Welche Rechte hat die Person gegenüber an der Siko bzw. welche Pflichten ich?

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MarcelL

Doppel-Null-Statusinhaber
08.03.2009
910
4
Mannheim
Hätte es die Person vor ihm erwischt und wäre diese 3x nach dem Öffnen gefragt worden,
würde er sich wohl beschweren warum die SiKo in PAD so lange dauert... :censored:
 
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Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.543
602
Private Mitarbeiter an der SIKO haben überhaupt keine anderen Rechte als jeder andere Bürger auch. Sie dürfen weder ohne Genehmigung des Inhabers Sachen durchsuchen noch "freiheitsentziehende Maßnahmen" durchführen. Sie sind ausschließlich dafür engagiert die Sicherheitskontrolle als solche physisch durchzuführen. Durchsuchen von Koffern u. ä. nur wenn Anlass dazu besteht - in der Regel heisst das Sie haben auf dem Schirm beim Durchleuchten etwas nicht genau erkennen können. Die meisten gehen in so einem Fall davon aus das der Betreffende "stillschweigend" seine Zustimmung zur Durchsuchung erklärt auch wenn er noch am Detektor ansteht, schließlich will der Passagier ja durch die Kontrolle. Das einzigste was Sie dürfen ist bei einer Verweigerten Durchsuchung dir verbieten die sterile Zone in Flughafen zu betreten ( nicht aber deine Sachen zu nehmen und wieder zu verschwinden ).