Verzögerte Ticketgültigkeit nach Kauf (App) - Rechtliche Würdigung

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scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
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610
Norddeutschland
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Hier sind ja auch einige versierte Juristen anwesend, weshalb ich hier mal mein Glück versuche. Hoffentlich endet es nicht in "zwei Juristen, drei Meinungen" :)

Sachverhalt:
  • Erwerb eines Einzeltickets in der App etwa 1 Minute vor Abfahrt des Busses an der Haltestelle
  • Beanstandung kein gültiges Ticket zu haben, da dies erst 90 Sekunden nach Kauf gültig sein soll
  • Info über eine solche 90 Sekunden-Regelung wird während des Kaufprozesses lediglich an einer Stelle grau auf weiß recht unscheinbar erwähnt an einer Stelle, an ein markanter farblicher Balkan nach rechts geschoben werden muss, um das Ticket zu erwerben
  • Nach Ticketkauf kein weiterer Hinweis auf eine solche kundenunfreundliche Regelung
  • Auch die AGB oder sonstige Beförderungsbestimmungen enthalten keinen Verweis auf so eine Regelung, obwohl bei der Zahlungsaufforderung ausschließlich die AGB als Begründung herangezogen wird​
Es stellt sich jetzt die Frage, ob eine solche Regelung tatsächlich gültig ist. Niemand erwartet beim spontanen Kauf an der Haltestelle auf solche eine Regelung zu treffen. Müsste nicht in der App viel deutlicher darauf hingewiesen werden? Und musste eine solche Regelung nicht auch in den AGB oder irgendwelchen ergänzenden Sonderbestimmungen aufgenommen werden, damit sie Vertragsbestandteil werden?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
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846
Durftest du trotzdem mitfahren?
Wenn ich in Nürnberg über die DB-App ein Ticket mit „sofortiger Gültigkeit“ für den VGN kaufe, wird es auch erst nach 20 (30?) sekunden gültig.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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1.210
Anscheinend ist das der neue Trend...


Finde ich nicht gut. Spannend finde ich, dass eine Verschlechterung als "Rechtssicherheit für Kunden" verkauft wird.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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8.899
Naja soll eben dazu dienen das man das Ticket erst beim einsteigen der Kontrolleure aktiviert. Ist aber eh seltsam weil man ja z.B. bei uns in der Tram die Tickets kaufen kann, obwohl man ohne Ticket nicht einstigen darf.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.140
1.210
Ist richtig. Aber irgendwie habe ich es mir früher angewöhnt, das Ticket abzustempeln bzw. jetzt eben das Handyticket zu kaufen, wenn die Bahn in den Bahnhof einfährt. Bin gespannt, ob so eine Klausel vor Gericht Bestand hat, zumal man nach 0 Sekunden schon bezahlt hat.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.340
8.038
LEJ
Beanstandung kein gültiges Ticket zu haben, da dies erst 90 Sekunden nach Kauf gültig sein soll
Den Schaffner in ein kleines Gespräch verwickeln, das Smartphone nicht finden, den Entsperrpin vergessen, versehentlich das Smartphone neustarten, und dann, nach 2 Minuten schafft man es endlich und startet die passende App und zeigt das Ticket vor, welches vor >2 Minuten gekauft wurde.

Auch die AGB oder sonstige Beförderungsbestimmungen enthalten keinen Verweis auf so eine Regelung, obwohl bei der Zahlungsaufforderung ausschließlich die AGB als Begründung herangezogen wird
Was hat die Zeitangabe nach Kauf des Tickets im DB Navigator auf sich?

Hierbei handelt es sich um ein Sicherheits- und Kontrollmerkmal. Das Handyticket ist nach Ablauf des Up/Countdowns gültig.

Der Zähler soll die Möglichkeit des verspäteten Ticketkaufs einschränken.

 
Zuletzt bearbeitet:

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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Spannend ist, ob die App nur runterzählt, wenn das Smartphone an ist. Habe mal bei mir getestet: Neustart bis Betriebsfähigkeit sind rund 1:10 min. 90 Sekunden bekommt man dann so gut überbrückt. So ein Pech aber auch, dass Android in den ungünstigsten Momenten abstürzt…
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.140
1.210

Das ist schon toll. Jetzt kann ich mir also sämtliche Bestimmungen durchlesen, wann ein Ticket gültig sein soll. Gegenbeispiel:

 

Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
1.688
2.234
Ist richtig. Aber irgendwie habe ich es mir früher angewöhnt, das Ticket abzustempeln bzw. jetzt eben das Handyticket zu kaufen, wenn die Bahn in den Bahnhof einfährt.
....
Dann gewöhn dir einfach an, das Ticket etwas früher am Handy zu kaufen und du hast kein Problem. Aber vielleicht suchst du ja auch einfach eins.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.291
610
Norddeutschland
Der Versuch, die Gültigkeit eines Tickets einzuschränken, das man ordnungsgemäß vor Fahrtantritt gekauft hat, dürfte zum Scheitern verurteilt sein (lies: unangemessene Benachteiligung wegen Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung).
Ich habe das Ticket vor Fahrtantritt erworben, die Kontrolleure standen (wie sich dann im Bus herausstellte) sogar direkt neben mir :) Allerdings kam der Bus dann wohl 70 Sekunden nach dem Kauf und den lasse ich doch nicht fahren wegen 20 Sekunden. Vor allem nicht, wenn ich so eine bescheuerte Regelung gar nicht kenne. Kann man deinen schönen Hinweis irgendwie mit einem Paragrafen untermauern, den ich in meinem "freundlichen" Antwortschreiben bemühen kann?
Um welchen Verkehrsverbund handelt es sich denn? Dann könnte man mal schauen, ob dazu wirklich nichts in den AGB steht
HVV. Ich habe die AGB jetzt zweimal nebst der Sonderbestimmungen rauf und runter gelesen, kann aber nichts finden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein unscheinbarer Hinweis in einer App, der nach Ticketkauf auch erst durch einen zusätzlichen Klick auf das Ticket (den allerdings ohne Kontrolle auch keiner macht) sichtbar wird.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.291
610
Norddeutschland
Naja soll eben dazu dienen das man das Ticket erst beim einsteigen der Kontrolleure aktiviert. Ist aber eh seltsam weil man ja z.B. bei uns in der Tram die Tickets kaufen kann, obwohl man ohne Ticket nicht einstigen darf.
Das kann ich ja in gewisser Art und Weise nachvollziehen. Läuft aber auch ins Leere, da a) das Ticket entweder mit einem Zeitstempel versehen ist und klar wird, dass das Ticket im Fahrzeug gekauft worden ist oder b) die Kontrolleure häufig in Grüppchen auftreten und der Verkaufsprozess in der App durch die vielen Klicks und langen Ladezeiten eh nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Mein Pech (obwohl ich das Ticket vor dem Einstieg kaufte) war halt, dass ich im Türbereich stehen blieb und der erste war, der sein Handy vorzeigen musste :)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Das kann ich ja in gewisser Art und Weise nachvollziehen. Läuft aber auch ins Leere, da a) das Ticket entweder mit einem Zeitstempel versehen ist und klar wird, dass das Ticket im Fahrzeug gekauft worden ist oder b) die Kontrolleure häufig in Grüppchen auftreten und der Verkaufsprozess in der App durch die vielen Klicks und langen Ladezeiten eh nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
Bei uns in Berlin ist es ein Klick und du hast das Ticket, du musst dir nur vorher ein 4er Ticket kaufen, damit wäre das Ticket innerhalb einer Sekunde gültig.

Aber schaut sich bei eich jemand beim Einstieg die Tickets an? Das habe ich in Berlin seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein unscheinbarer Hinweis in einer App, der nach Ticketkauf auch erst durch einen zusätzlichen Klick auf das Ticket (den allerdings ohne Kontrolle auch keiner macht) sichtbar wird.
Ist er auch nicht. Siehe verlinktes Video in Beitrag #6.
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Der Versuch, die Gültigkeit eines Tickets einzuschränken, das man ordnungsgemäß vor Fahrtantritt gekauft hat, dürfte zum Scheitern verurteilt sein (lies: unangemessene Benachteiligung wegen Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung).
Man darf doch jedes Verkehrsmittel erst betreten, wenn das Ticket ausgestellt wurde. Wenn ich ein Flugticket kaufe, warte ich doch auch auf die Bestätigungsmail mit dem Buchungscode und laufe nicht schon vorher in den Flieger. Auch am Automaten werfe ich das Geld ein und muss warten, bis das Ticket gedruckt wird, der Automat es ausspuckt und dann muss ich noch stempeln. Wer hat da nicht schon die Bahn verpasst, obwohl er doch schon ordnungsgemäß das Geld eingeworfen hat.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.619
Kann man deinen schönen Hinweis irgendwie mit einem Paragrafen untermauern, den ich in meinem "freundlichen" Antwortschreiben bemühen kann?

§ 305c Abs 2 BGB: Mehrdeutige Klausel. In 6.1.1 Abs. 2 Spiegelstrich 1 der AGB steht "Die Bereitstellung erfolgt direkt nach abgeschlossenem Bestellvorgang, über den Button 'Als PDF herunterladen' oder 'Als mobile Fahrkarte speichern'", und in 6.2. Abs. 4 S. 3 "Zur Sicherstellung, dass Fahrkarten nicht nach Fahrtantritt erworben werden, kann die Fahrkarte verzögert ausgegeben werden." Ja was denn nun? "Direkt" oder "verzögert"?

§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren. Gesetzliche Regelung: §§ 6 Abs. 2, 9 Abs. 1 BefBedV, wer einen Fahrausweis beim Betreten des Verkehrsmittels hat, bezahlt kein erhöhtes Beförderungsentgelt (Bus) bzw. § 5 Abs. 1 lit. a) EVO, wer bei ANtritt der Reise einen Fahrausweis hat, bezahlt kein erhöhtes Beförderungsentgelt (Zug).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in der Konstellation verklagt wird.

Man darf doch jedes Verkehrsmittel erst betreten, wenn das Ticket ausgestellt wurde.

Aber das Ticket wurde ausgestellt, nur die Gültigkeit heimlich hinausgezögert.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.306
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"Die Bereitstellung erfolgt direkt nach abgeschlossenem Bestellvorgang, über den Button 'Als PDF herunterladen' oder 'Als mobile Fahrkarte speichern'", und in 6.2. Abs. 4 S. 3 "Zur Sicherstellung, dass Fahrkarten nicht nach Fahrtantritt erworben werden, kann die Fahrkarte verzögert ausgegeben werden." Ja was denn nun? "Direkt" oder "verzögert"?
Aber das Ticket wurde ausgestellt, nur die Gültigkeit heimlich hinausgezögert.
Nach dem abgeschlossenen Bestellvorgang über den Button ... den Button hat man erst nach der Wartezeit, also ist erst dann der Bestellvorgang abgeschlossen, würde ich sagten. Schlauer wäre es natürlich, die Wartezeit zur Austellzeit zur erklären --- aber vorher hat man nun mal keinen Zugriff auf ein Ticket, sieht es nicht, kann es nicht herunterladen oder in irgendeine Wallet speichern.
Hatte übrigens auch schon den Fall, dass die Wartezeit vorbei war und eben kein Ticket ausgestellt wurde aufgrund eines Fehlers welcher Art auch immer. Auch das Konto wurde nicht belastet.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.291
610
Norddeutschland
Nach dem abgeschlossenen Bestellvorgang über den Button ... den Button hat man erst nach der Wartezeit, also ist erst dann der Bestellvorgang abgeschlossen, würde ich sagten. Schlauer wäre es natürlich, die Wartezeit zur Austellzeit zur erklären --- aber vorher hat man nun mal keinen Zugriff auf ein Ticket, sieht es nicht, kann es nicht herunterladen oder in irgendeine Wallet speichern.
Hatte übrigens auch schon den Fall, dass die Wartezeit vorbei war und eben kein Ticket ausgestellt wurde aufgrund eines Fehlers welcher Art auch immer. Auch das Konto wurde nicht belastet.
In der HVV-App erscheint nach Bezahlvorgang ein grünes Ticketsymbol, an dem sogar auch noch ein Häkchen dran ist. Da muss nichts heruntergeladen werden. Dieser Countdown erscheint überraschend erst, wenn man auf dieses grüne Ticketsymbol klickt. Das macht erstens keiner und zweitens rechnet damit keiner, wenn man nicht unmissverständlich und klar erkennbar darauf hingewiesen wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

§ 305c Abs 2 BGB: Mehrdeutige Klausel. In 6.1.1 Abs. 2 Spiegelstrich 1 der AGB steht "Die Bereitstellung erfolgt direkt nach abgeschlossenem Bestellvorgang, über den Button 'Als PDF herunterladen' oder 'Als mobile Fahrkarte speichern'", und in 6.2. Abs. 4 S. 3 "Zur Sicherstellung, dass Fahrkarten nicht nach Fahrtantritt erworben werden, kann die Fahrkarte verzögert ausgegeben werden." Ja was denn nun? "Direkt" oder "verzögert"?

§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren. Gesetzliche Regelung: §§ 6 Abs. 2, 9 Abs. 1 BefBedV, wer einen Fahrausweis beim Betreten des Verkehrsmittels hat, bezahlt kein erhöhtes Beförderungsentgelt (Bus) bzw. § 5 Abs. 1 lit. a) EVO, wer bei ANtritt der Reise einen Fahrausweis hat, bezahlt kein erhöhtes Beförderungsentgelt (Zug).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in der Konstellation verklagt wird.



Aber das Ticket wurde ausgestellt, nur die Gültigkeit heimlich hinausgezögert.
Fantastisch, allerbesten Dank. Das werde ich mal einbauen und warte ganz entspannt die Reaktion ab.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Für den gemeinen Nutzer des ÖPNV ist die Fahrkarte in die App übertragen, siehe meine Antwort auf berlinnet hier: https://www.vielfliegertreff.de/for...app-rechtliche-wuerdigung.155528/post-3825369
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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2.850
FRA
Wenn ich in Nürnberg über die DB-App ein Ticket mit „sofortiger Gültigkeit“ für den VGN kaufe, wird es auch erst nach 20 (30?) sekunden gültig.
Das ist ja dreist, war mir gar nicht bewusst, dass das Ticket erst mit dem Ablauf des angezeigten Countdowns überhaupt gültig wird. Ich dachte, der Zähler war nur dazu da, nachzuvollziehen ob ich das Ticket vor dem Betreten des Verkerhsmittels gekauft habe.

So wird das Handyticket sinnlos, denn ich habe schon oft erlebt, dass eine als "püntklich" angezeigte S-Bahn gar nicht eintrifft und in Wirklichkeit gar nicht gefahren ist. Das Ticket kaufe ich deshalb erst wenn ich das Verkehrsmittel sehe. Wenn es nicht gültig ist, kann ich genauso gut schwarzfahren.
 
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Schoizi

Aktives Mitglied
28.04.2016
185
488
53
Hamburg
So sieht das in Hamburg aus:

Kleingedruckter Hinweis vor der Buchung...

IMG_3943.jpeg


Dann grün markierte Fahrkarte, "Gute Fahrt"...

IMG_3945.jpeg


Suggeriert irgendwie schon, dass es jetzt auch losgehen könnte. Dass es nicht so ist sieht man (wenn man es nicht weiß) erst, wenn man auf die Fahrkarte klickt...

IMG_3946.jpeg
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.211
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FRA
Bei RMV-Handytickets finde ich nirgendwo so einen Hinweis (den Zähler gibt's schon)...

Edit: wenn ich über DB Navigator versuche, eine HVV Fahrkarte zu kaufen, sehe ich auch keinen solchen Hinweis (der Satz mit "bitte beachten Sie" fehlt).