Ich verstehe nicht, wieso du dich hier von einer Wüstenairline am Nasenring durch die Arena führen lässt. Ich regele so etwas normalerweise so:
- Freundliche eMail an den Kundenservice
- Keine Antwort binnen drei Tagen, oder unzufriedenstellende Antwort: Nachdrückliche, aber immer noch freundliche Erinnerungs-eMail
- Nach wie vor keine Antwort, oder immer noch unzufriedenstellend: KK-Chargeback. Hier wurde ganz eindeutig eine bezahlte Leistung schuldhaft und vorsätzlich nicht erbracht. Klassischer Fall für CB.
- Wenn das KK-Unternehmen sich querstellt: Zurück zu Schritt 1, ggf. mit Schritt 2
- Wenn das immer noch nichts hilft, gehe ich am Abrechnungstag zu meiner Sparkasse, frage Frau Müller wie es ihr so geht, ob die Katze die OP gut überstanden hat, ihr Mann immer noch Rückenprobleme hat, und, ach ja, ob sie bitte gerade noch den Posten von der KK-Firma zurück buchen könnte.
Es steht dem KK-Unternehmen selbstverständlich frei, mich auf den fehlenden Betrag zu verklagen. In den allermeisten Fällen sind sie dann aber ganz plötzlich lammfromm und wollen innerhalb von Stunden mit mir reden.