ANZEIGE
Hallo Foristen!
Hier sind ja auch einige Juristen unterwegs. Unter welchen Umständen darf die StA eine Anzeige wegen Beleidigung/Nötigung auf den Privatklageweg verweisen?
Als weitestgehender Laie würde ich annehmen, dass eine Beleidigung/Nötigung im Straßenverkehr durchaus ein öff. Interesse hervorruft?
Gibt es eine Möglichkeit diese Entscheidung anzufechtn und wie erfolgreich wäre so etwas?
Lohnt der Privatklageweg oder ist das verschwendete Zeit und Geld? Ist der Privatklageweg dann auch eine strafrechtliche Verfolgung oder nur noch die Wahrnehmung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen/Schmerzensgeld?
Vielen Dank!
Euer Robin Hood
Hier sind ja auch einige Juristen unterwegs. Unter welchen Umständen darf die StA eine Anzeige wegen Beleidigung/Nötigung auf den Privatklageweg verweisen?
Als weitestgehender Laie würde ich annehmen, dass eine Beleidigung/Nötigung im Straßenverkehr durchaus ein öff. Interesse hervorruft?
Gibt es eine Möglichkeit diese Entscheidung anzufechtn und wie erfolgreich wäre so etwas?
Lohnt der Privatklageweg oder ist das verschwendete Zeit und Geld? Ist der Privatklageweg dann auch eine strafrechtliche Verfolgung oder nur noch die Wahrnehmung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen/Schmerzensgeld?
Vielen Dank!
Euer Robin Hood