Versicherung gegen Flugstorno

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Kekki

Reguläres Mitglied
07.06.2013
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Bei uns steht Ende des Jahres eine Urlaubsreise bei welcher Flug und Hotel getrennt gebucht wuden. Da nun einige anderen Flüge von mir storniert wurden, mache ich mir langsam Sorgen um die Hotelkosten.

Gibt es eine Versicherung die gegen Flugausfall versichert? Meine Sorge ist, dass LH die Flüge storniert bzw. auf 2-3 Tage später verschiebt und wir dadurch auf unsere (teuren) Hotelkosten sitzen bleiben.

Gibt es eine Versicherung die sowas abdeckt? Bis jetzt habe ich mir nie Sorgen um sowas gemacht, aber mit der aktuellen Flaute an gewissen Verbindungen (insb. Langstrecken) führen Stornierungen nicht selten zu signifikanten Verschiebungen von 1-2 Tagen.

Unsere Hotelrate ist kostenlos stornierbar bis 1 Monat vor Anreise. Leider sehe ich verstärkt, dass LH und AF meine Flüge am 15. Tage vor Abreise stornieren um mir keine Kompensation nach EU-Recht zahlen zu müssen, dies wäre dann schon zu spät für die Stornierung der Hotelrate.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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eider sehe ich verstärkt, dass LH und AF meine Flüge am 15. Tage vor Abreise stornieren um mir keine Kompensation nach EU-Recht zahlen zu müssen
Wie kommt man denn zu dieser, schlichtweg falschen These? oder ist es eine reine nicht-EU Verbindung?

Der Anspruch auf Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt besteht immer und egal mit welcher Fluggesellschaft.

Aber um welche Strecke geht es konrekt eine bessere Beurteilung vornehmen zu können?

Grundsätzlich wird es vielleicht Versicherungen geben, aber wenn müssen diese dann immer mit oder mit kurzer Frist nach Durchführung der Buchung abgeschlossen werden.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Für die 2-3 Tage Verschiebung gibt es die EU261, wodurch euch LH auf zeitnahe (frühstmögliche) Flüge auch von anderen Airlines umbuchen muss. Nur weil sie bei mehreren Wochen bis 15 Tage vor Abflug keine Kompensationen zahlen müssen, schließt es ihre Pflicht nicht aus, dich auf andere Verbindungen umzubuchen.

Bzgl. Hotel: Die letzten 1,5 Jahre sollten die meisten dazu bewegt haben, ein paar Euro mehr pro Nacht für die Flexible Buchung (und Bezahlung vor Ort) zu investieren. Ein Monat vor Anreise ist nicht wirklich "flex".

Die einzige "Versicherung" wird eine Pauschalreise sein, da hat dann der RV dafür Sorge zu tragen, dass du am Ziel ankommst.
 

Kekki

Reguläres Mitglied
07.06.2013
59
1
Wie kommt man denn zu dieser, schlichtweg falschen These? oder ist es eine reine nicht-EU Verbindung?

Ist denn nicht richtig mit der 14 Tage EU-Regelung? Meine Verbindung AF MUC - CDG wurde 16 Tage vor Abflug komplett storniert und der Anbieter Flightright haben rückgemeldet, dass mir keine Entschädigung zusteht weil Absage länger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Ggf. könnte ich mit einem echten Anwalt die Zusatzkosten der Alternativverbindung einklagen, bei 50 EURZusatzaufwand ist es aber nicht wirklich wert.

Letzte Woche ist mir eine neue Absage eingetrudelt für MUC - SAL, genau 15 Tage vor Abflug.
Aber um welche Strecke geht es konrekt eine bessere Beurteilung vornehmen zu können?

VIE - MLE
 

red_travels

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Die Entschädigung in Form der 250, 400, 600 Euro kommen erst zu trage, wenn die Streichung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgt. Die Umbuchung auf andere Airlines gemäß EU Richtlinie 261/2004 ist zeitlich unabhängig.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
um es etwas ausführliche zu beschreiben:

es bestehen zwei Art von Ansprüche:

1. die viel bekannte Ausgleichzahlung (Artikel 7 der EU Verordnung 261/2004), dies ist die pauschele Entschädigung in Höhe von 250Euro auf Kurzstrecken 400 auf Mittelstrecken und 600 bei Langstrecken.
Diese werden tatsächlich nur fällig wenn die Annullierung von weniger 14 bzw. je nach Fallkonstellation 7 Tagen vor Abflug statt gefunden hat.

2. (der weit aus weniger bekannte) Anspruch auf Ersatzbeförderung zum frühstmöglchen Zeitpunkt
Hier ist der Zeitpunkt der Annullierung völlig irrelvant, der Anspruch entsteht vielmehr mit Abschluss der Ticketausstellung.
Da es sich um eine Strecke handelt die der Anwendung der EU-Verordnung unterliegt, bleibt LH also verpflichtet die frühstmögliche Beförderung nach MLE zur Verfügung zu stellen, das kann zB auch der nächste Flug mit AF via CDG sein.
Das Kernproblem besteht jedoch darin, dass die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf die Konkurrenz verweigern obwohl die Verpflichtung dazu besteht.
Hier bleibt dann nur die Möglichkeit die nächste Verbindung selbst zu buchen und sich die Kosten für das neue Ticket erstatten zu lassen (notfalls per Zivilverfahren)
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Ist denn nicht richtig mit der 14 Tage EU-Regelung? Meine Verbindung AF MUC - CDG wurde 16 Tage vor Abflug komplett storniert und der Anbieter Flightright haben rückgemeldet, dass mir keine Entschädigung zusteht weil Absage länger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Ggf. könnte ich mit einem echten Anwalt die Zusatzkosten der Alternativverbindung einklagen, bei 50 EURZusatzaufwand ist es aber nicht wirklich wert.

Ja, es ist nicht Teil des Geschäftsmodells von Flightright die Kosten einer selbst-gebuchten Ersatzverbindung als Inkassounternehmen einzufordern.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Letzte Woche ist mir eine neue Absage eingetrudelt für MUC - SAL, genau 15 Tage vor Abflug.
Wurde darauf denn schon reagiert?

Denn hier verhält es sich genauso, die nächste MUC-SAL X Minuten nach der ursprünglichen Abflugzeit ist, die Verbindung auf die umgebucht werden müsste.

Allerdings ist oft der pragmatische Weg einfacher, zum Beispiele andere Gesellschaften des LH Verbunds nutzen wie zum Beispiel LX oder OS oder falls möglich die Verbindung über FRA statt MUC.