Visumdauer überschritten ?! Wie vorgehen?

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
12
VIE
Waren vorhin dort.

Die haben erstmal am schalter untereinander geraetselt dann noch jemanden anderen gefragt und am ende uns erleichtert. Das zaehlt von januar-juni und juli-dezember mit den 90 tagen.

Alles ok also
es fehlt mir hier eine entscheidende information, hat deine freundin 2 visa für 2013? wenn nämlich nicht, kann ich dir aus eigener erfahrung und auskunft der ö fremdenpolizei sagen, dass diese aussage der abh humbug ist, denn mit kalendermonaten ist da nix beim bezugszeitraum. nur wenn sie 2 visa hätte wäre es (zumindest in österreich) kein problem auch die 90 tage in 180 zu überschreiten. wie das in anderen ländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen, mir sagte man, dass trotz der gewollt strengen regel (90/180) es noch immer schwammig ist. die auslegung in österreich ist de facto jene, dass ein neues visum bei einreise einen neuen bezugszeitraum auslöst, weil man anderes nicht administrieren könnte. :rolleyes:

schön, dass wir in der eu so klare gesetze haben...

und ja lieber Ice_B, es ist so, eine heirat löst die visa probleme gänzlich. (in at vorausgesetzt man hat ein ausreichendes einkommen) ;)
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.550
621
Wir hatten das Szenario mal mit einem US-Amerikaner hier in Berlin, so um 2007/08. Auch überzogen wegen der "Liebe". Dann Panik bekommen von wegen Knast. Wir sind mit ihm zuerst zur Polizei ( Antwort dort: geht uns nichts an, wir greifen erst ein wenn eine Abschiebebescheid ergangenen ist oder sonst etwas gegen ihn vorliegt ). ABH: na jetzt wird es aber Zeit. Bitte innerhalb von 7 Tagen ausreisen um richtigen Ärger zu vermeiden. Strafen: KEINE! Verfahren: NICHTS! Bußgeld OWG: NEIN! Probleme bei der Ausreise: ja, 30 Sekunden längere Befragung durch den Beamten "weswegen denn?". Spätere Einreiseprobleme: keine.
Man hat uns ( ich war dabei ) bei der Berlinder Ausländerbehörde klipp und klar gesagt das die Behörde einigen Spielraum hat. In der Regel gehen sie eben nur gegen "sozialschmarotzer" vor, sonstige Ausländer die hier wir er friedlich leben und keine Sozialleistungen beziehen bleiben sehr lange unbehelligt. Nach deren Aussage wäre er selbst nach jahrelangem illegalen Aufenthalt hier lediglich zur Ausreise "bis zum..." aufgefordert worden.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
12
VIE
Wir hatten das Szenario mal mit einem US-Amerikaner hier in Berlin, so um 2007/08. Auch überzogen wegen der "Liebe". Dann Panik bekommen von wegen Knast. Wir sind mit ihm zuerst zur Polizei ( Antwort dort: geht uns nichts an, wir greifen erst ein wenn eine Abschiebebescheid ergangenen ist oder sonst etwas gegen ihn vorliegt ). ABH: na jetzt wird es aber Zeit. Bitte innerhalb von 7 Tagen ausreisen um richtigen Ärger zu vermeiden. Strafen: KEINE! Verfahren: NICHTS! Bußgeld OWG: NEIN! Probleme bei der Ausreise: ja, 30 Sekunden längere Befragung durch den Beamten "weswegen denn?". Spätere Einreiseprobleme: keine.
Man hat uns ( ich war dabei ) bei der Berlinder Ausländerbehörde klipp und klar gesagt das die Behörde einigen Spielraum hat. In der Regel gehen sie eben nur gegen "sozialschmarotzer" vor, sonstige Ausländer die hier wir er friedlich leben und keine Sozialleistungen beziehen bleiben sehr lange unbehelligt. Nach deren Aussage wäre er selbst nach jahrelangem illegalen Aufenthalt hier lediglich zur Ausreise "bis zum..." aufgefordert worden.

ich denke, dass genau das aber zuletzt verschärft wurde um den "spielraum" massiv einzuschränken.
 

JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
293
8
HKG (Arbeit) FRA (Herz)
es fehlt mir hier eine entscheidende information, hat deine freundin 2 visa für 2013? wenn nämlich nicht, kann ich dir aus eigener erfahrung und auskunft der ö fremdenpolizei sagen, dass diese aussage der abh humbug ist, denn mit kalendermonaten ist da nix beim bezugszeitraum. nur wenn sie 2 visa hätte wäre es (zumindest in österreich) kein problem auch die 90 tage in 180 zu überschreiten. wie das in anderen ländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen, mir sagte man, dass trotz der gewollt strengen regel (90/180) es noch immer schwammig ist. die auslegung in österreich ist de facto jene, dass ein neues visum bei einreise einen neuen bezugszeitraum auslöst, weil man anderes nicht administrieren könnte. :rolleyes:

schön, dass wir in der eu so klare gesetze haben...

Sie hat 2 Einreisevisa bekommen. Gilt die Regel wie erwähnt, also ab 1.Einreisedatum, ist sie drüber.
Morgen frueh kann ich mehr sagen wie es weitergeht.

Nach erstem Eindruck war die ABH überraschend freundlich und nicht allzu strikt. Hoffe nur dass wir nicht nochmal umbuchen muessen.(aufgrund einer möglichen ausreisefrist)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
es fehlt mir hier eine entscheidende information, hat deine freundin 2 visa für 2013? wenn nämlich nicht, kann ich dir aus eigener erfahrung und auskunft der ö fremdenpolizei sagen, dass diese aussage der abh humbug ist, denn mit kalendermonaten ist da nix beim bezugszeitraum. nur wenn sie 2 visa hätte wäre es (zumindest in österreich) kein problem auch die 90 tage in 180 zu überschreiten. wie das in anderen ländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen, mir sagte man, dass trotz der gewollt strengen regel (90/180) es noch immer schwammig ist. die auslegung in österreich ist de facto jene, dass ein neues visum bei einreise einen neuen bezugszeitraum auslöst, weil man anderes nicht administrieren könnte. :rolleyes:

schön, dass wir in der eu so klare gesetze haben...

und ja lieber Ice_B, es ist so, eine heirat löst die visa probleme gänzlich. (in at vorausgesetzt man hat ein ausreichendes einkommen) ;)

Lieber Fred, die Berechnung der Bezugszeiträume ergibt sich im Übrigen aus dem Schengener Grenzkodex/Visakodex. Hatte ich aber schon erwähnt. Das ist dann Schengenweit grundsätzlich gleich. Auch in D gilt, dass für eine Einreise zu Hochzeitszwecken ein bestimmtes Visum vor der Einreise benötigt wird. Alles andere kann zu Problemen führen, da bei der Visabeatragung ganz offensichtlich falsche Angaben gemacht wurden. Ist aber alles recht theoretischer Natur. Ebenso die Möglichkeit, dass die Einreise zu Zwecken der Eheschließung verweigert werden kann, wenn nicht das richtige Visum im Pass ist.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
922
96
München
Mit einem Hongkong Pass braucht man kein Visum in herkömmlichen Sinne,
man kann 90 Tage Visumsfrei hier einreisen.
Nur die 180 Tage Regel ist zu beachten,
das wurde wahrscheinlich gemacht dass man nicht aus und gleich wieder neu einreist.

Man kann also auch hier Heiraten, wobei ich aber Hongkong vorziehen würde.
Und nein meine +1 (aus HK) ist auch nicht aus dem Katalog.

Drück euch die Daumen dass alles klargeht bei der ABH.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
12
VIE
Richtig, der Profi heiratet in dieser Konstellation eben nicht in Deutschland... Und nein, auch meine +1 ist nicht aus dem Katalog.

Wobei mich solche Meldungen niedriger Motivation total kalt lassen, denn genau jene Wortspender sind es üblicherweise, die mit ihrer +1 (Zicke, Wal, ...) schon genug bestraft sind... :D
 

JFK-LAX

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
293
8
HKG (Arbeit) FRA (Herz)
Update: Heute da gewesen, Ausländeramt hat ihr eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt und gut ist;)
Danke nochmals fuer die Hilfe

Ja @FREDatNET, da kann man nur drüber schmunzeln.
Ist halt die Frage ob langfristig HKG oder Europa besser ist:eek: Wirtschaft, Wetter und Demographischer Wandel in EU/Deutschland, alles Sachen wo HKG(und z.T. auch andere Teile in Asien) eher vorne liegt
 

Aksi

Neues Mitglied
09.05.2018
1
0
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe evtl. könnt ihr mir hilfreiche Infos geben. Ich habe eine dt. Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage. Das Visum ist noch gültig allerdings haben wir die 180 Tage Regelung nicht beachtet. Jetzt sind wir total ahnungslos was man machen sollte. Zur Ausländerbehörde hier in Berlin (das wird bestimmt nicht lustig) evtl. tragen die es in irgendein system
unf mein Ehemann bekommt dann kein Visum mehr nach Deutschland was ziemlich fatal wäre. Das ganze ist uns zum ersten Mal passiert :( Danke für alle Infos.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe evtl. könnt ihr mir hilfreiche Infos geben. Ich habe eine dt. Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage. Das Visum ist noch gültig allerdings haben wir die 180 Tage Regelung nicht beachtet. Jetzt sind wir total ahnungslos was man machen sollte. Zur Ausländerbehörde hier in Berlin (das wird bestimmt nicht lustig) evtl. tragen die es in irgendein system
unf mein Ehemann bekommt dann kein Visum mehr nach Deutschland was ziemlich fatal wäre. Das ganze ist uns zum ersten Mal passiert :( Danke für alle Infos.

Double Post: https://www.vielfliegertreff.de/rei...egelung-deutschland-nicht-beachtet-jetzt.html
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.964
4.952
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe evtl. könnt ihr mir hilfreiche Infos geben. Ich habe eine dt. Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage. Das Visum ist noch gültig allerdings haben wir die 180 Tage Regelung nicht beachtet. Jetzt sind wir total ahnungslos was man machen sollte. Zur Ausländerbehörde hier in Berlin (das wird bestimmt nicht lustig) evtl. tragen die es in irgendein system
unf mein Ehemann bekommt dann kein Visum mehr nach Deutschland was ziemlich fatal wäre. Das ganze ist uns zum ersten Mal passiert :( Danke für alle Infos.

Ich würde ganz normal ausreisen und beim nächsten mal bei der deutschen zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) und kein Touristenvisum beantragen.
 

Kalli

Aktives Mitglied
14.07.2011
201
1
Dazu müsste er aber ein Zertifikat zur Erlangung der deutschen Sprache vorlegen.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.227
249
STR
Definiere das mal genauer - ist er schon über die 90 Tage drüber?

Visumgültigkeit?
Tag der Ein-/Ausreisen?
Visumart (C/MULT/90)?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.097
1.468
DUS, HAJ, PAD
Ich vermute es geht um sowas:

https://germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944

Wenn er nicht legal hier ist, sollte er wohl am besten zum Flughafen und ausreisen. Bei der Ausländerbehörde kann er wohl auch ein Schreiben kriegen und das am Flughafen abgeben. Inwieweit das seine Situation verbessert weiß ich aber nicht. Gerade in Berlin ist das natürlich mit Behörden so eine Sache...

Staatsangehörigkeit, und vorherige Aufenthalte sind natürlich in der Tat relevant.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.227
249
STR
Ich vermute es geht um sowas:

https://germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944

Wenn er nicht legal hier ist, sollte er wohl am besten zum Flughafen und ausreisen. Bei der Ausländerbehörde kann er wohl auch ein Schreiben kriegen und das am Flughafen abgeben. Inwieweit das seine Situation verbessert weiß ich aber nicht. Gerade in Berlin ist das natürlich mit Behörden so eine Sache...

Staatsangehörigkeit, und vorherige Aufenthalte sind natürlich in der Tat relevant.

Sorry für die schroffe Antwort - aber dieses Halbwissen was hier mittlerweile verbreitet wird, geht mit zum Teil echt aufn Sack. Das ist nicht nur dumm, sondern für die, die sich Rat holen wollen auch echt gefährlich!

Deshalb:
Auf jeden Fall zur Ausländerbehörde gehen. Zum NÄCHSTMÖGLICHEN Zeitpunkt! Denn wenn die Ausländerbehörde eine GüB (Grenzübertrittsbescheinigung) ausgestellt hat, hält sich die Person ab Ausstellungsdatum bis Ablaufdatum legal in Deutschland auf.

Wenn ihr wartet bis zur regulären Ausreise, sind das weitaus mehr Tage, die er sich illegal in Deutschland aufhält - und das macht sehr wohl einen Unterschied!

Btw: Die Tage vom 91. Tag des Aufenthalts bis zum Tage vor Ausstellung der GüB stellen eine Straftat gem. §95 Abs.1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz dar und das ist nicht mehr heilbar. Also deswegen wird er definitiv eine Strafanzeige bekommen. Ob er deshalb in die Visa-Warndatei aufgenommen wird, hängt am jeweiligen Staatsanwalt.

Staatsangehörigkeit ist überhaupt nicht relevant (nur ob man halt der Sichtvermerkspflicht unterliegt oder nicht).
Voraufenthalte sind auch nicht relevant wenn es um das Strafprozessuale geht.

Von daher: Danke janetm für deinen Beitrag - NICHT! Wenigstens hast jetzt einen Beitrag mehr.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
896
97
BSL
Ich vermute es geht um sowas:

https://germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944

Wenn er nicht legal hier ist, sollte er wohl am besten zum Flughafen und ausreisen. Bei der Ausländerbehörde kann er wohl auch ein Schreiben kriegen und das am Flughafen abgeben. Inwieweit das seine Situation verbessert weiß ich aber nicht. Gerade in Berlin ist das natürlich mit Behörden so eine Sache...

Staatsangehörigkeit, und vorherige Aufenthalte sind natürlich in der Tat relevant.

Die Grenzpolizei schaut durchaus auch auf die Stempel, ob der Aufenthalt komplett legal war. Da kann man ganz schnell angezeigt werden wegen illegalen Aufenthalt. Und außerdem kann auch ein Eintrag in paar Programme erfolgen wie z.B. Schengen Information System oder Visa Warndatei (wobei ich bei paar Tagen nicht davon ausgehe, dass das gemacht wird).

Ich empfehle nicht, über die Schweiz auszureisen: https://www.tagesanzeiger.ch/schwei...hroepft-Touristen-am-Flughafen/story/26072186
 
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Terminal90

Erfahrenes Mitglied
24.02.2018
318
0
Die Grenzpolizei schaut durchaus auch auf die Stempel, ob der Aufenthalt komplett legal war. Da kann man ganz schnell angezeigt werden wegen illegalen Aufenthalt. Und außerdem kann auch ein Eintrag in paar Programme erfolgen wie z.B. Schengen Information System oder Visa Warndatei (wobei ich bei paar Tagen nicht davon ausgehe, dass das gemacht wird).
Und mit der nahenden Einführung des EES wird (sollte werden... ;)) ein ungerechtfertiger Aufenthalt bzw. ein Overstay sogar automatisch auffällig, da muss gar nicht mehr extra durch die Stempel geblättert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
12
VIE
Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage.

Haben sich in Deutschland die Gesetze diesbezüglich auch geändert? Hatten ausländische Ehepartner von deutschen nicht einmal automatisch ein Aufenthaltsrecht?

In Österreich weiß ich, dass das geändert wurde und meine Frau benötigt auch einen Aufenthaltstitel, der nur unter gewissen Voraussetzungen (vor allem finanziell) gewährt wird. Ich fühle mich eigentlich durch diese Regelung als Staatsbürger massiv diskriminiert.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
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