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Ich habe ja schon viele Fachbegriffe gelernt, aber was ist denn bitte ein "Flugzeugschubser"?![]()
Ich tippe mal auf Fluglotse.
Ich habe ja schon viele Fachbegriffe gelernt, aber was ist denn bitte ein "Flugzeugschubser"?![]()
ATCIch habe ja schon viele Fachbegriffe gelernt, aber was ist denn bitte ein "Flugzeugschubser"?![]()
Den PFB kenne ich nicht und kann daher nicht sagen, ob da Einschränkungen hinsichtlich zugelassener Nutzung stehen.
Wer hier aber auf den ICAO Annex verweist und behauptet, deswegen seien 747-400 oder MD 11 unzulässig, der redet Unfug.
Die 25R läuft unter Annex 14 4E. Maxima sind also:
Wingspan kleiner 65m.
Wheel Span kleiner 14 m.
Damit passen 744 und MD 11 hervorragend.
Wer nun den PFB mal verlinkt, ermöglicht die Prüfung, ob der das ggf. beschränkt.
Auf der Landebahn Nordwest sind Starts von Luftfahrzeugen unzulässig. Die Landebahn darf durch Flugzeuge des Code-Letters F gemäß der Kategorisierung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), durch Strahlflugzeuge, welche nicht in die Flugzeuggruppen bis einschließlich S6.3 gemäß der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) eingeordnet werden können, sowie durch Flugzeuge des Musters MD11 nicht genutzt werden.
Dann ist eine 744 aber zugelassen, da unter E fallend!Im PFB steht:
Dann ist eine 744 aber zugelassen, da unter E fallend!
Yup, fällt unter S7.Nein, wohl nicht, ich habe da auch erst schnell drüber weggelesen:
Auf der neuen Landebahn dürfen alle Flugzeuge landen, außer
- es ist ein Code-Letter F-Flugzeug
- es kann nicht in die Flugzeuggruppen bis S6.3 nach der AzB eingeordnet werden
- es ist eine MD11
Nun ist eine B747 kein Code Letter F Flugzeug und auch keine MD11Allerdings ist sie - wenn ich das richtig sehe - in die Gruppe S7 der AzB einzuordnen und damit nach Bedingung zwei unzulässig.
Yup, fällt unter S7.
SchLärmschutz.
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Was hat die S7 mit Lärmschutz zu tun? Die Klassifizierung geht doch nach MTOM, oder?
Nach der AzB teilt Flugzeuge per Berechnung in Kategorien ein von S1 bis S7... MTOM ist dabei nur ein Kriterium.
Wird der Lärmschutz dabei nicht separat nachgewiesen? Einfach nur die 744 in Klasse 7 zu stecken, ist doch zu einfach. Also zumindest kommt es mir zu einfach vor, schliesslich können unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Triebwerken beim Lärm ganz anders abschneiden...!?
Was hat die S7 mit Lärmschutz zu tun?
Einfach nur die 744 in Klasse 7 zu stecken, ist doch zu einfach. Also zumindest kommt es mir zu einfach vor, schliesslich können unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Triebwerken beim Lärm ganz anders abschneiden...!?
Wenn man nicht völlig alkoholisiert oder unter starken Drogen fährt, ja...
Ich fahre die Strecke mindestens einmal die Woche und das sieht schon sehr gut.