ANZEIGE
Ich erlaube mir mal eine Frage nach Euren Erfahrungen: habt Ihr im Betrieb Regelungen zum Thema „Genehmigten Urlaub stornieren, abkürzen, abbrechen auf Wunsch des AG“?
Mir ist soweit klar, dass das natürlich nur in beiderseitigem Einvernehmen geht und der AG die anfallenden Stornokosten tragen muss. Bzw. habe ich zumindest für DE gelesen (wird in AT hoffentlich nicht anders sein) dass der AG auch allfällige Mehrkosten tragen muss , wenn der geplante Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt teurer ist.
Hintergrund: arbeite in einem kleinen Betrieb und würde gerne eine klare Absprache für den Fall der Fälle treffen - gut vorbereitet natürlich.
Besonders interessieren würde mich, was bei einer Kürzung oder Abbruch des Urlaubs vorgesehen ist - trägt der AG dann die Kosten für die notwendige Reise o.ä. wenn man den Rest später antreten möchte?
Vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen!
Mir ist soweit klar, dass das natürlich nur in beiderseitigem Einvernehmen geht und der AG die anfallenden Stornokosten tragen muss. Bzw. habe ich zumindest für DE gelesen (wird in AT hoffentlich nicht anders sein) dass der AG auch allfällige Mehrkosten tragen muss , wenn der geplante Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt teurer ist.
Hintergrund: arbeite in einem kleinen Betrieb und würde gerne eine klare Absprache für den Fall der Fälle treffen - gut vorbereitet natürlich.
Besonders interessieren würde mich, was bei einer Kürzung oder Abbruch des Urlaubs vorgesehen ist - trägt der AG dann die Kosten für die notwendige Reise o.ä. wenn man den Rest später antreten möchte?
Vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen!