Wem gehört (m)eine Handynummer? - Arbeitgeber oder mir?

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
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CGN
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Damit ist die Angelegenheit doch sonnenklar. Case closed.

na toll. Endlich mal ein Thema, in dem ich mit beruflich bedingtem Wissen helfen könnte, und dann hast Du die Sache für beendet erklärt :-(

Ok, also mal ernsthaft: Das folgende gilt verbindlich nur für Ortsnetznummern (also mit ner Ortsvorwahl wie 0221 oder so). Mir wäre aber nicht bekannt, dass es für Mobilfunknummern abweichende Regelungen gibt:

- Rufnummern "gehören" niemandem, sie werden zugeteilt

- die Zuteilung erfolgt an den Carrier (en bloc), und der nimmt eine abgeleitete Zuteilung an einen Kunden vor. Das kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, in diesem Fall an offensichtlich die Person bursche99

- ein Inhaberwechsel ist "eigentlich" gar nicht möglich (um einen Rufnummernhandel, wie er zur Zeit der Entstehung von Taxizentralen usw. noch gemacht wurde, zu verhindern).

Vorgesehen/Möglich ist er in folgenden Fällen:

* in denen die Rufnummern längere Zeit ausschließlich nicht vom Zuteilungsnehmer, sondern einem Dritten genutzt wurde. 0180-Rufnummern beispielsweise werden eigentlich einzeln von der BNetzA direkt an den Endkunden zugeteilt. Das dauert aber, und wenn man schnell eine Nummer braucht, kann man auch bei einem 0180-Carrier anrufen, die haben welche auf Halde ... und nach ich glaube 90 Tagen (genaue Frist müsste ich nachgucken) hat man dann Anrecht darauf, sich diese Rufnummer auf seinen eigenen Namen umwidmen zu lassen

* gleiche Regel (längere Zeit Nutzung durch jemand anderen), anderer Anwendungsfall: Wohngemeinschaft, bei denen ein Mitbewohner eine Rufnummer aus dem Anschluss exklusiv für sich nutzt

* oder in Fällen von Betriebsübergang auf eine andere Firma, Rechtsnachfolge etc. (also Taxiunternehmer, Arztpraxis, was auch immer verkauft seinen Betrieb, jemand anders führt den fort, dann darf er natürlich auch die Rufnummer bekommen)

Konkret auf den Fall vom OP wäre das dann der Fall, wenn er die Nummer als Einzelunternehmer beruflich genutzt hat, seine berufliche Tätigkeit in den neuen Arbeitgeber sozusagen eingebracht hat. Das ist aber ja hier offensichtlich nicht der Fall.

Im Gegenteil, er hat die Rufnummer als Privatmann mitgebracht (wenn ich das richtig sehe) und sogar als solcher weiter benutzt. Damit wären bereits die Voraussetzungen für einen solchen Wechsel des Zuteilungsnehmers gar nicht gegeben. Und stillschweigend oder versehentlich (durch eine Portierung) schon mal gar nicht.

Was der OP vermutlich im Rahmen der Portierung unterschrieben hat, ist, dass sein Anspruch an die Rufnummer gegenüber seinem (alten) Carrier weg ist. Was sollte der alte Carrier jetzt auch tun, die Rufnummer gegen den Willen des Vertragspartners wegnehmen ist auch nicht so einfach. Ändert aber nichts daran, dass er weiter einen Anspruch hat, nur eben gegenüber den derzeitigen "Verwalter" der Rufnummer, also seinen Noch-Arbeitgeber.

Entsprechend ist es m.E. durchaus erfolgversprechend, sich mit dem Arbeitgeber zu streiten. Ob es ich lohnt, bzw. wie viel Aufwand man dafür treiben will, steht auf einem anderen Blatt.

Wie gesagt, mein Wissen bezieht sich primär (weil mein Job) auf Ortsnetznummern. @bursche99: Ich kann aber bei Interesse, und wenn Du so im ersten Anlauf bei Deinem Arbeitgeber auf Stein beißt, mal im entsprechenden Referat bei der Bundesnetzagentur nachfragen, ob es - was ich nicht glaube - bei Mobilfunknummern anders ist (als Carrier braucht man sich zum Glück nicht mit deren Verbraucherservice rumschlagen).
 
Zuletzt bearbeitet:

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
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ZRH
Darum habe ich während der Arbeitszeit immer zwei Handys auf Mann... So kann ich privates und geschäftliches gut trennen und kann ohne schlechtes gewissen das G-Handy am Wochenende in den Schlaf wiegen ;)
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Vielleicht möchte der TO auch noch seine email Adresse mitnehmen. Weil, hat zwar der AG bezahlt, aber wo kämen wir da hin wenn der AG ein Anrecht auf die Email Adresse geltend machen würde. Ist ja sicherlich irgendwie mit dem Namen des TO verbunden und der Name gehört schließlich dem TO... :doh:

Du magst es sarkastisch gemeint haben, aber durchaus hat der Arbeitnehmer Rechte an einer auf seinen Namen lautenden persönlichen Mail-Adresse (wenn eine private Nutzung der Mail-Adresse geduldet war). Mitnahme natürlich nicht (der Vergleich zum hier diskutierten Fall hinkt aber bereits deshalb, weil er die Adresse ja auch nicht in das Arbeitsverhältnis mit eingebracht hat), aber z.B. Löschung.
 
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tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
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Steinzeitdenken!

Erstens macht ein vernünftiger AG den Wechsel und die neuen Kontaktdaten bei Kunden bekannt, zweitens kann der AN auch jeden seiner Kunden auch mit einer neuen Nummer kontaktieren und im diese mitteilen wenn das sein Bestreben wäre.

Es geht hier um persönliche Dinge und für mich absolut nachvollziehbar. Also ich würde streiten, und bei der Sachlage dass die Nummer ja bereits vor dem Dienstverhältnis die des OP war denke ich, dass die Chancen für den AN auch am Rechtsweg nicht null wären. Vielleicht reicht ja schon ein höfliches Anwaltsschreiben.

Kannst gerne streiten, aus eigener Erfahrung in D vor wenigen Jahren mit genau gleicher Situation, absolut kein rechtlicher Anspruch, die Nummer gehört dem Vertragsinhaber, egal wo die Nummer herkommt.
Wie Travelben sagt - klare Trennung zwischen Geschäftshandy und privatem, ich hatte die gleiche Nummer über 20 Jahre aber DG - dumm gelaufen - kein Anspruch...
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Kannst gerne streiten, aus eigener Erfahrung in D vor wenigen Jahren mit genau gleicher Situation, absolut kein rechtlicher Anspruch, die Nummer gehört dem Vertragsinhaber, egal wo die Nummer herkommt.

Recht haben und Recht bekommen ist ja bekanntlich was anderes. Dennoch ist deine Aussage leider falsch.

Es mag sein, dass du deinen Anspruch nicht durchsetzen konntest. Und dass zB dein alter Carrier dir "Pech" gesagt hat, weil er gar keine Lust hatte, sich stundenlang mit der Historie der Rufnummer zu befassen.

Aber die finale richterliche Aussage, du hättest keinen Anspruch, halte ich für ein Gerücht. Falls doch, würde mich Mal die Urteilsbegründung interessieren.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Spannendes Thema
Aus jenem Grund habe ich auch meine private Nummer behalten.
Zumal bei einer erlaubten Privatnutzung nicht automatisch eine Nutzung bei ner zusätzlichen nebenberuflichen Tätigkeit erlaubt ist.
Somit lieber auf der sicheren Seite.

Habe jedoch im Bedarfsfall eine Rufumleitung von Diensttelefon-> Privattelefon falls der Akku leer wird oder das andere Mobilfunknetz keinen Empfang hat.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Sofern man das Glück hat, bei der Endgeräte-Auswahl mitreden zu können, und sofern man nicht auf Apple festgelegt ist, kann ich auch nur jedem empfehlen, per DualSIM-Gerät einfach zwei Nummern mitzuführen.

Neben dem hier erwähnten möglichen Stress bei einem Jobwechsel gibt's ja auch sowas wie Urlaub und Feierabend.

Ich habe seit 20 Jahren die selbe Handynummer (auch eine recht schöne, d.h. die will ich behalten) und nutze die beruflich, seit 17 Jahren dann für meine eigene Firma. In den ersten Jahren war es völlig normal, dass die Grenze zwischen Job und Freizeit fliessend ist.

Aber inzwischen kenne ich sowas wie Urlaub. Oder ich tausche manchmal Tage, arbeite an einem Samstag (mehr Ruhe im Büro) und mache dafür mit meiner Freundin zusammen mittwochs frei. Und dann nervt es ungemein, wenn dienstliche Anrufe kommen und die Gesprächspartner dann teilweise bei "ich hab heute Nachmittag frei und hole gerade meine Tochter aus der Kita ab" dann ernsthaft erwarten, dass ich ja trotzdem ihnen wenigstens zuhören und mich aus der Ferne drum kümmern könnte, wenn ich schon im Büro schwänze.

Umgekehrt, private Anrufe während einer Dienstreise gehen genauso wenig.

Ich habe dann irgendwann, weil ich keine zweite Handynummer einführen will, das mit Technik erschlagen. Wenn unsere Zeiterfassung weiss, dass ich frei habe oder Urlaub oder auf Dienstreise bin, dann kommt auf meiner Handynummer ein Sprachmenü ("ich habe Urlaub bis XYZ, drücken Sie die 1, wenn Ihr Anruf privat ist, die 2 fürs Büro oder die 3 für Voicemail"), bzw. bei Dienstreisen dann "drücken Sie die 1, wenn Ihr Anruf meine Dienstreise betrifft". Seit dem ist es viel angenehmer.

Aber könnte ich die Uhr 20 Jahre zurückdrehen, dann würde ich zwei verschiedene Rufnummern in Umlauf bringen und das nicht mehr mischen.
 
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Wuff

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01.04.2012
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HAM/LBC
Was der OP vermutlich im Rahmen der Portierung unterschrieben hat, ist, dass sein Anspruch an die Rufnummer gegenüber seinem (alten) Carrier weg ist. Was sollte der alte Carrier jetzt auch tun, die Rufnummer gegen den Willen des Vertragspartners wegnehmen ist auch nicht so einfach. Ändert aber nichts daran, dass er weiter einen Anspruch hat, nur eben gegenüber den derzeitigen "Verwalter" der Rufnummer, also seinen Noch-Arbeitgeber.

Das ist jetzt auch Spekulation (genau wie Deine), aber vermutlich hat hier gar keine Rufnummernportierung stattgefunden, sondern eine Vertragsübernahme (das kann nur Bursche99 wissen, was genau unterschrieben wurde).

Eine Vertragsübernahme wird auf der Webseite von T-Mobile folgendermassen erläutert und damit "gehört" der Vertrag inkl. Rufnummer jetzt dem Arbeitgeber:
https://geschaeftskunden.telekom.de...rvices/369262/telekom-vertragsuebernahme.html

"Bei der Übernahme eines Telekom Mobilfunk-Vertrages gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Vertragspartner über. Restlaufzeit und Vertragskonditionen bleiben gleich"
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
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MUC, near OBAXA
Genau so war, es eine Vertragsübernahme des bestehenden T-Mobile auf den (noch aktuellen) AG, als ich bei denen anfing.
Na dann war's das wohl, werde jetzt mal noch in der Firma rumfragen ob es vergleichbare (Präzedenz-)Fälle gab wo der MA die Nummer mitnehmen durfte, aber wie weiter oben schon geschrieben wurde, dann wird's halt ne neue Nummer, merkt sich eh kein Mensch mehr....
 
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Wuff

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01.04.2012
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HAM/LBC
Also keine Rufnummernportierung, sondern eine Vertragsübernahme. Damit lohnt sich weiteres Nachdenken eigentlich nicht....
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Also bei uns werden Rufnummern grundsätzlich nicht an den MA mitgegeben, ganz einfach, weil u.a. der Aufwand zu groß ist.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
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Das wäre recht einfach, sagen meine "Telco-Fuzzies". Es wird nur ein sog. opt in authorisiert, dann kann innerhalb von 30 Tagen "jeder" die Portierung dieser Nummer extern anfragen.
Nur für dieses opt in brauch ich firmenintern halt approvals, und da die company policy sagt "Nummer bleibt da bei customer facing roles departure", brauch ich ne gute Argumentation, und da sind wir wieder bei Post1 dieses Threads.....
Im Grunde wurde alles gesagt... danke für alle Beiträge.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
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CGN
Wuff;2588404 Eine Vertragsübernahme wird auf der Webseite von T-Mobile folgendermassen erläutert und damit "gehört" der Vertrag inkl. Rufnummer jetzt dem Arbeitgeber: [URL meinte:
https://geschaeftskunden.telekom.de/startseite/hilfe-service/online-services/369262/telekom-vertragsuebernahme.html[/URL]
(..)

"Bei der Übernahme eines Telekom Mobilfunk-Vertrages gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Vertragspartner über. Restlaufzeit und Vertragskonditionen bleiben gleich"

Ich tendiere dazu, dass bei Stein-Schere-Papier die Vergaberichtlinien der BNetzA, konkret der jeweilige Nummerierungsplan einen Hilfeartikel auf der Telekom-Seite ausstechen würde. Und da steht ausdrücklich drin, dass der abgeleitete Zuteilungsnehmer (das war seinerzeit bursche99) Rechte an der Nummer hat, u.a. dem Recht auf Portierung nach 46 TKG. Da ist weder von einer überhaupt möglichen(!) Änderung des Zuteilungsnehmers die Rede, noch interessiert sich die BNetzA in dem Zusammenhang irgendwie für den Vertragspartner.

Das beißt sich auch nicht mit der Tatsache, dass der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Arbeitgeber umgeschrieben wurde. Das heißt für mich, dass bursche99 über den Vertrag nicht mehr verfügen kann (er kann ihn z.B. weder kündigen, noch könnte er eine Kündigung verhindern/stornieren). Aber nur(!) er hat das Recht, diese Rufnummer im Rahmen dieses Vertrages zu benutzen oder eben, sie zu portieren.

Wie gesagt, Theorie. Dass sich T-Mobile in der Praxis das sehr einfach macht und dumm stellt, glaube ich gerne. Dass bereits die Frage, wie man vorgeht, spannend ist, auch. Aber ändert nix an der Theorie.
 
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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
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Bitte helfe doch zukünftigen möglichen Mitarbeitern Deines noch Arbeitgebers, in dem Du den hier geschilderten Vorgang später einmal sachgerecht in einem entsprechenden Portal zur AG-Bewertung schilderst. Es mag bei der Entscheidungsfindung für manchen hilfreich sein.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Bitte helfe doch zukünftigen möglichen Mitarbeitern Deines noch Arbeitgebers, in dem Du den hier geschilderten Vorgang später einmal sachgerecht in einem entsprechenden Portal zur AG-Bewertung schilderst. Es mag bei der Entscheidungsfindung für manchen hilfreich sein.

Ob man die Rufnummer die dem AG gehört mitnehmen darf oder nicht? :doh:
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.350
315
Ob man die Rufnummer die dem AG gehört mitnehmen darf oder nicht? :doh:

Nein, aber beispielsweise, dass es Herausforderungen bei diesem Arbeitgeber gibt, die bei Beginn der Beschäftigung mitgebrachte Rufnummer am Ende der Beschäftigung zurück zu erhalten.

Rufnummer ist für mache Tätigkeitsbereiche ein nicht unbedeutendes Thema.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
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505
Und Bursche99 wie ist es ausgegangen, hast du noch was erreicht, oder es dabei belassen dass es nun so ist.

Und falls (was ich vermute), hast du es gamanagt die wichtigsten Daten/ Kontakte auf eine neue Nummer zu portieren.

Nur neugierig. Mir wird das nicht (mehr) passieren und solch ein Vorgang mit einbringen der eigenen Nummer ist auch selten. Aber wer weiß wen man mal beraten kann.

Flyglobal
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
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MUC, near OBAXA
Es ist noch nicht ganz zu Ende, aber ich werde es wohl dabei beruhen lassen, da innerhalb meines Jetzt-AG die Richtlinie klar ist ("port of customer facing numbers outside the company requires executive level approval"), der executive level keine Motivation hat sich meinetwegen / deswegen ne blutige Nase zu holen, und es keinen Präzedenzfall innerhalb der Firma gibt wo dies approved wurde (oder es mir unmöglich ist dies herauszufinden.)
Schade drum, aber wie viele vorher schon sagten: heutzutage ist ne Nummer kurzlebig und schnell austauschbar.