Unister hatte Daten an flightright verkauft

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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
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Hm, das mag teilweise stimmten, sofern sie denn wissen, wer ihre Strecke fliegt.
Wer einfach nur von sagen wir STR nach PMI will, an einem bestimmten Tag, der bemüht die Metasuche.
Und wer von einem anderen Kontinent nach Europa (zurück) will, fliegt mit einer nicht-europäischen (operating) Airline.
SO hat man prinzipiell erst gar keinen Ausgleichszahlungsanspruch..

Aber ich bin mir absolut sicher, das weiß *jeder* hier im VFT :)
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Was hat das jetzt damit zu tun?
Neben dem Punkt "Verspätung"..
Warum nur stelle ich mir gerade vor, wie ein Algorithmus geschrieben wird, mittels derer besonders Flüge mit einer hohen Verspätungswahrscheinlichkeit an die Frau den Mann gebracht werden könnten / sollten.
..hast du zu Recht den Punkt "wer eine Strecke fliegt" angesprochen.

Konsequent zu Ende gedacht, müsste dann ein OTA von nicht-europäischen ausführenden Airlines für Flüge nach Europa "abraten" - gibt's das?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Jetzt wird mir klar, warum die keine Fälle angenommen haben, wenn man sich bereits direkt mit Unister auseinandergesetzt hatte...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.805
3.345
Jetzt wird mir klar, warum die keine Fälle angenommen haben, wenn man sich bereits direkt mit Unister auseinandergesetzt hatte...

Mir wird aus deinem Post eher nicht etwas klar sondern unklar.
Warum sollte man versuchen eine Entschädigung nach EU-Verordnung von Unister zu bekommen?
Und
Warum sollte einer der Anbieter eine Entschädigung gegen eine Fluggesellschaft nicht mehr eintreiben wollen, wenn über Unister gebucht wurde?
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Meines Wissens sind die Anbieter um die es hier geht Inkassounternehmen und keine Anwälte.
https://www.flightright.de/impressum
flightright meinte:
Registrierter Inkassodienstleister nach §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Aktenzeichen 3712 E-6.76
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=11328
register meinte:
..
qualifizierte Personen: Herr Dr. Philipp Kadelbach
--> Dr. Philipp Kadelbach, LL.M. | Höch Kadelbach Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Justizportal - Verfahren
register meinte:
..
6. Erbringung durch nicht registrierte und registrierte Personen
..
b) Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, .. Sie dürfen nur durch registrierte Personen mit besonderer Sachkunde erbracht werden. Vor der Registrierung werden die in § 12 RDG genannten Voraussetzungen geprüft. Voraussetzung für eine Registrierung sind danach die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, die theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich, in dem die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung. Einzelheiten sind dem RDG und dem RDV zu entnehmen. ...
Habe ich etwas übersehen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.117
7.159
Na wenn die Airlines sich gleich ans Gesetz halten würden verdient keiner mit.


Sorry das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - auch wenn es für dich so aussieht. Wer sagt denn das die angeschriebenen Fluggäste überhaupt eine Entschädigung wollten? Vielleicht was für die alles OK - wenn einem dann aber ein paar Hundert Euros versprochen werden nimmt man die eben mit.

Das zahlst du und ich. Daher können wir uns über jeden Fluggast der keine Entschädigung beansprucht nur freuen.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.344
550
STR
- Also Basis-Flugpreis wäre ohne Anrecht auf die "EU-Ausgleichszahlung" (aber natürlich Ersatzbeförderung etc.)
- Mit Aufpreis von 5% des Flugpreises dann die Ausgleichszahlung bei entsprechender Verspätung/Stornierung ohne Wenn und Aber (also keine Klausel "außergewöhnliche" Umstände mehr - das ist ja immer der eigentliche rechtliche Knackpunkt).

Soll man gesetzlich garantierte Rechte nur noch dann erhalten wenn man sie isch leisten kann/will? Sorry, aber ich empfinde das als ein sehr fragwürdiges Modell.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.735
6.223
LEJ
Soll man gesetzlich garantierte Rechte nur noch dann erhalten wenn man sie isch leisten kann/will? Sorry, aber ich empfinde das als ein sehr fragwürdiges Modell.
Du kannst deine gesetzlichen Rechte auch sonst nur durchsetzen, wenn du über entsprechende finanzielle Mittel verfügst. Versuche mal gegen eine Versicherung oder einen Pharmakonzern zu klagen. Es kommt auf dein Durchhaltevermögen, deine Zeit und dein Bankkonto an. Selbst wenn du dann im Recht bist und Recht bekommst, musst du dieses gesprochene Recht anschließend durchsetzen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.117
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Soll man gesetzlich garantierte Rechte nur noch dann erhalten wenn man sie isch leisten kann/will? Sorry, aber ich empfinde das als ein sehr fragwürdiges Modell.

Das ist doch in Deutschland gelebte Praxis - schau dir mal die als prominentes Bsp. Situation im TelDaFax Prozess an :)
 

Jugy24

Neues Mitglied
11.08.2016
9
0
Köln
Gar keine so schlechte Vermutung und interessanter Gedankenansatz! :)

Meinst du, die Airlines haben genügend Branding betrieben, als dass sie die Portale nicht mehr benötigten oder beziehst du die rein auf Googles wachsende Dominanz?

Ich schätze, dass noch ein Großteil der Flüge über GDS von RBs, RVs bzw. BTA gebucht werden...
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Mir wird aus deinem Post eher nicht etwas klar sondern unklar.
Warum sollte man versuchen eine Entschädigung nach EU-Verordnung von Unister zu bekommen?
Und
Warum sollte einer der Anbieter eine Entschädigung gegen eine Fluggesellschaft nicht mehr eintreiben wollen, wenn über Unister gebucht wurde?

Ich kann mich erinnern, dass ich die Firma mal vor einigen Jahren in Anspruch nehmen wollte. Nach der Dateingabe kam ein Hinweis, dass man u.a. keine Anträge bearbeitet, die - sinngemäß -
- Ryanair-Flüge betreffen
- bei Unister gebuchte Flüge betreffen, wenn man den Anspruch bereits direkt an Unister gestellt hat (und abgelehnt wurde)