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Das könnte es gewesen sein.Zumindest das mit dem Codesharing kann ich einigermaßen nachvollziehbar oder meinst du dies hier ? Ist allerdings ein anderes Urteil und Buchung erfolgte im Reisebüro:
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EuGH: Weitreichende Verantwortung beteiligter Airlines an "zusammengewürfelten" Flugbuchungen - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Der EuGH stärkt rechte von Passagieren bei zusammengewürfelten Flugbuchungenwww.drboese.de