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Fein herausgesucht, wenn du jetzt von der entsprechenden Norm den 3. Absatz liest wirst du feststellen, dass "Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird." Ein berechtigtes Interesse könnte unter anderem die Einreise nach Israel und anschließende Weiterreise nach (Land XY, welche Pässe mit Stempel aus Israel nicht akzeptiert) sein.
Richtig. So sieht's aus. Und de facto is es überhaupt kein Problem einen Zweit oder sogar Drittpass zu bekommen. Schreiben vom Arbeitgeber "Mitarbeier XY braucht aufgrund seiner hohen Reisetätigkeit und zwecks häufiger Visabeschaffung einen Zweitpass..." reicht vollkommen aus. Wahrscheinlich geht's was den Zweitpass angeht sogar ohne Schreiben, aber ich hab mir halt vom AG so einen Wisch schreiben lassen. Völlig Problemlos.
Beide Pässe sind auch für die automatische Grenzkontrolle registriert.
Beamter bei Registrierung: "Sie haben schon einen Pass registriert!?"
Ich: "Jupp. Das ist hier ist mein Zweitpass"
Beamter: "Ah. O.K. Super. Dann können wir uns ja die ganze Scan-Geschichte jetzt sparen. Ich verknüpfe das jetzt. Guten Flug"
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