Wer kennt sich mit "Verordnung über Krankenbeförderung" aus

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
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Bereits in einfach logischer Abfolge und ohne juristisch denken gelernt zu haben, ist der Lebenssachverhalt einfach nachzuvollziehen:
Das KH hat lediglich den Taxiruf für deine Mutter durchgeführt, keinen Vertrag mit dem Taxiunternehmen geschlossen.
Der Transportvertrag kam zwischen deiner Mutter und dem Taxiunternehmen zustande.
Und an der Stelle biegst du auf den Holzweg ab...
 

MaxDelayed

Gesperrt
01.08.2018
23
0
Natürlich. Weil z.B. jedes Hotel, jede Gaststätte, jedermann das/der für den Gast/jemanden ein Taxi ruft, mit dem Taxiunternehmen den Vetrag schließt.
Das Taxi wird gerufen, der Fahrgast steigt ein. Mit dem Fahrgast kommt der Beförderungsvertrag zustande.
Und der Dummfug von jodost! Allerliebst.
Das ist eine rechtliche Folge - vollkommen unabhängig von Inkasso.
Seid ihr so rechtsdumm oder tut ihr nur so?
Bei euch beiden ist der Hinweis erforderlich: Rhetorische Frage!
Der TE möchte sich von euch vertreten lassen.
Vorher erklärt ihr ihm rechtswirksam die Garantie der Übernahme aller Nachteile, die durch euch entstehen.
Danach kann der TE über die Erfahrungen mit euch das Sommerloch füllen.
 
Zuletzt bearbeitet:

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.107
992
CGN
Natürlich. Weil z.B. jedes Hotel, jede Gaststätte, jedermann das/der für den Gast/jemanden ein Taxi ruft, mit dem Taxiunternehmen den Vetrag schließt.
Das Taxi wird gerufen, der Fahrgast steigt ein. Mit dem Fahrgast kommt der Beförderungsvertrag zustande.

Warst Du bei dem Telefonat zwischen Krankenhaus und Taxizentrale dabei? Weißt Du (ich lese es hier nirgendwo eindeutig raus), ob es eine Entlassung mit quasi-Heimfahrt war (wie von Dir hier als Fakt dargestellt) oder ob es eine Verlegung innerhalb der Behandlung war? Wenn es eine normale Taxifahrt "ab Hotel" war, wieso wurde dann der Transportschein vom Taxifahrer akzeptiert? Welche Art von Fahrt (Pflichtfahrgebiet ja/nein? Vorbestellte Strecke vgl. Mietwagen, oder nur Taxi gerufen?) war das überhaupt?

Ich behaupte im übrigen nicht mal, dass es anders ist. Aber um überhaupt irgendwas behaupten zu können (und das tust Du ja sehr energisch), müsste man m.E. ein paar mehr Informationen haben.

Und der Dummfug von jodost! Allerliebst.
Das ist eine rechtliche Folge - vollkommen unabhängig von Inkasso.

Die rechtliche Folge ist, dass automatisch der Mahnbescheid bei der Schufa eingetragen wird? Ich dachte bisher immer, die Schufa wäre eine private Auskunftsfirma (in die ihre Kunden etwas eintragen können). Dass ein Mahnbescheid automatisch (von wem? Gericht?) dort eingetragen wird, war mir neu. Danke für die auch so sympathisch rübergebrachte Erklärung.

Abgesehen davon war mein "leere Drohung"-Kommentar darauf bezogen, dass ich natürlich, wenn ich mich im Recht sehe, keinen Mahnbescheid ohne Widerspruch wirksam werden lassen würde.

Seid ihr so rechtsdumm oder tut ihr nur so?
Bei euch beiden ist der Hinweis erforderlich: Rhetorische Frage!
Der TE möchte sich von euch vertreten lassen.

Alleine, dass Du Brainpool vorschlägst, er solle den Thread-Ersteller Brainpool vertreten, zeigt, wie intensiv Du Dich mit dem Fall auseinander gesetzt hast. Aber gut, wen interessieren schon Details...
 
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Reaktionen: Brainpool

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.208
3.189
ZRH
Natürlich. Weil z.B. jedes Hotel, jede Gaststätte, jedermann das/der für den Gast/jemanden ein Taxi ruft, mit dem Taxiunternehmen den Vetrag schließt.
Du verkennst die Ausgangslage. Dein Fall ist hier nicht einschlägig, weil das Hotel auf Anweisung des Gastes für ihn ein Taxi bestellt. Der Vertrag kommt mittels Stellvertretung zwischen Gast und Taxiunternehmen zu stande.
Das wäre nur dann relevant, wenn das Spital die Patientin vorher gefragt oder auf Anweisung der Patientin gehandelt hätte.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Wurde nach meinen zwei Schlaganfällen , glaube insgesamt 5 mal zwischen Krankenhäusern, Kliniken und Reha verlegt. Bin zwar privat aber habe für stationäre Behandlung nur den gesetzlichen Umfang versichert. Bei jedem Verlegen wurde , oft ohne mich auch nur zu informieren, ein Transport gerufen. Dieser fuhr da hin, wo ich es als Fahrgast nicht mal wusste! Das man dann als Fahrgast selber einen Vertrag mit dem Transporteur abgeschlossen haben soll, ohne Einfluss auf den genauen Abfahrtszeitpunkt zu haben und überhaupt den genauen Zielpunkt zu wissen, ist schon sehr merkwürdig.
Ich bekam indes die Rechnungen und meine private Kasse hat diese mir überwiesen (dachte ich zumindest)
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.906
1.617
Howard Johnson
Bin tatsächlich nun ein bißchen verwirrt,

- Der TE sagte doch, es gäbe einen Transportschein? Wo ist der? Beim Taxiunternehmen? Hat den schon jemand mal gesehen?
- Hat das Taxiunternehmen die 4 Wochen Zahlungsfrist abgewartet?

Max, es stimmt zwar, was Du schreibst, aber ich glaube mich zu erinnern, daß es eben einen TraPo gab... :confused:
 

MaxDelayed

Gesperrt
01.08.2018
23
0
Das ist keine Weisung, sondern eine Gefälligkeit und hat mit Stellvertretung überhaupt nichts zu tun.
Ihr wollt unbedingt das KH oder den Arzt in die Haftng bringen, gleichgültig, wie rechtswidrig dieses Vorhaben ist.
 

MaxDelayed

Gesperrt
01.08.2018
23
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Carrothat, auf den „TraPo“ kommt es nicht an, weil die GKV gesetzlich nur in konkret begründeten Fällen einen solchen Transport bezahlen DARF. Es geht also nicht darum, ob die GKV das will oder nicht. Wenn der GKV die - doppelte - Bergündung nicht ausreicht oder sie die Notwendigkeit verneint, ändert das nichts an der Kostentragungspflicht der hier in Rede stehenden Mutter für den Taxitransport.

Streitig ist der Lebenssachverhalt mit der GKV.
Dabei wird geklärt, ob die Ablehnung der Kostentragung rechtmäßig erfolgte oder nicht.
Das geht den Taxiunternehmer nichts an.

Ich halte weitere Ausführungen ggü. diesem TE für verfehlt und berufe mich dabei, wie schon unten, auf die Bibel, Mathhäus 7,6.

Also absolut nichts gegen dich, die du - offenbar problemlos - die zutreffenden, rechtlichen Zusammenhänge nachvollzogen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
- Der TE sagte doch, es gäbe einen Transportschein? Wo ist der? Beim Taxiunternehmen? Hat den schon jemand mal gesehen?
- Hat das Taxiunternehmen die 4 Wochen Zahlungsfrist abgewartet?

Es gab einen Transportschein, liegt dem Taxi Unternehmer auch vor, habe ich auch als Kopie.
Nach dem ersten Einreichen der Rechnung bei der Kasse wurde die Privatrechnung mit der Begründung erstellt "Kasse verweigert..."
Dauerte 4 Wochen
Dann wurde die Bescheinigung (durch meine Mithilfe) erbracht, in der die medizinische Verlegung noch einmal detailliert begründet wurde.
Dies ist jetzt 14 Tage her.
 

MaxDelayed

Gesperrt
01.08.2018
23
0
Ach, jodost, wer von euch beiden den rechtlichen Unsinn verzapft, ist doch vollkommen gleichgültig.

Im Interesse der unschuldigen Mutter sollte sich Brainpool für unzuständig erklären und die Mutter tritt auf der Stelle einem der Sozialverbände bei, z.B. VdK. Denen erteilt sie Vollmacht und die regeln das problemlos und rechtssicher, denn die kleinsten, dort beschäftigten Angestellten verstehen vom hier in Rede stehenden Sozialversicherungsrecht mehr, als ihr beide zusammen.

Die Schufa fragt regelmäßig die Schuldnerlisten ab.
Noch nicht gewußt? Gut.

Mit euch beiden halte ich es mit Matthäus 7,6.
Um bei euch beiden auf Nummer sicher zu gehen, nein, das bezieht sich nicht auf Lothar Matthäus ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.906
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Howard Johnson
Streitig ist der Lebenssachverhalt mit der GKV.
Dabei wird geklärt, ob die Ablehnung der Kostentragung rechtmäßig erfolgte oder nicht.
Das geht den Taxiunternehmer nichts an.

Ja.
Wenn der zutreffende Arzt den TraPo korrekt ausgefüllt hat, dürfte der Übernahme der Kosten (Eigenanteil war ja ausgeschlossen worden) nichts ggü stehen.
Brainpool, hattest Du jemals selbst mit der GKV Kontakt diesbezüglich gehabt? Wohl schon. Bitte den Taxiunternehmer um etwas Geduld - wenn die medizinische Begründung (auf dem 2. Schreiben) ja korrekt ist, dürfte es kein Problem geben.
 

MaxDelayed

Gesperrt
01.08.2018
23
0
Ja.
Wenn der zutreffende Arzt den TraPo korrekt ausgefüllt hat, dürfte der Übernahme der Kosten (Eigenanteil war ja ausgeschlossen worden) nichts ggü stehen.
Brainpool, hattest Du jemals selbst mit der GKV Kontakt diesbezüglich gehabt? Wohl schon. Bitte den Taxiunternehmer um etwas Geduld - wenn die medizinische Begründung (auf dem 2. Schreiben) ja korrekt ist, dürfte es kein Problem geben.

Die doppelte Notwendigkeit ist vorliegend - auch im zweiten Anlauf - nicht begründet worden.
Ausweislich der Worte des TE dazu.
Natürlich kann die GKV - contra legem - trotzdem erstatten.
Mutmaßlich wird niemand dagegen klagen.
Hier bin ich jetzt jedenfalls raus.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Irgendwie bekomme ich kein Foto vom Computer mehr hochgeladen, weder in der PN noch im Thread.
@Carrotthat, schick doch bitte deine Whatsappnummer per PN
@MaxDelayed Du bist echt auf dem Weg zum Troll des diesjährigen Sommerlochs zu werden
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Ich habe es geschafft ein Bild einzufügen(y)
Hier ist die Verordnung
 

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Was will das Taxi unternehmen?
Die sind jetzt ein wenig zerknirscht weil bis jetzt noch keine Zahlung der Krankenkasse eingegangen ist.
Nun soll meine Mutter die Rechnung privat begleichen und um dem ganzen mehr Druck zu verleihen geht es jetzt mit Mahnung los. Mahnverfahren wurde auch angedroht.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.107
992
CGN

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.906
1.617
Howard Johnson
Ich würde das Taxi-Unternehmen noch ein bißchen um Geduld bitten. Die werden kein Mahnverfahren einleiten. Wäre ja echt schwachsinnig.
Und jodost, um bei MaxD's Argumentation zu bleiben, der Auftraggeber war einfach ein anderer. Hier hatte das KH das Taxi bestellt und beauftragt. Brainpools Mutter hätte ja genauso den Behinderten-Fahrdienst nehmen können, wenn sie die Option gehabt hätte, dies selbst zu entscheiden.
War aber wohl nicht so - sie war einfach das "Transportgut" *sorry :rolleyes:*. Deswegen ist der TraPo eben so wichtig.

Ich sehe das ganz gelassen, Brainpool.

Außer - in der GKV Deiner Mutter gibt es irgendeinen Passus hinsichtlich dieser Umstände, den keiner kennt.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Außer - in der GKV Deiner Mutter gibt es irgendeinen Passus hinsichtlich dieser Umstände, den keiner kennt.
Ganz normale GKV, keinerlei sonstige Verträge / Vereinbarungen etc.

Ich sehe dem ganzen auch gelassen entgegen. Sollte trotz und alledem ein Mahnbescheid ins Haus flattern wird eh widersprochen und dann die Sache vor Gericht geklärt.