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Parkplätze und Hotels am Flughafen zu absoluten Top-Preisen!
Sie suchen nach einem günstigen und sicherem Parkplatz am Flughafen oder nach einem komfortablen Hotel am Airport? Bei Parken und Fliegen können Sie beides ganz einfach und bequem online buchen!
www.parken-und-fliegen.de
Es wird mit "kostenfrei stornieren" geworben, geht alles relativ einfach online. Was aber weder im Buchungs- noch im Stornoprozess gesagt wird: es wird -by default - immer ein Gutschein erstellt über den bezahlten Betrag!
Man hat dann 14 Tage Zeit, dem Gutschein zu widersprechen, vergisst man das, bleibt der Gutschein erhalten - ein Auszahlung ist dann nur noch gegen eine "Gebühr" von 10€ möglich
Die links funktionieren (erwartungsgemäss) nicht!
Bei Stornierung einer Hotelleistung am gebuchten Leistungstag ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsanbieter beauftragt und berechtigt, einen Wertgutschein im Wert von 20% des Buchungswerts der stornierten vermittelten Hotelleistung (ohne Add-ons) auszustellen. Dieser Gutschein wird von Holiday Extras als Zahlungsmittel ausgestellt und kann bei Holiday Extras jederzeit innerhalb der Regelverjährung zur Buchung von Parkplätzen, Hotels und Lounges, die von Holiday Extras vermittelt werden, eingelöst werden. Sofern der Kunde eine Barerstattung des Gutscheinwerts, mithin in Höhe von 20% des Buchungswerts wünscht, kann der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Gutscheins beantragen indem er den Gutschein unter https://www.holidayextras.com/de/gutschein-einloesen.html eingibt und auf den Button zur Rückerstattung klickt. Danach ist keine Barerstattung mehr möglich. Beantragt der Kunde demnach eine Barerstattung innerhalb der vorgenannten Frist, wird dem Kunden im Auftrag des vermittelten Anbieters 20% des bezahlten Leistungspreises ausbezahlt, sofern die Stornierung innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung vollzogen wurde. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Barerstattung abzüglich eines Betrages von € 10,00 pro stornierter Leistung. Dieser Betrag bleibt als Guthaben auf dem Gutscheinkonto bestehen. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass dem von Holiday Extras vermittelten Leistungsträger überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vorbezeichnete Stornopauschale