Welche Landebahn in FRA?

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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.131
237
FRA
Das Start- und Landebahnsystem am Frankfurter Flughafen besteht aus vier Bahnen, von denen drei parallel in Ost-West-Richtung ausgerichtet sind und eine in Nord-Süd-Richtung.
BezeichnungMaße in mBelagAusrichtungInbetriebnahmeNutzung
07C/25C (Start- und Landebahn Nord)4000 × 60AsphaltOst-West1936Starts (auch für Landungen zugelassen)
07R/25L (Start- und Landebahn Süd)4000 × 45AsphaltOst-West1949Starts und Landungen
18 (Startbahn West)4000 × 45Asphalt/BetonNord-Süd1984Nur Starts in südlicher Richtung
07L/25R (Landebahn Nordwest)2800 × 45BetonOst-West2011Nur Landungen (nicht zugelassen für Airbus A380, Boeing 747, MD-11)

Zitat aus Wkipedia zum Planfeststellungsbeschluss
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.206
CGN
Ich muss mich korrigieren, die Nutzung der Nordwestbahn ist (wohl?!) nach A II PFB i.V.m. S7 AzB tatsächlich unzulässig. Danach (A II PFB i.V.m. S6.3 AzB) ist das größte Muster (wohl?!) A340.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Den PFB kenne ich nicht und kann daher nicht sagen, ob da Einschränkungen hinsichtlich zugelassener Nutzung stehen.

Wer hier aber auf den ICAO Annex verweist und behauptet, deswegen seien 747-400 oder MD 11 unzulässig, der redet Unfug.

Die 25R läuft unter Annex 14 4E. Maxima sind also:

Wingspan kleiner 65m.
Wheel Span kleiner 14 m.

Damit passen 744 und MD 11 hervorragend.

Wer nun den PFB mal verlinkt, ermöglicht die Prüfung, ob der das ggf. beschränkt.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.206
CGN
Den PFB kenne ich nicht und kann daher nicht sagen, ob da Einschränkungen hinsichtlich zugelassener Nutzung stehen.

Wer hier aber auf den ICAO Annex verweist und behauptet, deswegen seien 747-400 oder MD 11 unzulässig, der redet Unfug.

Die 25R läuft unter Annex 14 4E. Maxima sind also:

Wingspan kleiner 65m.
Wheel Span kleiner 14 m.

Damit passen 744 und MD 11 hervorragend.

Wer nun den PFB mal verlinkt, ermöglicht die Prüfung, ob der das ggf. beschränkt.

Im PFB steht:

Auf der Landebahn Nordwest sind Starts von Luftfahrzeugen unzulässig. Die Landebahn darf durch Flugzeuge des Code-Letters F gemäß der Kategorisierung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), durch Strahlflugzeuge, welche nicht in die Flugzeuggruppen bis einschließlich S6.3 gemäß der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) eingeordnet werden können, sowie durch Flugzeuge des Musters MD11 nicht genutzt werden.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.206
CGN
Dann ist eine 744 aber zugelassen, da unter E fallend!

Nein, wohl nicht, ich habe da auch erst schnell drüber weggelesen:

Auf der neuen Landebahn dürfen alle Flugzeuge landen, außer

- es ist ein Code-Letter F-Flugzeug
- es kann nicht in die Flugzeuggruppen bis S6.3 nach der AzB eingeordnet werden
- es ist eine MD11

Nun ist eine B747 kein Code Letter F Flugzeug und auch keine MD11 ;) Allerdings ist sie - wenn ich das richtig sehe - in die Gruppe S7 der AzB einzuordnen und damit nach Bedingung zwei unzulässig.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Nein, wohl nicht, ich habe da auch erst schnell drüber weggelesen:

Auf der neuen Landebahn dürfen alle Flugzeuge landen, außer

- es ist ein Code-Letter F-Flugzeug
- es kann nicht in die Flugzeuggruppen bis S6.3 nach der AzB eingeordnet werden
- es ist eine MD11

Nun ist eine B747 kein Code Letter F Flugzeug und auch keine MD11 ;) Allerdings ist sie - wenn ich das richtig sehe - in die Gruppe S7 der AzB einzuordnen und damit nach Bedingung zwei unzulässig.
Yup, fällt unter S7.

Sch:censored: Lärmschutz. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Nach der AzB teilt Flugzeuge per Berechnung in Kategorien ein von S1 bis S7... MTOM ist dabei nur ein Kriterium.

Wird der Lärmschutz dabei nicht separat nachgewiesen? Einfach nur die 744 in Klasse 7 zu stecken, ist doch zu einfach. Also zumindest kommt es mir zu einfach vor, schliesslich können unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Triebwerken beim Lärm ganz anders abschneiden...!?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.206
CGN
Wird der Lärmschutz dabei nicht separat nachgewiesen? Einfach nur die 744 in Klasse 7 zu stecken, ist doch zu einfach. Also zumindest kommt es mir zu einfach vor, schliesslich können unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Triebwerken beim Lärm ganz anders abschneiden...!?

Ja, wenn du dir die AzB mal anguckst : ( http://www.dfld.de/Downloads/AzB_07.pdf ) wirst du feststellen, dass man das als Nichtingeneur nicht beurteilen kann, was da zu was gehört bzw. das per Berechnung festgelegt wird.

Ich habe mich nach diesem von mir per google gefundenen Dokument gerichtet: (auf Seite 12) http://www.dfld.de/PFV_Landebahn/PFV-2/Ordner02/024_A3_Anlage_4.pdf
 
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Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Einfach nur die 744 in Klasse 7 zu stecken, ist doch zu einfach. Also zumindest kommt es mir zu einfach vor, schliesslich können unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Triebwerken beim Lärm ganz anders abschneiden...!?

Ja und nein. Sicher hat ein Royce leicht andere Dezibelwerte als ein GE, aber Mittelfrequenzen sowie Abstrahlwinkel sind schon sehr ähnlich. Weiterhin sind im Approach die Lärmemissionen vom Triebwerk einer der unwichtigsten Faktoren. Startemissionen sind für die 25R irrelevant, ergo interessiert nur Anflug / Landung.
 

foxyankee

Pilotendompteur
20.04.2009
3.667
736
Großherzogtum
Stichwort Landebahn Nordwest (LBNW, RWY 07L/25R)


Reine Landebahn, LDA 2.800m

Einschränkungen:
=> Betriebszeit 5-23 lcl
=> Keine Starts
=> nur zugelassen für AzB*-Flugzeuggruppen bis einschließlich S6.3 (A340-600, B777)
*AzB = Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.03.1971 und Ergänzungen des BMI vom 20.02.1984
=> zusätzlich keine ICAO Code F LFZ,
=> d. h. kein A380, AN225, AN125, B747 (der „Flüsterjet“ DC8 z. B. dürfte!)
=> keine MD11 wg. hoher Anfluggeschwindigkeit/kurze LDA.

ILS
=> Nur ILS-Anflug erlaubt und veröffentlicht (kein NPA wg. Lärm/fehlende GP-Führung)
=> deshalb aus Redundanzgründen 2 ILS-Anlagen pro Landerichtung
=> Hauptanlage CAT 3b mit hinterem LOC und innerem GP
=> Reserveanlage CAT 1 mit vorderem LOC und äußerem GP
=> In Planung: CAT 1 Gleitweganhebung 3,2° (Schallschutz, Höhengewinn 10 NM~ 200 ft!)
Quelle: GdF-Zeitschrift "der flugleiter" - Sonderausgabe 1/2012
 
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