Von LH sitzen gelassen

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Naja, dann wäre es ja keine Pauschale für einen entstandenen Schaden, sondern schlicht eine Sonderzahlung die auf Grund der Verspätung entsteht.

Nein, es ist keine Pauschale meiner Meinung nach
Im Jahr 2012, hat AZ damals den Flug von EWR nach FCO gestrichen und ich wurde am nächsten Tag gebucht ab JFK
Habe die 600 Euro bekommen + die Nacht im Hotel + Verpflegung + die damals 80 USD Taxi
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Nein, es ist keine Pauschale meiner Meinung nach
Im Jahr 2012, hat AZ damals den Flug von EWR nach FCO gestrichen und ich wurde am nächsten Tag gebucht ab JFK
Habe die 600 Euro bekommen + die Nacht im Hotel + Verpflegung + die damals 80 USD Taxi
Es ist eine Pauschale, das ist sicher, für entstandenen Schaden. So wurde mir bereits mehrfach das bereits bezahlte Hotel am Zielort nicht ersetzt da dies mit der Pauschale abgedeckt sei. Welche Positionen in die Pauschale fallen weiss wahrscheinlich ein Reiserechtler besser als ich.

Im Falle vom Hotel ist es ja auch leicht nachvollziehbar, die Airline stellt dir ein Hotel, somit hast du in der Sache keinen Schaden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

ja ist,pauschalierter materieller Schadensersatz plus Strafe für die Airline
Das ist so auch richtig.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Es ist eine Ausgleichszahlung. Ist der Schaden höher, kann man die höhere Summe geltend machen. Ist der Schaden geringer, wird er auf die Ausgleichszahlung angerechnet.

Betreuungsleistungen entsprechend Art. 8 EU261 gehen extra. Dazu gehört auch der Transport von/zum Hotel, wenn übernachtet werden muss. Quittung sollte man haben. Wenn die Kosten in nachvollziehbarer Höhe angefallen sind, dann geht es auch ohne Quittung.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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NUE/FMO
www.red-travels.com
Es ist eine Pauschale, das ist sicher, für entstandenen Schaden. So wurde mir bereits mehrfach das bereits bezahlte Hotel am Zielort nicht ersetzt da dies mit der Pauschale abgedeckt sei. Welche Positionen in die Pauschale fallen weiss wahrscheinlich ein Reiserechtler besser als ich.

das Hotel am Zielort ist aber ein Unterschied zum Hotel zwischendrin, was nicht geplant war.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.978
16.226
Nach der Logik des EuGH besteht das Verschulden von KLM im Zulassen, dass LH Tickets bei ihnen buchen kann.

kommt es in der Airlinewelt oft genug vor das die Leistung von jemanden erbracht werden soll, der diese nicht bestätigt und evtl. gar nichts von seinem Glück weiss.

Da habt Ihr wohl recht, wenn man sich die Rechtssachen C‑188/20 und C‑196/20 so anguckt (y)
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.571
1.575
schiesslich kommt es in der Airlinewelt oft genug vor das die Leistung von jemanden erbracht werden soll, der diese nicht bestätigt und evtl. gar nichts von seinem Glück weiss.

In dem Zusammenhang ist mir neulich folgendes aufgefallen: Ich hatte zwei Tickets bei aa.com gebucht, auf denen auch je zwei AY-Flüge und BA-Flüge waren. Hier wurde jeweils das Ticket nicht gleich ausgestellt, sondern in einem Fall nach ca. 1,5 h, im anderen erst nach über 17 h. Status war dann erstmal nicht "bestätigt", sondern "auf Anfrage" und wenn ich in die Buchung rein bin, dann stand da sinngemäß, dass das ticket erst ausgestellt wird, wenn die Partnerfluggesellschaft das bestätigt hat. Musste noch nie 17 h auf eine Ticketausstellung warten.
 

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.852
1.393
BRE / HAJ
In dem Zusammenhang ist mir neulich folgendes aufgefallen: Ich hatte zwei Tickets bei aa.com gebucht, auf denen auch je zwei AY-Flüge und BA-Flüge waren. Hier wurde jeweils das Ticket nicht gleich ausgestellt, sondern in einem Fall nach ca. 1,5 h, im anderen erst nach über 17 h. Status war dann erstmal nicht "bestätigt", sondern "auf Anfrage" und wenn ich in die Buchung rein bin, dann stand da sinngemäß, dass das ticket erst ausgestellt wird, wenn die Partnerfluggesellschaft das bestätigt hat. Musste noch nie 17 h auf eine Ticketausstellung warten.

Finde den Fehler. Bei AA, BA und anderen ordentlichen Airlines geht das in einem überschaubaren Zeitraum.

Hier geht es um LH…….
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.837
10.822
Da es von der Taxifahrt keinen Beleg gibt, ist hier auch nichts zu holen.
Das ist (obwohl von den Airlines immer wieder gern probiert) so nicht korrekt.

Kosten können z.B. auch über Zeugen oder über einen "Eigenbeleg" dokumentiert werden.

Die Quittung fehlt? Dann hilft ein Eigenbeleg
Problem Kaufnachweis
Allerdings können Sie den Kauf auch auf andere Art als durch den Kassenbon nachweisen. Beispielsweise reicht die Abrechnung Ihrer Kreditkarte oder wenn eine Freundin beim Einkaufsbummel dabei war und als Zeugin aussagen kann. Den Bon brauchen Sie nicht vorzulegen

Die zwei Mal 600€ sind sicher,
Wieso? Die Annullierung erfolgte doch mind. 14 Tage vor Abflug.
Die Annulierung ja, das Abweisen am Flughafen nicht.
Die EU261 behandelt leider diese "Kettenprobleme" nicht, sieht das Problem mit dem Umbuchen auf einen Ersatzflug als erledigt an...

Die zweite Nichtbeförderung hätte sich ja erst am Flughafen ergeben, wenn der Fluggast nicht proaktiv alles doppelt gecheckt und Probleme gesehen hätte. Normalerweise wäre es OK, nach erhalt der Buchungsbestätigung davon auszugehen, dass alles klappt, die Umbuchung erfolgreich durchgeführt wurde.

Leider kann so eine Verordnung nicht alle möglichen Fälle abdecken... Am Ende ist ein Einzelfall dann doch wieder ein Fall für Gerichte. Bedauerlicherweise, denn wie in der Präambel gesagt, sollte ja mit der Verordnung genau beendet werden, das jeder einzeln vor Gericht um individuelle Entschädigung kämpfen muss.
Ein klarer Hinweis, ob bei einer erzwungenen Umbuchung alles wieder bei Null anfängt (wie ein neu gebuchter Flug) oder ob das alles noch als ein (der ursprünglich gebuchte) Flug zählt, wäre sehr hilfreich gewesen....
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Wir drehen uns im Kreis:
Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber LH sehe ich nicht.
Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber KL sehe ich als kritisch. Das kommt darauf an, ob ein Richter die LH-Bestätigung als KL-Flugticket anerkennt.

Bei einer vertraglichen Pflichtverletzung, dass LH den Fluggast nicht umgebucht hat, entsteht kein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.142
14.040
Trans Balkan Express
Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber LH sehe ich nicht.
Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber KL sehe ich als kritisch. Das kommt darauf an, ob ein Richter die LH-Bestätigung als KL-Flugticket anerkennt.

Deshalb der Hinweis an den TO sich lieber an Profis zu wenden:

Versuch es einmal bei einem hier im Forum vertretenen Rechtsanwälten, die im Bereich des Fluggastrechts tätig sind, z.B. @kexbox oder @umsteiger .
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.837
10.822
Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber LH sehe ich nicht.
Kommt sehr auf die Sicht der Dinge an...

LH wäre verpflichtet gewesen, Ersatzbeförderung anzubieten, hat aber nur eine wertlose Bestätigung für eine Ersatzbeförderung geliefert, kein nutzbares Ticket. Ob sie damit EU261 erfüllt haben ist wohl nicht so ganz eindeutig, ob die Beförderungsverpflichtung je von LH auf KL übergegangen ist, bleibt unklar...

Einen Anspruch auf eine EC261/2004 Ausgleichsleistung gegenüber KL sehe ich als kritisch.
Wenn es nie eine KL Buchung gab, wenn KL nie wusste, dass sie einen Passiuer transportieren sollten, was haben sie falsch gemacht, wo soll der Anspruch herkommen?
Nur weil LH ein Dokument produziert auf dem KL steht, ist KL zu nichts verpflichtet. Wenn nie ein Beförderungsvertrag mit KL geschlossen wurde, warum sollen sie etwas ausgleichen?

Deshalb der Hinweis an den TO sich lieber an Profis zu wenden:
Darauf wird es wohl rauslaufen müssen.

Und wie immer wird es für den Passagier eine Kunst, nachzuweisen dass z.B. kein Ticket ausgestellt wurde...
Also sprich: ob LH es ausgestellt aber KL wieder storniert hat, oder ob es nie eins gegeben hat. Das es zum Zeitpunkt des CI keins gab gibt KL ja zu, aber das hat ja keine Bedeutung.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Kommt sehr auf die Sicht der Dinge an...

LH wäre verpflichtet gewesen, Ersatzbeförderung anzubieten, hat aber nur eine wertlose Bestätigung für eine Ersatzbeförderung geliefert, kein nutzbares Ticket. Ob sie damit EU261 erfüllt haben ist wohl nicht so ganz eindeutig, ob die Beförderungsverpflichtung je von LH auf KL übergegangen ist, bleibt unklar...
Mir wäre neu, dass die Verletzung von Artikel 8b (kostenfreie Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung) den Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Artikel 7 auslöst. Wenn da entsprechende Urteile existieren, wäre das natürlich sehr gut.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.942
691
Da es in diesem Fall bestimmt um eine beachtliche Summe handelt, scheint mir die Abwicklung durch einen der bereits genannten Rechtsanwälten von vornherein sehr empfehlenswert. Sich auf eigener Faust mit LH herumärgern wäre m.E. vergeudete Lebenszeit.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.837
10.822
Mir wäre neu, dass die Verletzung von Artikel 8b (kostenfreie Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung) den Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Artikel 7 auslöst.
Da wird es etwas spitzfindig, und dann kommt es auf den Richter an...

Du hast 100% recht bei kostenfreier Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung gibt es keinen Anspruch, aber die ist ja wohl nicht erfolgt.
Die EU261 sagt ja, du hast einen Anspruch ausser .... Und da kommt dann die Liste bei welchen Fällen von Ersatzbeförderung du eben keine Anspruche hast, da aber keiner der Punkte erfüllt wurde (weder Erstattung des Tickets, noch Ankunft am Zielort mit > 2h Verpätung etc.) hast du weiterhin einen Anspruch.
Wenn der Flug mehr als 14 Tage vorher storniert und eine kostenfreier Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung erfolgt ist, hast du keinen Anspruch, ist aber nicht erfolgt.
Ich würde aber nicht darauf wetten, dass das jeder Richter so sieht. Immerhin wurde ja eine Bestätigung produziert, eine Umbuchung ist also offenbar erfolgt.

Ware interessant mal das Endergebnis zu erfahren.