Verbraucherzentrale klagt gegen Handgepäck-Gebühren

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wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
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Zufallig heute gelesen, schaun wir mal....


wsvfan55
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Da drücke ich mal die Daumen, vielleicht wird der Enshittification ja mal an einem Punkt ein Riegel vorgeschoben...
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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4.657
FRA
Die Verbraucherschützer stützen sich den Angaben zufolge unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline.

Schön, dass es schon nach 11 Jahren mal jemanden auffällt. Demnach hätte man auch seine eigenen Handgepäckkosten wieder einklagen können?
 
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spocky83

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21.12.2014
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Interessanter Zeitpunkt: die EU hat dahingehend erst vor wenigen Wochen eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die genau dieses Problem regulieren soll. Erstaunlicherweise ist (eine der) Begründungen, dass das Urteil des EuGHs etwas zu schwammig ist - eben genau dieses Urteil auf das sich die Verbraucherzentrale beruft.

Für mich klingt das eher danach, dass die Verbraucherzentrale sich mal wieder billig profilieren will um davon abzulenken, dass sie das Problem 11 Jahre ignoriert haben.
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
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Interessanter Zeitpunkt: die EU hat dahingehend erst vor wenigen Wochen eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die genau dieses Problem regulieren soll. Erstaunlicherweise ist (eine der) Begründungen, dass das Urteil des EuGHs etwas zu schwammig ist - eben genau dieses Urteil auf das sich die Verbraucherzentrale beruft.
Ich kenne die Klagebegründung der VZ nicht, finde aber in den Ausführungen des EuGH-Urteils folgenden Passus

"Um dem vorlegenden Gericht eine umfassende Antwort zu geben, ist festzustellen, dass nicht aufgegebenes Gepäck, d. h. das Handgepäck, dagegen grundsätzlich als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen anzusehen ist, so dass für seine Beförderung kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern sein Gewicht und seine Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen erfüllen."

Diese Formulierung ist jedenfalls für mich eindeutig.

Quelle:https://curia.europa.eu/juris/docum...x=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

wsvfan55
 

spocky83

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21.12.2014
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Ich kenne die Klagebegründung der VZ nicht, finde aber in den Ausführungen des EuGH-Urteils folgenden Passus

"Um dem vorlegenden Gericht eine umfassende Antwort zu geben, ist festzustellen, dass nicht aufgegebenes Gepäck, d. h. das Handgepäck, dagegen grundsätzlich als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen anzusehen ist, so dass für seine Beförderung kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern sein Gewicht und seine Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen erfüllen."

Diese Formulierung ist jedenfalls für mich eindeutig.

Quelle:https://curia.europa.eu/juris/docum...x=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

wsvfan55
Der EuGH definiert halt nicht was "Handgepäck" ist. Die Airlines stellen sich auf den Standpunkt, dass das "kleine Handgepäck" ausreichend sei um die entsprechende Vorgabe zu erfüllen und das ist auf den ersten Blick nicht komplett abwegig - natürlich kann man argumentieren, dass der EuGH das Standardmaß gemeint hat (und läge damit vermutlich nicht mal falsch) aber dann hätte er das eben auch so sagen müssen.

Sei es wie es ist, die EU-Kommission sieht es offenbar als unklar genug an, das per Verordnung zu regeln. Wenn das alles so sonnenklar wäre, dann könnte man das auch so lassen, oder nicht?
 
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wsvfan55

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25.03.2009
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Der EuGH definiert halt nicht was "Handgepäck" ist. Die Airlines stellen sich auf den Standpunkt, dass das "kleine Handgepäck" ausreichend sei um die entsprechende Vorgabe zu erfüllen und das ist auf den ersten Blick nicht komplett abwegig - natürlich kann man argumentieren, dass der EuGH das Standardmaß gemeint hat (und läge damit vermutlich nicht mal falsch) aber dann hätte er das eben auch so sagen müssen.
Zu berücksichtigen ist natürlich auch, dass es, jedenfalls soweit ich mich erinnern kann, zum Zeitpunkt der EuGH-Entscheidung 2014 das Problem "kleines Handgepäck" noch gar nicht gab.
Insoweit lassen wir uns einfach von den kommenden Entscheidungen überraschen.

wsvfan55
 

LX728

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16.01.2017
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816
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Ich befürchte, dass das Ganze ein Rohrkrepierer wird. Die EU Kommission hat ja bereits abwegige Masse genannt die nichts mit den IATA Massen zu tun haben. Das könnte also dazu führen, dass in Zukunft dann auch keine Trolleys mehr inklusive sind. Die Airlines wird es freuen
 

N140SC

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01.01.2024
802
723
Ich befürchte, dass das Ganze ein Rohrkrepierer wird.

Vor allem ist es illusorisch, zu glauben, dass für die Kunden unterm Strich irgendetwas billiger wird. Selbst wenn das jetzt unterbunden wird findet sich bestimmt ein anderer Posten, um doch noch an die hier eingesparte Kohle ranzukommen.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Spanien scheint ja ein nationales Gesetz zu haben, bei dem Handgepäck immer kostenlos mit drin zu sein hat?
 

Yaladnd

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13.01.2024
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Spanien scheint ja ein nationales Gesetz zu haben, bei dem Handgepäck immer kostenlos mit drin zu sein hat?

Ich kenne die Klagebegründung der VZ nicht, finde aber in den Ausführungen des EuGH-Urteils folgenden Passus

"Um dem vorlegenden Gericht eine umfassende Antwort zu geben, ist festzustellen, dass nicht aufgegebenes Gepäck, d. h. das Handgepäck, dagegen grundsätzlich als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen anzusehen ist, so dass für seine Beförderung kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern sein Gewicht und seine Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen erfüllen."

Diese Formulierung ist jedenfalls für mich eindeutig. Hier noch ein paar nützliche Informationen zur allgemeinen Entwicklung: https://spin-bara.de/ zu verschiedenen Online-Spielen. Wenn Sie sich dafür interessieren, werden Sie bestimmt viele nützliche Informationen für sich finden.

Ja, in Spanien gibt es die Regel, dass normales Handgepäck nicht gegen eine gesonderte Gebühr mitgenommen werden darf – es muss im Ticketpreis enthalten sein, und Fluggesellschaften wurden bereits wegen Verstößen gegen diese Regel mit Geldstrafen belegt.
 
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Luftikus

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irdisch
Vor allem ist es illusorisch, zu glauben, dass für die Kunden unterm Strich irgendetwas billiger wird. Selbst wenn das jetzt unterbunden wird findet sich bestimmt ein anderer Posten, um doch noch an die hier eingesparte Kohle ranzukommen.
Die Airlines wollten einführen, statt des Handgepäcks nur noch das Personal Item kostenlos mitzunehmen, damit sie für den Rest extra kassieren können. Es geht nur darum, den Status quo ante wieder herzustellen. Irgendwo reicht es dann auch mal.
 

Luftikus

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Mag sein, muss aber nicht. Bei einer Ultra-Low-Cost-Airline mit wirklich günstigen Preisen verstehe ich diese Aufpreispolitik ja noch. Wenn nun aber jeder andere auch für alles extra kassieren will, sollte dem Einhalt geboten werden.
Preise sind heute so ein richtiges Experimentierfeld geworden, wo sich versuchsweise jeder mal austobt. Heraus kommen manchmal absurde Beträge, die einfach nicht mehr passen. Wenn das überteuerte Produkt plötzlich keiner mehr kauft, bringt ein hoher Preis am Ende gar nichts.
 
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