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Der Graue Herr
Guest
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"Anwalt" ist ja ein weit auslegbarer Begriff, der kleinste gemeinsame Nenner ist halt die Anwaltsszulassung. "Anwalt" bedeutet nicht zwangsläufig "Managing Partner in magic-circle-law-firm", sondern kann - wie anscheinend hier vorliegend - einen Journalisten im Hauptberuf meinen, der eben eine entsprechende Ausbildung samt Zulassung hat. In welchem Umfang er praktiziert, geht daraus nicht hervor. Daher ist ein Nick "Flying Lawyer" und eine Berufstätigkeit als Redakteur überhaupt kein Widerspruch.