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In der Gemeinde wird ein Verein gegründet, Vereinszweck prinzipiell Umweltschutz. Da hochwassergefährdete Region wollen viele den Hochwasserschutz als Thema im Verein verankern.
Jetzt sagt Vorstand, Hochwasserschutz ist in Satzung theoretisch schon drin, im Satz zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Damit hätte der Verein Hochwasserschutz automatisch auf der Agenda.
Einige Mitglieder sehen damit das Thema aber nicht ausreichend gewürdigt und wünschen sich eine Ergänzung der Satzung.
Vorstand und andere Mitglieder blockieren aber, Argument ist, Ergänzung nicht notwendig, da ja Beschäftigung mit Thema durch Satzung nicht ausgeschlossen sei.
Wie also kann man, außer einer Satzungsänderung, das Thema im Verein besser verankern?
Eine mögliche Arbeitsgruppe läßt sich nicht gründen, da potentielle Mitglieder befürchten, ihre Mühe könnte verpuffen, wenn der Verein das Thema nur stiefmütterlich auf die Agenda setzt. Wäre es in der Satzung, wären da klare Verhältnisse.
Jetzt sagt Vorstand, Hochwasserschutz ist in Satzung theoretisch schon drin, im Satz zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Damit hätte der Verein Hochwasserschutz automatisch auf der Agenda.
Einige Mitglieder sehen damit das Thema aber nicht ausreichend gewürdigt und wünschen sich eine Ergänzung der Satzung.
Vorstand und andere Mitglieder blockieren aber, Argument ist, Ergänzung nicht notwendig, da ja Beschäftigung mit Thema durch Satzung nicht ausgeschlossen sei.
Wie also kann man, außer einer Satzungsänderung, das Thema im Verein besser verankern?
Eine mögliche Arbeitsgruppe läßt sich nicht gründen, da potentielle Mitglieder befürchten, ihre Mühe könnte verpuffen, wenn der Verein das Thema nur stiefmütterlich auf die Agenda setzt. Wäre es in der Satzung, wären da klare Verhältnisse.
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