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Imho siehst du das falsch.Ja aber Taxi usw. ist eben in der Pauschale drin. Es gibt nur Verpflegung und Übernachtung on top - oder sehe ich da was falsch?
Imho siehst du das falsch.Ja aber Taxi usw. ist eben in der Pauschale drin. Es gibt nur Verpflegung und Übernachtung on top - oder sehe ich da was falsch?
Naja, dann wäre es ja keine Pauschale für einen entstandenen Schaden, sondern schlicht eine Sonderzahlung die auf Grund der Verspätung entsteht.Imho siehst du das falsch.
ja ist,pauschalierter immaterieller Schadensersatz plus Strafe für die AirlineNaja, dann wäre es ja keine Pauschale für einen entstandenen Schaden, sondern schlicht eine Sonderzahlung die auf Grund der Verspätung entsteht.
Naja, dann wäre es ja keine Pauschale für einen entstandenen Schaden, sondern schlicht eine Sonderzahlung die auf Grund der Verspätung entsteht.
Es ist eine Pauschale, das ist sicher, für entstandenen Schaden. So wurde mir bereits mehrfach das bereits bezahlte Hotel am Zielort nicht ersetzt da dies mit der Pauschale abgedeckt sei. Welche Positionen in die Pauschale fallen weiss wahrscheinlich ein Reiserechtler besser als ich.Nein, es ist keine Pauschale meiner Meinung nach
Im Jahr 2012, hat AZ damals den Flug von EWR nach FCO gestrichen und ich wurde am nächsten Tag gebucht ab JFK
Habe die 600 Euro bekommen + die Nacht im Hotel + Verpflegung + die damals 80 USD Taxi
Das ist so auch richtig.ja ist,pauschalierter materieller Schadensersatz plus Strafe für die Airline
Es ist eine Pauschale, das ist sicher, für entstandenen Schaden. So wurde mir bereits mehrfach das bereits bezahlte Hotel am Zielort nicht ersetzt da dies mit der Pauschale abgedeckt sei. Welche Positionen in die Pauschale fallen weiss wahrscheinlich ein Reiserechtler besser als ich.
Fragen wir doch den Doc - der weiss das bestimmt ( besser )Welche Positionen in die Pauschale fallen weiss wahrscheinlich ein Reiserechtler besser als ich......
Nach der Logik des EuGH besteht das Verschulden von KLM im Zulassen, dass LH Tickets bei ihnen buchen kann.
kommt es in der Airlinewelt oft genug vor das die Leistung von jemanden erbracht werden soll, der diese nicht bestätigt und evtl. gar nichts von seinem Glück weiss.
schiesslich kommt es in der Airlinewelt oft genug vor das die Leistung von jemanden erbracht werden soll, der diese nicht bestätigt und evtl. gar nichts von seinem Glück weiss.
In dem Zusammenhang ist mir neulich folgendes aufgefallen: Ich hatte zwei Tickets bei aa.com gebucht, auf denen auch je zwei AY-Flüge und BA-Flüge waren. Hier wurde jeweils das Ticket nicht gleich ausgestellt, sondern in einem Fall nach ca. 1,5 h, im anderen erst nach über 17 h. Status war dann erstmal nicht "bestätigt", sondern "auf Anfrage" und wenn ich in die Buchung rein bin, dann stand da sinngemäß, dass das ticket erst ausgestellt wird, wenn die Partnerfluggesellschaft das bestätigt hat. Musste noch nie 17 h auf eine Ticketausstellung warten.
Das ist (obwohl von den Airlines immer wieder gern probiert) so nicht korrekt.Da es von der Taxifahrt keinen Beleg gibt, ist hier auch nichts zu holen.
Allerdings können Sie den Kauf auch auf andere Art als durch den Kassenbon nachweisen. Beispielsweise reicht die Abrechnung Ihrer Kreditkarte oder wenn eine Freundin beim Einkaufsbummel dabei war und als Zeugin aussagen kann. Den Bon brauchen Sie nicht vorzulegen
Die zwei Mal 600€ sind sicher,
Die Annulierung ja, das Abweisen am Flughafen nicht.Wieso? Die Annullierung erfolgte doch mind. 14 Tage vor Abflug.
Du drehst Dich im Kreis....Wir drehen uns im Kreis:
Du drehst Dich im Kreis....
... dann kläre mich bitte auf, wo Du einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung siehst.Du drehst Dich im Kreis....
Lese doch einfach und negiere nicht alles wild.... dann kläre mich bitte auf, wo Du einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung siehst.
Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber LH sehe ich nicht.
Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber KL sehe ich als kritisch. Das kommt darauf an, ob ein Richter die LH-Bestätigung als KL-Flugticket anerkennt.
Versuch es einmal bei einem hier im Forum vertretenen Rechtsanwälten, die im Bereich des Fluggastrechts tätig sind, z.B. @kexbox oder @umsteiger .
Kommt sehr auf die Sicht der Dinge an...Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber LH sehe ich nicht.
Wenn es nie eine KL Buchung gab, wenn KL nie wusste, dass sie einen Passiuer transportieren sollten, was haben sie falsch gemacht, wo soll der Anspruch herkommen?Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber KL sehe ich als kritisch.
Darauf wird es wohl rauslaufen müssen.Deshalb der Hinweis an den TO sich lieber an Profis zu wenden:
Mir wäre neu, dass die Verletzung von Artikel 8b (kostenfreie Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung) den Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Artikel 7 auslöst. Wenn da entsprechende Urteile existieren, wäre das natürlich sehr gut.Kommt sehr auf die Sicht der Dinge an...
LH wäre verpflichtet gewesen, Ersatzbeförderung anzubieten, hat aber nur eine wertlose Bestätigung für eine Ersatzbeförderung geliefert, kein nutzbares Ticket. Ob sie damit EU261 erfüllt haben ist wohl nicht so ganz eindeutig, ob die Beförderungsverpflichtung je von LH auf KL übergegangen ist, bleibt unklar...
Da wird es etwas spitzfindig, und dann kommt es auf den Richter an...Mir wäre neu, dass die Verletzung von Artikel 8b (kostenfreie Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung) den Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Artikel 7 auslöst.
Von wem?Vor ca. zwei Wochen hat sich der Fall erledigt. Mein hier registrierter Anwalt hat dafür gesorgt, dass uns 2 x 600 Euro Ausgleichszahlung plus Entschädigung (Hotel, Taxi, Essen) gezahlt wurde.