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Damit ist die Angelegenheit doch sonnenklar. Case closed.
na toll. Endlich mal ein Thema, in dem ich mit beruflich bedingtem Wissen helfen könnte, und dann hast Du die Sache für beendet erklärt
Ok, also mal ernsthaft: Das folgende gilt verbindlich nur für Ortsnetznummern (also mit ner Ortsvorwahl wie 0221 oder so). Mir wäre aber nicht bekannt, dass es für Mobilfunknummern abweichende Regelungen gibt:
- Rufnummern "gehören" niemandem, sie werden zugeteilt
- die Zuteilung erfolgt an den Carrier (en bloc), und der nimmt eine abgeleitete Zuteilung an einen Kunden vor. Das kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, in diesem Fall an offensichtlich die Person bursche99
- ein Inhaberwechsel ist "eigentlich" gar nicht möglich (um einen Rufnummernhandel, wie er zur Zeit der Entstehung von Taxizentralen usw. noch gemacht wurde, zu verhindern).
Vorgesehen/Möglich ist er in folgenden Fällen:
* in denen die Rufnummern längere Zeit ausschließlich nicht vom Zuteilungsnehmer, sondern einem Dritten genutzt wurde. 0180-Rufnummern beispielsweise werden eigentlich einzeln von der BNetzA direkt an den Endkunden zugeteilt. Das dauert aber, und wenn man schnell eine Nummer braucht, kann man auch bei einem 0180-Carrier anrufen, die haben welche auf Halde ... und nach ich glaube 90 Tagen (genaue Frist müsste ich nachgucken) hat man dann Anrecht darauf, sich diese Rufnummer auf seinen eigenen Namen umwidmen zu lassen
* gleiche Regel (längere Zeit Nutzung durch jemand anderen), anderer Anwendungsfall: Wohngemeinschaft, bei denen ein Mitbewohner eine Rufnummer aus dem Anschluss exklusiv für sich nutzt
* oder in Fällen von Betriebsübergang auf eine andere Firma, Rechtsnachfolge etc. (also Taxiunternehmer, Arztpraxis, was auch immer verkauft seinen Betrieb, jemand anders führt den fort, dann darf er natürlich auch die Rufnummer bekommen)
Konkret auf den Fall vom OP wäre das dann der Fall, wenn er die Nummer als Einzelunternehmer beruflich genutzt hat, seine berufliche Tätigkeit in den neuen Arbeitgeber sozusagen eingebracht hat. Das ist aber ja hier offensichtlich nicht der Fall.
Im Gegenteil, er hat die Rufnummer als Privatmann mitgebracht (wenn ich das richtig sehe) und sogar als solcher weiter benutzt. Damit wären bereits die Voraussetzungen für einen solchen Wechsel des Zuteilungsnehmers gar nicht gegeben. Und stillschweigend oder versehentlich (durch eine Portierung) schon mal gar nicht.
Was der OP vermutlich im Rahmen der Portierung unterschrieben hat, ist, dass sein Anspruch an die Rufnummer gegenüber seinem (alten) Carrier weg ist. Was sollte der alte Carrier jetzt auch tun, die Rufnummer gegen den Willen des Vertragspartners wegnehmen ist auch nicht so einfach. Ändert aber nichts daran, dass er weiter einen Anspruch hat, nur eben gegenüber den derzeitigen "Verwalter" der Rufnummer, also seinen Noch-Arbeitgeber.
Entsprechend ist es m.E. durchaus erfolgversprechend, sich mit dem Arbeitgeber zu streiten. Ob es ich lohnt, bzw. wie viel Aufwand man dafür treiben will, steht auf einem anderen Blatt.
Wie gesagt, mein Wissen bezieht sich primär (weil mein Job) auf Ortsnetznummern. @bursche99: Ich kann aber bei Interesse, und wenn Du so im ersten Anlauf bei Deinem Arbeitgeber auf Stein beißt, mal im entsprechenden Referat bei der Bundesnetzagentur nachfragen, ob es - was ich nicht glaube - bei Mobilfunknummern anders ist (als Carrier braucht man sich zum Glück nicht mit deren Verbraucherservice rumschlagen).
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