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Hmm, ich weiss nicht. Ich bin ja nicht gerade dafuer bekannt, in vertrags- und/oder AGB-rechtlichen Diskussionen besonders unternehmerfreundlich zu sein, und hier steht mein Bauchgefuehl eher auf LHs Seite. Man muesste mal mit den §§ 116 ff. BGB in Klausur gehen, und sich was ueberlegen. 116 S. 2? 123 Abs. 1? Oder doch gleich ein bisschen daherschwurbeln, weshalb mein Bauch billig und gerecht denkt und direkt auf 242 gehen? Hm, hm, hm...
Bevor sogar Du zu schwurbeln anfängst, lies doch erst mal die ABB in der aktuell gültigen Fassung von Mai 2018:
https://www.lufthansa.com/de/de/befoerderungsbedingungen
Zu § 116 BGB siehe meinen vorstehenden Beitrag. Im Kern haben wir hier nix anderes vor uns als die "letztes Segment verfallen lassen"-Diskussion, ausgedehnt auf das ganze Ticket.
Und wenn ich schon dabei bin, etwas OT: Das geneigte Publikum möge bitte einen Blick auf die Formulierung der ABB-Webseite werfen. Dort steht in geradezu schockierender Klarheit:
Für Flüge mit Lufthansa Airline (Code „LH“) ist Lufthansa Ihr Vertragspartner und es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Deutschen Lufthansa AG.
So war es schon immer, und nur so ist es richtig. Kein Wort zum Ticketstock, dieser nicht tot zu kriegenden VFT-Tarantel in der Yucca-Palme.