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Ich habe einige Voucher angesammelt, von denen einige mehr demnächst verfallen. Es handelt sich um Voucher der DLH. Die Weitergabe dieser Voucher ist zulässig. Das hat mir die DLH auf Nachfrage erklärt. Ist ja auch logisch, weil durch die Weitergabe keine Nachteile entstehen. Also habe ich sie in ebay eingestlelt, mit dem Ergebnis einer hohen Nachfrage. Daraufhin hat die DLH bei ebay interveniert und ebay hat sie "wegen Verletzung von Angebotsregeln" wieder herausgenommen. Ein Telefonat mit einem in jeder Hinsicht uninformierten Sachbearbeiter von ebay führte nicht weiter. Mit Ausnahme dessen, dass man bei ebay offenbar Angst vor der DLH hat. Was angesichts des Umstande, daß der Kapitalwert von ebay deutlich höher ist, als jener der DLH, nicht nachvollziehbar ist. Ich weiß schon, wie ich mit den Dingen, gegebenenfalls rechtlich umgehe. Darum geht es nicht. Hat jemand Erfahrung mit derartigen Aktionen?