EY: Warnung: geänderte Gepäckregelungen seit 01.02.2107 mit drastischen Folgenn

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E190

Guest
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Nochmal, wo steht das? Timatic widerspricht dem ja.

Zitiere mich mal selbst, kommt aus der EY Seperate Ticket Policy.

Frage an die Experten: Darf sich EY hier einfach so über Timatic stellen und sagen wir machen unsere eigene Regeln, selbst wenn kein Aufgabegepäck im Spiel ist?

Das wäre doch ein Wahnsinn, die Beförderung Verweigern obwohl alle Einreise bzw. Transitanforderungen erfüllt sind und die Dokumente korrekt sind

Edit: DerSimon war schneller
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
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Zitiere mich mal selbst, kommt aus der EY Seperate Ticket Policy.

Frage an die Experten: Darf sich EY hier einfach so über Timatic stellen und sagen wir machen unsere eigene Regeln, selbst wenn kein Aufhabegepäck im Spiel ist?

Das wäre doch ein Wahnsinn, die Beförderung Verweigern obwohl alle Ein bzw. Transitanforderungen erfüllt sind und die Dokumente korrekt sind
Und wie soll Etihad den 2. Flug überprüfen? Hätten sie es auf 1 Ticket gebucht hätte ja alles gepasst und Transit wäre möglich gewesen.

Wenn Flug 1 Verspaetung hat und Flug 2 nicht mehr erreicht wird hat Etihad ja mit der Immigration so einige Probleme.
 
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E190

Guest
Und wie soll Etihad den 2. Flug überprüfen? Hätten sie es auf 1 Ticket gebucht hätte ja alles gepasst und Transit wäre möglich gewesen.

Das ist doch völlig easy, die Buchung kurz abzurufen und zu überprüfen, im Idealfall hat man die Onlineboardkarte schon dabei. Timatic sagt "Holders of confirmed onward tickets" dürfen TWOV machen, da steht nichts von einer Buchung oder sonstigem.
 

Muck

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18.02.2011
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Darf sich EY hier einfach so über Timatic stellen und sagen wir machen unsere eigene Regeln.

Timatic ist kein Gesetz, die Regeln stellt immer der Carrier, bzw. der Staat. Da Etihad nunmal den UAE untersteht gehe ich stark davon aus, dass die Regeln direkt aus dem Umfeld des Scheichs kommen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Frage an die Experten: Darf sich EY hier einfach so über Timatic stellen und sagen wir machen unsere eigene Regeln, selbst wenn kein Aufgabegepäck im Spiel ist?

Zunaechst muesste man ja mal gucken, nach welchem Recht sich das bestimmt. Und dann landet man irgendwann bei der Frage, ob ein IATA-Mitglied einen Passagier, der laut der offiziellen IATA-Datenbank alle Einreisevoraussetzungen fuer alle Teilstrecken seines Fluges erfuellt, willkuerlich abgewiesen werden darf und falls ja, ob ein Schadensersatzanspruch besteht fuer den Fall, dass tatsaechliche Gesetzeslage und Gesetzeslage laut Timatic auseinanderfallen.

Wenn Flug 1 Verspaetung hat und Flug 2 nicht mehr erreicht wird hat Etihad ja mit der Immigration so einige Probleme.

Ja mei, das passiert taeglich hundertfach.

Timatic ist kein Gesetz, die Regeln stellt immer der Carrier, bzw. der Staat.

Jein, Timatic destilliert die jeweiligen Gesetze runter und bildet sie ab. Meistens recht gut. Falls das Gesetz ist, muesste Timatic angepasst werden.

Zumindest ein VAE-weites Gesetz kann es aber auch eigentlich nicht sein: Transit via DXB in genau der Konstellation ist voellig normal. Es gibt genuegend Faelle, in denen man ein handgeschriebenes auf dem Marktplatz der Provinzhauptstadt von Lampukistan gekauftes Ticket einer Never-come-back-Airline mit einem separaten EK-Ticket kombiniert. Wenn das verboten waere, koennte Terminal 2 in Dubai schliessen ;)
 
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Asian Flyer

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Und wie soll Etihad den 2. Flug überprüfen? Hätten sie es auf 1 Ticket gebucht hätte ja alles gepasst und Transit wäre möglich gewesen.

Wenn Flug 1 Verspaetung hat und Flug 2 nicht mehr erreicht wird hat Etihad ja mit der Immigration so einige Probleme.

Beide Tickets hatten eine EY-Buchungsnummer geflogen auf EY-Metall.
 

somkiat

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30.05.2013
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Gummersbach
Aber genau das ist der Unterschied zwischen einer deutschen und einer asiatischen Frau. Mit einer deutschen gäbe es jetzt riesen Stress und die asiatische ist froh mit
ihrem "bescheidenen" Pass endlich wieder in D zu sein.

Die asiatische Frau reagiert allgemein auf ausweglose Sachverhalte mit einer angedeuteten Verbeugung , einem tiefen Wai und flüstert im Anschluß die Zauberformel : Up to you .

Während die deutsche Frau den Gatten mit einem Tritt in das Geschlechtsteil bedenkt und sodann durch das Terminal brüllt : Ich hätte auf meinen Mutti hören sollen du verquirltes Oberarschloch .

Dies sind die feinen Unterschiede .
 

Asian Flyer

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22.10.2016
307
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Die asiatische Frau reagiert allgemein auf ausweglose Sachverhalte mit einer angedeuteten Verbeugung , einem tiefen Wai und flüstert im Anschluß die Zauberformel : Up to you .

Während die deutsche Frau den Gatten mit einem Tritt in das Geschlechtsteil bedenkt und sodann durch das Terminal brüllt : Ich hätte auf meinen Mutti hören sollen du verquirltes Oberarschloch .

Dies sind die feinen Unterschiede .

Das trifft die Sache schon ganz gut. Meine Frau hat sich auch Vorwürfe gemacht, obwohl ich das verbockt habe. Nun sind wir seit heute früh wieder vereint und alles ist gut.
+0,25 hat zum Glück von dem Chaos noch nichts mitbekommen und richtig gute Laune. :D Muss jetzt nur noch klären, ob ich juristische Schritte gegen EY einleite.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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Gummersbach
Juser , aus meiner Sicht handelt es sich hier unabhängig von allem gedruckten Scheiß um eine kolossale Sauerei . Und zwar deswegen weil dir bei der ursprünglichen Buchung schon ein Hinweis hätte gegeben werden müssen was sich da in Kürze anbahnt . Und als letzte Instanz hätte der Schalterbeamte in Manila dir das Leben in einfacher Weise erleichtern können . Man hat dich in das Messer laufen lassen , das Offene .

Den Herzog Ali zu verklagen dürfte wohl ein frustrierend ergebnisloses Unterfangen sein , ich würde auf die sanfte Tour im Wege des Süßholzraspelns versuchen ein Wautscher über 500 Oiro zu ergattern oder sowas .
 

chris-99

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Juser , aus meiner Sicht handelt es sich hier unabhängig von allem gedruckten Scheiß um eine kolossale Sauerei . Und zwar deswegen weil dir bei der ursprünglichen Buchung schon ein Hinweis hätte gegeben werden müssen was sich da in Kürze anbahnt . Und als letzte Instanz hätte der Schalterbeamte in Manila dir das Leben in einfacher Weise erleichtern können . Man hat dich in das Messer laufen lassen , das Offene .

Den Herzog Ali zu verklagen dürfte wohl ein frustrierend ergebnisloses Unterfangen sein , ich würde auf die sanfte Tour im Wege des Süßholzraspelns versuchen ein Wautscher über 500 Oiro zu ergattern oder sowas .

Ich würde in diesem Fall ein Chargeback versuchen und die Airline auf meine no-fly Liste setzen.
 
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Asian Flyer

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22.10.2016
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Ich würde in diesem Fall ein Chargeback versuchen und die Airline auf meine no-fly Liste setzen.

Das ich keinen Lust mehr auf EY habe, sollte keinen verwundern. Allerdings werde ich ohne EY große Schwierigkeiten haben meinen TB Platinum Status zu halten,
da ich bei anderen Airlines, die nach Asien fliegen, den 75% Tier-Bonus nicht bekomme.
 

popo

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04.03.2013
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Leider gibt es bei immer mehr Airlines die solche "Spielerein" umsetzen.

So eine Nummer würde mich auch echt "**Piep**"

Ich habe auch TB Plat. aber bisher habe ich es immer vermieden einer Airline zu treu zu sein.......... QR ist auch nicht falsch.......
TB Gold ist doch auch ganz nett und bietet fast alles was man braucht..........
 
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E190

Guest
Das ich keinen Lust mehr auf EY habe, sollte keinen verwundern. Allerdings werde ich ohne EY große Schwierigkeiten haben meinen TB Platinum Status zu halten,
da ich bei anderen Airlines, die nach Asien fliegen, den 75% Tier-Bonus nicht bekomme.

Falls du dich dennoch bei EY beschwerst, würde ich mich sehr freuen, wenn du hier das Ergebnis posten könntest.
 

wengli

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10.02.2010
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Ich kann dir das Facebook Team empfehlen und zwar erstmal über Private Message mit denen sprechen , das hat bei mir immer was bewirkt.

Emails wurde bis heute nie beantwortet.
 

Asian Flyer

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22.10.2016
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Ich kann dir das Facebook Team empfehlen und zwar erstmal über Private Message mit denen sprechen , das hat bei mir immer was bewirkt.

Emails wurde bis heute nie beantwortet.

Danke für die Info. Als FB-Verweigerer werde ich dann mal den Account meiner Frau missbrauchen.
 

Asian Flyer

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
307
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Das Ganze entwickelte sich so, wie von mir befürchtet.Etihad lehnt eine Entschädigung ab mit der Begründung. das sie für fehlende Visa nicht zuständig seien, obwohl keins nötig war.
KK-Chargeback geht auch nicht. LBB sagt, ich muss mich an die Airline wenden. Jetzt hilft wohl nur noch ein guter Anwalt. :cry:
 
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Mulder_110

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04.05.2012
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Ich verstehe nicht, wieso du dich hier von einer Wüstenairline am Nasenring durch die Arena führen lässt. Ich regele so etwas normalerweise so:

- Freundliche eMail an den Kundenservice
- Keine Antwort binnen drei Tagen, oder unzufriedenstellende Antwort: Nachdrückliche, aber immer noch freundliche Erinnerungs-eMail
- Nach wie vor keine Antwort, oder immer noch unzufriedenstellend: KK-Chargeback. Hier wurde ganz eindeutig eine bezahlte Leistung schuldhaft und vorsätzlich nicht erbracht. Klassischer Fall für CB.
- Wenn das KK-Unternehmen sich querstellt: Zurück zu Schritt 1, ggf. mit Schritt 2
- Wenn das immer noch nichts hilft, gehe ich am Abrechnungstag zu meiner Sparkasse, frage Frau Müller wie es ihr so geht, ob die Katze die OP gut überstanden hat, ihr Mann immer noch Rückenprobleme hat, und, ach ja, ob sie bitte gerade noch den Posten von der KK-Firma zurück buchen könnte.

Es steht dem KK-Unternehmen selbstverständlich frei, mich auf den fehlenden Betrag zu verklagen. In den allermeisten Fällen sind sie dann aber ganz plötzlich lammfromm und wollen innerhalb von Stunden mit mir reden. :)
 

Asian Flyer

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22.10.2016
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Es ging um die Rückbuchung der Umbuchungsgebühr für +1,25, da beide ja nicht befödert wurden. Diese Leistung wurde ja dann erbracht und die konnten mit den umgebuchten Tickets fliegen.
Hier die Antwort der LBB: (AB-KK)

Sehr geehrter Herr Asian Flyer,

vielen Dank für Ihre Reklamation über das Kreditkarten-Banking.

Sobald Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer angeben, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, nicht bei uns widerrufen.

Eine Rückbuchung durch uns ist daher nicht möglich.

Einwendungen gegenüber Kreditkarten-Akzeptanzstellen können der Bank nicht entgegengehalten werden, sondern sind mit dem betreffenden Unternehmen direkt zu klären.

Bitte kontaktieren Sie zur Klärung weiterhin die Fluggesellschaft.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Sorry, aber das ist kompletter Bullshit von der LBB. Wenn du beim Bezahlen deine Kartennummer angibst (z.B. auf der Shop-Website der Firma XYZ im Internet), dieso Firma XYZ dann aber z.B. statt 10 EUR 1000 EUR abbucht, oder zwei mal 10 EUR, oder einfach nur 10 EUR abbucht, dafür aber keine Ware liefert usw. usw., dann ist das alles ein absolut klassischer Fall für einen Chargeback.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
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Hier gerade nicht, da hat die LBB recht. Es wurde eine Umbuchung in Auftrag gegeben und bezahlt, die KK-Zahlung autorisiert. Keinerlei Spielraum fuer einen Chargeback. Anders (lies: diskutabel) waere es gewesen, wenn die Befoerderung verweigert worden waere, dann haette man den Ticketpreis zurueckbuchen koennen.