Welche Gebühren erstattet LH bei Storno eines Non-Flextickets?

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Hmm, ich weiss nicht. Ich bin ja nicht gerade dafuer bekannt, in vertrags- und/oder AGB-rechtlichen Diskussionen besonders unternehmerfreundlich zu sein, und hier steht mein Bauchgefuehl eher auf LHs Seite. Man muesste mal mit den §§ 116 ff. BGB in Klausur gehen, und sich was ueberlegen. 116 S. 2? 123 Abs. 1? Oder doch gleich ein bisschen daherschwurbeln, weshalb mein Bauch billig und gerecht denkt und direkt auf 242 gehen? Hm, hm, hm...

Bevor sogar Du zu schwurbeln anfängst, lies doch erst mal die ABB in der aktuell gültigen Fassung von Mai 2018:

https://www.lufthansa.com/de/de/befoerderungsbedingungen

Zu § 116 BGB siehe meinen vorstehenden Beitrag. Im Kern haben wir hier nix anderes vor uns als die "letztes Segment verfallen lassen"-Diskussion, ausgedehnt auf das ganze Ticket.

Und wenn ich schon dabei bin, etwas OT: Das geneigte Publikum möge bitte einen Blick auf die Formulierung der ABB-Webseite werfen. Dort steht in geradezu schockierender Klarheit:

Für Flüge mit Lufthansa Airline (Code „LH“) ist Lufthansa Ihr Vertragspartner und es gelten die ​Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Deutschen Lufthansa AG.

So war es schon immer, und nur so ist es richtig. Kein Wort zum Ticketstock, dieser nicht tot zu kriegenden VFT-Tarantel in der Yucca-Palme.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.355
565
Im Kern haben wir hier nix anderes vor uns als die "letztes Segment verfallen lassen"-Diskussion, ausgedehnt auf das ganze Ticket.

Also das ist aber eine sehr steile Aussage sachlich gibts da absolut nichts zusammenhängendes.
Hier gehts drum ob mir zwei Tickets für die gleiche Strecke am gleichen Tag vorher schon gekillt werden oder nicht von denen LH absolut nicht wissen kann ob ich eines und wenn eins welches davon oder sogar beide nutze.

Wo soll ich übrigens die Tarifregeln verletzten?
Steht irgendwo ich darf nur ein Ticket am Tag kaufen?
Steht irgendwo ich muss jedes gebuchte Ticket auch abfliegen?
Welchen Nachteil oder Schaden in Euro hat LH jetzt?

Aber hey nächste mal kommt ein neuer Plan ich buche nur LH 1864 futter in der Lounge 12 Stunden lang nur das teuerste Zeug weg ums zu perfektionieren nehmen ich mir noch jemanden mit.
Das ist nach LH Regeln total ok und kostet die am Ende sehr sicher mehr.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Beim Überfliegen der ABB konnte ich jetzt auch nicht direkt irgend einen Passus finden, der das Buchen von zwei Alternativen verbietet, wenn man nach aktueller Erfahrungslage nur eine davon real wird nutzen können. Wo genau soll das denn stehen?

Zwei Ansprüche auf Beförderung zu erwerben, von denen man noch nicht endgültig weiß, welchen man nutzen wird, erscheint mir jetzt nicht als ein so unbotmäßiger Wunsch, oder? Und ein Flex-Ticket ersetzt das ja nicht gleichwertig, denn ich habe ja keinen Anspruch auf Beförderung z.B. am späteren Termin, sondern kann nur umbuchen, wenn was frei ist.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Also das ist aber eine sehr steile Aussage sachlich gibts da absolut nichts zusammenhängendes.
Hier gehts drum ob mir zwei Tickets für die gleiche Strecke am gleichen Tag vorher schon gekillt werden oder nicht von denen LH absolut nicht wissen kann ob ich eines und wenn eins welches davon oder sogar beide nutze.

Wo soll ich übrigens die Tarifregeln verletzten?
Steht irgendwo ich darf nur ein Ticket am Tag kaufen?
Steht irgendwo ich muss jedes gebuchte Ticket auch abfliegen?
Welchen Nachteil oder Schaden in Euro hat LH jetzt?

Aber hey nächste mal kommt ein neuer Plan ich buche nur LH 1864 futter in der Lounge 12 Stunden lang nur das teuerste Zeug weg ums zu perfektionieren nehmen ich mir noch jemanden mit.
Das ist nach LH Regeln total ok und kostet die am Ende sehr sicher mehr.

Vielleicht liest du meine Beiträge einfach nochmal - und merkst dann, dass ich im Unterschied zu all jenen, die nicht mal die ABB gelesen haben, nix sehe, was einer Doppelbuchung juristisch entgegensteht. Im übrigen ist die Verbindung zur "letztes Segment"-Diskussion auch keine steile These, sondern Ausdruck des gleichen Prinzips: die Beförderungsleistung wurde vereinbarungsgemäß bezahlt, und ob der Passagier sie in Anspruch nimmt, geht LH - mangels anderslautender wirksamer Vereinbarungen - nix an.