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Hallo Forum,
ich brauche Eure Hilfe. Ein argentinischer Freund ist nach Deutschland übergesiedelt. Ich habe ihm ein LH Ticket gebucht mit folgendem Routing:
BUE->GRU->FRA return
BUE->GRU wurde von Aerolinas Argentina ausgeführt. Jetzt zum Schaden:
Bei Abflug in BUE wurde das Gepäck geöffnet (aufgebrochen) und sämtliche Markenklamotten und 1 Flasche teuren Tequilas entwendet. Neubeschaffungswert: 590 € + Totalschaden des Koffers
Da der Flug leider nicht stattfand- Flugzeug defekt,fand er sich 3 Stunden später am gleichen Flughafen wieder, nur mit beschädigtem Gepäck und ohne einen Teil der Klamotten.
Wir haben nun mit dem deutschen Office der aerolinas argentina Kontakt aufgenommen. Dieses bietet unter Berufung auf das Montrealer Abkommen eine Entschädigung von 213 € an.
Das Montrealer Abkommen sieht eine Höchstgrenze von 1131 SZR vor. Welchen Wert kann man als angemessen sehen?
Außerdem beruft sich die Airline auf Argentinisches Recht. Ist auf einem Flug nach Deutschland grundsätzlich EU Recht anwendbar, insbesondere dann, wenn das Ticket in Deutschland gebucht wurde, der Start aber in Argentinien erfolgte? Muss er jetzt in Argentinien sein Recht einklagen?
Danke
Tobias
ich brauche Eure Hilfe. Ein argentinischer Freund ist nach Deutschland übergesiedelt. Ich habe ihm ein LH Ticket gebucht mit folgendem Routing:
BUE->GRU->FRA return
BUE->GRU wurde von Aerolinas Argentina ausgeführt. Jetzt zum Schaden:
Bei Abflug in BUE wurde das Gepäck geöffnet (aufgebrochen) und sämtliche Markenklamotten und 1 Flasche teuren Tequilas entwendet. Neubeschaffungswert: 590 € + Totalschaden des Koffers
Da der Flug leider nicht stattfand- Flugzeug defekt,fand er sich 3 Stunden später am gleichen Flughafen wieder, nur mit beschädigtem Gepäck und ohne einen Teil der Klamotten.
Wir haben nun mit dem deutschen Office der aerolinas argentina Kontakt aufgenommen. Dieses bietet unter Berufung auf das Montrealer Abkommen eine Entschädigung von 213 € an.
Das Montrealer Abkommen sieht eine Höchstgrenze von 1131 SZR vor. Welchen Wert kann man als angemessen sehen?
Außerdem beruft sich die Airline auf Argentinisches Recht. Ist auf einem Flug nach Deutschland grundsätzlich EU Recht anwendbar, insbesondere dann, wenn das Ticket in Deutschland gebucht wurde, der Start aber in Argentinien erfolgte? Muss er jetzt in Argentinien sein Recht einklagen?
Danke
Tobias