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es fehlt mir hier eine entscheidende information, hat deine freundin 2 visa für 2013? wenn nämlich nicht, kann ich dir aus eigener erfahrung und auskunft der ö fremdenpolizei sagen, dass diese aussage der abh humbug ist, denn mit kalendermonaten ist da nix beim bezugszeitraum. nur wenn sie 2 visa hätte wäre es (zumindest in österreich) kein problem auch die 90 tage in 180 zu überschreiten. wie das in anderen ländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen, mir sagte man, dass trotz der gewollt strengen regel (90/180) es noch immer schwammig ist. die auslegung in österreich ist de facto jene, dass ein neues visum bei einreise einen neuen bezugszeitraum auslöst, weil man anderes nicht administrieren könnte.Waren vorhin dort.
Die haben erstmal am schalter untereinander geraetselt dann noch jemanden anderen gefragt und am ende uns erleichtert. Das zaehlt von januar-juni und juli-dezember mit den 90 tagen.
Alles ok also
Wir hatten das Szenario mal mit einem US-Amerikaner hier in Berlin, so um 2007/08. Auch überzogen wegen der "Liebe". Dann Panik bekommen von wegen Knast. Wir sind mit ihm zuerst zur Polizei ( Antwort dort: geht uns nichts an, wir greifen erst ein wenn eine Abschiebebescheid ergangenen ist oder sonst etwas gegen ihn vorliegt ). ABH: na jetzt wird es aber Zeit. Bitte innerhalb von 7 Tagen ausreisen um richtigen Ärger zu vermeiden. Strafen: KEINE! Verfahren: NICHTS! Bußgeld OWG: NEIN! Probleme bei der Ausreise: ja, 30 Sekunden längere Befragung durch den Beamten "weswegen denn?". Spätere Einreiseprobleme: keine.
Man hat uns ( ich war dabei ) bei der Berlinder Ausländerbehörde klipp und klar gesagt das die Behörde einigen Spielraum hat. In der Regel gehen sie eben nur gegen "sozialschmarotzer" vor, sonstige Ausländer die hier wir er friedlich leben und keine Sozialleistungen beziehen bleiben sehr lange unbehelligt. Nach deren Aussage wäre er selbst nach jahrelangem illegalen Aufenthalt hier lediglich zur Ausreise "bis zum..." aufgefordert worden.
es fehlt mir hier eine entscheidende information, hat deine freundin 2 visa für 2013? wenn nämlich nicht, kann ich dir aus eigener erfahrung und auskunft der ö fremdenpolizei sagen, dass diese aussage der abh humbug ist, denn mit kalendermonaten ist da nix beim bezugszeitraum. nur wenn sie 2 visa hätte wäre es (zumindest in österreich) kein problem auch die 90 tage in 180 zu überschreiten. wie das in anderen ländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen, mir sagte man, dass trotz der gewollt strengen regel (90/180) es noch immer schwammig ist. die auslegung in österreich ist de facto jene, dass ein neues visum bei einreise einen neuen bezugszeitraum auslöst, weil man anderes nicht administrieren könnte.![]()
schön, dass wir in der eu so klare gesetze haben...
es fehlt mir hier eine entscheidende information, hat deine freundin 2 visa für 2013? wenn nämlich nicht, kann ich dir aus eigener erfahrung und auskunft der ö fremdenpolizei sagen, dass diese aussage der abh humbug ist, denn mit kalendermonaten ist da nix beim bezugszeitraum. nur wenn sie 2 visa hätte wäre es (zumindest in österreich) kein problem auch die 90 tage in 180 zu überschreiten. wie das in anderen ländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen, mir sagte man, dass trotz der gewollt strengen regel (90/180) es noch immer schwammig ist. die auslegung in österreich ist de facto jene, dass ein neues visum bei einreise einen neuen bezugszeitraum auslöst, weil man anderes nicht administrieren könnte.![]()
schön, dass wir in der eu so klare gesetze haben...
und ja lieber Ice_B, es ist so, eine heirat löst die visa probleme gänzlich. (in at vorausgesetzt man hat ein ausreichendes einkommen)![]()
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe evtl. könnt ihr mir hilfreiche Infos geben. Ich habe eine dt. Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage. Das Visum ist noch gültig allerdings haben wir die 180 Tage Regelung nicht beachtet. Jetzt sind wir total ahnungslos was man machen sollte. Zur Ausländerbehörde hier in Berlin (das wird bestimmt nicht lustig) evtl. tragen die es in irgendein system
unf mein Ehemann bekommt dann kein Visum mehr nach Deutschland was ziemlich fatal wäre. Das ganze ist uns zum ersten Mal passiertDanke für alle Infos.
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe evtl. könnt ihr mir hilfreiche Infos geben. Ich habe eine dt. Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage. Das Visum ist noch gültig allerdings haben wir die 180 Tage Regelung nicht beachtet. Jetzt sind wir total ahnungslos was man machen sollte. Zur Ausländerbehörde hier in Berlin (das wird bestimmt nicht lustig) evtl. tragen die es in irgendein system
unf mein Ehemann bekommt dann kein Visum mehr nach Deutschland was ziemlich fatal wäre. Das ganze ist uns zum ersten Mal passiertDanke für alle Infos.
Dazu müsste er aber ein Zertifikat zur Erlangung der deutschen Sprache vorlegen.
Ich vermute es geht um sowas:
https://germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944
Wenn er nicht legal hier ist, sollte er wohl am besten zum Flughafen und ausreisen. Bei der Ausländerbehörde kann er wohl auch ein Schreiben kriegen und das am Flughafen abgeben. Inwieweit das seine Situation verbessert weiß ich aber nicht. Gerade in Berlin ist das natürlich mit Behörden so eine Sache...
Staatsangehörigkeit, und vorherige Aufenthalte sind natürlich in der Tat relevant.
Ich vermute es geht um sowas:
https://germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944
Wenn er nicht legal hier ist, sollte er wohl am besten zum Flughafen und ausreisen. Bei der Ausländerbehörde kann er wohl auch ein Schreiben kriegen und das am Flughafen abgeben. Inwieweit das seine Situation verbessert weiß ich aber nicht. Gerade in Berlin ist das natürlich mit Behörden so eine Sache...
Staatsangehörigkeit, und vorherige Aufenthalte sind natürlich in der Tat relevant.
Und mit der nahenden Einführung des EES wird (sollte werden...Die Grenzpolizei schaut durchaus auch auf die Stempel, ob der Aufenthalt komplett legal war. Da kann man ganz schnell angezeigt werden wegen illegalen Aufenthalt. Und außerdem kann auch ein Eintrag in paar Programme erfolgen wie z.B. Schengen Information System oder Visa Warndatei (wobei ich bei paar Tagen nicht davon ausgehe, dass das gemacht wird).
Und außerdem kann auch ein Eintrag in paar Programme erfolgen wie z.B. Schengen Information System
Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage.
Haben sich in Deutschland die Gesetze diesbezüglich auch geändert? Hatten ausländische Ehepartner von deutschen nicht einmal automatisch ein Aufenthaltsrecht?