du solltest das ganze Abkommen lesen, und nicht einfach einen einzelnen Artikel zitieren.

Art. 10 schützt alle Personen an Bord (nicht nur den Flugkapitän) welche Massnahmen treffen in Übereinstimmung mit dem Abkommen.

Gem. Art. 6 des Abkommens kann der Luftfahrzeugkommandant, falls er ausreichende Gründe hat für die Annahme, dass eine Person an Bord des Luftfahrzeugs eine strafbare oder andere Handlung nach Art. 1 Abs. 1 begangen hat oder zu Begehen im Begriffe ist, gegenüber dieser Person angemessene Massnahmen treffen, die notwendig sind.

Nur wenn er genau dies tut, nicht mehr und nicht weniger, ist Artikel 10 anwendbar.
 
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Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Nein, nicht "Ende"! Du solltest das ganze Abkommen lesen, und nicht einfach einen einzelnen Artikel zitieren.

Art. 10 schützt alle Personen an Bord (nicht nur den Flugkapitän) welche Massnahmen treffen in Übereinstimmung mit dem Abkommen (Art. 10).

Gem. Art. 6 des Abkommens kann der Luftfahrzeugkommandant, falls er ausreichende Gründe hat für die Annahme, dass eine Person an Bord des Luftfahrzeugs eine strafbare oder andere Handlung nach Art. 1 Abs. 1 begangen hat oder zu Begehen im Begriffe ist, gegenüber dieser Person angemessene Massnahmen treffen, die notwendig sind.

Nur wenn er genau dies tut, nicht mehr und nicht weniger, ist Artikel 10 anwendbar.
Du solltest meine Posts lesen. Ich äußerte mich darin zur Verhältnismäßigkeit. ;)

Ansonsten: Du kannst gerne anderer Meinung sein. Ich traue da eher der Einschätzung der Leute, die mir im Rahmen der Cpt.ausbildung Luftrechtsseminare gegeben haben, als Dir. Nix für ungut. :)
 

fatflyer

Neues Mitglied
03.01.2013
23
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Du solltest meine Posts lesen. Ich äußerte mich darin zur Verhältnismäßigkeit.

Ja, ich äußere mich auch über die Verhältnismäßigkeit. Die aus dem Abkommen zitierten Formulierungen ("falls er ausreichend Gründe hat", "angemessen", notwendig sind" stellen alle für sich einen Aspekt dar der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne (welche besteht aus der Geeignetheit, der Erforderlichkeit sowie der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne). Ich will hier keine juristische Abhandlung schreiben, das kannst Du alles einem Lehrbuch oder der Judikatur entnehmen.

Du kannst gerne anderer Meinung sein. Ich traue da eher der Einschätzung der Leute, die mir im Rahmen der Cpt.ausbildung Luftrechtsseminare gegeben haben, als Dir. Nix für ungut.

Das ist auch absolut in Ordnung so. Ich nur, dass es Dir nicht wie dem Polizisten geht, der einen Einbrecher auf der Flucht erschossen hat, und nun selber im Gefängnis sitzt.
Falls Du wirklich ein Flugkapitän auf einer Airline bist, dann tust Du gut daran, nur das anzuordnen was wirklich geeignet und erforderlich ist. Verhältnismäßigkeit ist genau das ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
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Münchener Outback
Ihr schwatzt zu viel und zu tief über Verhältnismässigkeit. Geeignet, Erforderlich und angemessen sind Sachen über die sich Leute mit juristischer Vorbildung Gedanken machen. Hier geht's schlicht und ergreifend um die Sicherheit an Bord und das, was für jeden Dummen als notwendig erscheint wieder Ruhe einkehren zu lassen. Im Juristendeutsch also die Erforderlichkeit, aka "geringstes Mittel"
 
F

feb

Guest
Köstlich.

Mit meinem Post #18 unter Zitat der deutschen Rechtslage habe ich 'ne Menge fliegender Amateurjuristen hinter dem Ofen hervorgelockt. Die Kommentare der Nichtjuristen - Käpt'n Triple3 ist dabei unangefochten führend - sind jenseits jeder juristischen Kenntnis. Die Lektüre der einschlägigen Gesetze würde hilfreich wirken.

Zur Klarstellung: Alles, was ich bisher von Maßnahmen deutscher "Luftfahrzeugführer" (sorry, so nennt man den Käpt'n im deutschen Recht) gegen "unruly passengers" gehört habe, erwies sich nach meinen Kenntnissen des Luftfahrtrechts und der dies betreffenden Rechtssprechung als vollkommen berechtigt. Meines Wissens wurde noch kein deutscher Käpt'n wegen Überschreitung der ihm zukommenden Befugnisse belangt. An Bord ist der Käpt'n absolut und zu völlig zutreffend der BOSS.

Am Boden muss der Käpt'n sich aber gegenüber der Justiz verantworten und daher hat ein TRIPLE3RAMBO echt Ärger zu erwarten, da er die Grenzen seiner Eingriffsbefugnisse nicht im Ansatz erkannt hat.

Freilich unterstelle ich 'mal, dass Triple3 hier nur forenbedingt und imponierend die Backen aufbläst, ansonsten aber ein durchaus vernüftiger Käpt'n ist und sich nichts zu schulden kommen lässt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Frei nach den "Ärzten":

"man könnte ihn jetzt wunderbar als Postpaket verschicken,

man könnte ihn auch ideal in dieser Stellung..."

Wobei: Hauptsache ist wohl, dass man ihn nach der Landung nicht vergisst.

gwendoline.jpg




 

full throttle

Gesperrt
08.01.2013
17
0
Die sind auch nicht verboten. Sowohl der "Schuhbomber" als auch der "Unterhosenbomber" wurden medikamentös ruhig gestellt, noch an Bord, durch einen Arzt.
 

Front2Back

Erfahrenes Mitglied
14.01.2012
699
2
Gut wenn ein Arzt an Bord ist. Aber gehen wir mal davon aus der Fluggast reagiert darauf allergisch, na dann gute Nacht. Im Zusammenhang wenn der Pilot/Stewardess diese verabreicht...
 

Butterbrezel

Erfahrenes Mitglied
19.10.2012
386
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Tübingen (STR)
Zum Jahreswechsel scheinen die Kabelbinder wieder ausgepackt zu werden. Diesmal auf auf nem Emirates Flug zwischen SIN und BNE.

Link

Quelle: Boarding Area / Blog view from the wing

BTW ist es üblich in Australien den vollen Namen in einer Publikation zu nennen? Verzichte deshalb auf die Quelle die das Foto zeigt.
 
Y

YuropFlyer

Guest
BTW ist es üblich in Australien den vollen Namen in einer Publikation zu nennen? Verzichte deshalb auf die Quelle die das Foto zeigt.

So wie ich es mitbekommen habe: Ja, durchaus.

Soll wohl abschreckend wirken (Stichwort: Pranger)

Täterschutz ist in den angelsächsischen Ländern etwas weniger ausgeprägt als in Deutschland :)

Und wer mehrmals (!) während eines durchaus nicht allzu langen Fluges versucht zu rauchen, gehört meiner Meinung nach in eine Therapie eingewiesen.

Es war übrigens ein Deutscher..

http://www.couriermail.com.au/news/...ight-to-brisbane/story-fnihsrf2-1226793572626

"The man, understood to be a German national, was detained by staff after he allegedly became violent and aggressive towards them."
 
Moderiert: