Vorgehen bei Stornierung eines Flugs - Erstattung

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Datejust

Neues Mitglied
03.05.2018
3
0
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Guten Abend,

ich hatte für diesen August Flüge bei Air France für meine Freundin und mich gebucht und musste diese leider stornieren. Airfrance wollte laut Tarifskonditionen (Fare Code ZP8PL) pro Person und pro Flug 400€ Gebühren einbehalten. Das macht bei einem Flugpreis von rund 2500€ stolze 1600€ Gebühren.
Nun ist heute die Erstattung erfolgt und sie haben uns stolze 120€ erstattet, also noch einmal deutlich weniger als die sowieso schon horrenden Gebühren.
Bei meiner Recherche im Internet bin ich darauf gestoßen, dass solche Gebühren nicht zulässig sind und wohl 95% erstattet werden sollten. Allerdings wollte ich mal hier nachfragen, wie bei so etwas vorzugehen ist.

Ich hatte daran gedacht ersteinmal einen Brief zu schicken, wie hier https://www.verbraucherzentrale-bra...ei-flugstorno-auf-rueckzahlung-bestehen-11728 und dann, wenn keine Reaktion erfolgt (wovon ich ausgehe) mir rechtlichen Beistand zu suchen.

Was muss ich dabei beachten bzw habt ihr Erfahrungen in diesem Bereich?

Danke (y)

Schönen Abend noch,
Kevin
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.731
2.347
im Paralleluniversum
Dazu solltest Du einfach mal die Tarifbedingungen anschauen, die Du zum Zeitpunkt der Buchung bekommen hast oder einsehen konntest.
Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Tarife. Eine allgemeingültige Aussage kann so niemand abgeben.

Was sagt denn die Stelle, wo Du die Tickets gebucht hast zu dem Thema?

Und außerdem ist es jetzt etwas spät, nach Erfahrungen zu fragen. Denn offensichtlich wurde es ja nun schon alles abgewickelt.

Was war denn der Grund für Dein Storno?
Kannst Du auch mitteilen, welche Stelle im Internet Dich denn glauben lässt, dass "solche Gebühren" nicht zulässig seien?
 

Datejust

Neues Mitglied
03.05.2018
3
0
Dazu solltest Du einfach mal die Tarifbedingungen anschauen, die Du zum Zeitpunkt der Buchung bekommen hast oder einsehen konntest.
Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Tarife. Eine allgemeingültige Aussage kann so niemand abgeben.

Die sagen 400€ pro Flug und pro Person, also weniger als Air France einbehalten hat.

Was sagt denn die Stelle, wo Du die Tickets gebucht hast zu dem Thema?
Und außerdem ist es jetzt etwas spät, nach Erfahrungen zu fragen. Denn offensichtlich wurde es ja nun schon alles abgewickelt.

Ich suche ja nach Erfahrungen in dieser Phase und nur weil der Flug offiziell storniert ist, ist es doch noch nicht vorbei. Sonst könnte die Airline ja alles machen, was sie will und auch gar nichts zahlen, wenn es sowieso vorbei ist.

Was war denn der Grund für Dein Storno?
Kannst Du auch mitteilen, welche Stelle im Internet Dich denn glauben lässt, dass "solche Gebühren" nicht zulässig seien?

Aus privaten Gründen.
Zum Beispiel der Link im Ausgangsbeitrag.
 

overflowed

Aktives Mitglied
25.04.2018
129
4
Erlaubt sein sollte es je nach Tarifbediengungen, wenn diese 400 EUR Storno vorsehen sollte das rechtens sein.
Zusaetzlich zu dem Preis des Flugtickets (abzueglich der 400 EUR) solltest du auch die Steuern und Gebuehren zurueckerhalten, den Kerosinzuschlag kann aber je nach Fare die Airline imho zusaetzlich behalten (keine Ahnung ob AF das macht). Hast du eine Aufschluesselung der Tickets aus der Matrix?
 

Terminal90

Erfahrenes Mitglied
24.02.2018
318
0
Erlaubt sein sollte es je nach Tarifbediengungen, wenn diese 400 EUR Storno vorsehen sollte das rechtens sein.
Das haben Gerichte auch schon anders entschieden, wenn die Airline bspw. nicht nachweisen kann oder will, wie sie die nun freien Sitze anderweitig noch verkaufen konnte. Bis August ist es noch einige Zeit hin, da stehen die Chancen ja eigentlich nicht schlechte, dass die durch das Storno freigewordenen Plätze noch anderweitig verkauft werden.
 

Datejust

Neues Mitglied
03.05.2018
3
0
Genau darum geht es mir. Das werden die ja nicht von alleine dann zurücküberweisen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Das haben Gerichte auch schon anders entschieden, wenn die Airline bspw. nicht nachweisen kann oder will, wie sie die nun freien Sitze anderweitig noch verkaufen konnte. Bis August ist es noch einige Zeit hin, da stehen die Chancen ja eigentlich nicht schlechte, dass die durch das Storno freigewordenen Plätze noch anderweitig verkauft werden.
Das sieht der BGH allerdings im Fall der Lufthansa völlig anders.
Warum sollten für Air France dann andere Entscheidungen gelten als für die LH?
https://www.vielfliegertreff.de/luf...ng-nach-vertragskuendigung-4.html#post2565372
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.870
16.192
Trans Balkan Express
Das sieht der BGH allerdings im Fall der Lufthansa völlig anders.
Warum sollten für Air France dann andere Entscheidungen gelten als für die LH?
https://www.vielfliegertreff.de/luf...ng-nach-vertragskuendigung-4.html#post2565372

Obergerichte entscheiden nun mal nur entsprechend dem Sachvortrag im jeweiligen Verfahren. Das Argument, dass die Sitze in den nächsten vier Monaten noch anderweitig vergeben werden können und sich die Airline ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss, ist nicht von der Hand zu weisen.

Nicht angefallene Steuern sind auch zu erstatten.

@TO: Gibt es eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann zum Anwalt. Wenn nicht, dann ggf. auch. Guter Rechtsrat ist allerdings nicht kostenlos. Hier im Forum gibt es Kollegen, die auf derartige Fälle spezialisiert sind.

Aber grundsätzlich stimme ich nhobalu zu. Es schadet nicht, wenn man sich vor der Buchung informiert, wie viel bei Nichtantritt des Fluges zurück erstattet wird.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Jetzt bin ich als juristischer Laie aber geplättet, das Oberlandesgerichte die Urteile des BGH in Frage stellen und gegenteilig entscheiden?

Das steht ja nun explizit in dem Urteil so drin, das die ersparten Aufwendungen keine Rolle spielen.
 

Terminal90

Erfahrenes Mitglied
24.02.2018
318
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.870
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Trans Balkan Express
Jetzt bin ich als juristischer Laie aber geplättet, das Oberlandesgerichte die Urteile des BGH in Frage stellen und gegenteilig entscheiden?

Das steht ja nun explizit in dem Urteil so drin, das die ersparten Aufwendungen keine Rolle spielen.

Zunächst einmal zitierst Du die Pressemiteilung und nicht die Entscheidung. Außerdem können Entscheidungen zu den ABBs von LH nicht ohne weiteres auf AF übertragen werden. Die ABB, die zugrunde liegen kennen wir nicht. Offen gestanden interessieren sie mich auch nicht. Die soll ein im Reiserecht bewanderter Anwalt prüfen.

In der Pressemitteilung steht übrigens auch, dass etwas anderes gelten kann, wenn der Flug vollständig ausgebucht ist. Dies ist im Sommer nicht gänzlich ausgeschlossen. Es hängt also immer auch vom Sachvortrag des Anwalts ab. Wenn der Flug vollständig ausgebucht ist, sieht es vielleicht anders aus. Außerdem erinnere ich mich an frühere Diskussionen, in denen der Kollege Flying_Lawyer (kann auch jemand anders gewesen sein) berichtet hat, dass die Anwälte, die die Fluggesellschaft vertreten, eher schlampig vortragen, weil es ein Massengeschäft ist.

Daher halte ich die Argumentation "Es gibt nichts, dash hat der BGH so entschieden, für fahrlässig falsch." In jedem Fall kann die Frage nicht abschließend im Forum geklärt werden, zumal es wohl nicht um einen nicht stornierbaren Tarif geht.

Ich bin raus, hole mir Popcorn und warte auf die ersten Stimmen, die sagen, erst komisch buchen und dann auch noch klagen.
 
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