Carrothat, auf den „TraPo“ kommt es nicht an, weil die GKV gesetzlich nur in konkret begründeten Fällen einen solchen Transport bezahlen DARF. Es geht also nicht darum, ob die GKV das will oder nicht. Wenn der GKV die - doppelte - Bergündung nicht ausreicht oder sie die Notwendigkeit verneint, ändert das nichts an der Kostentragungspflicht der hier in Rede stehenden Mutter für den Taxitransport.
Streitig ist der Lebenssachverhalt mit der GKV.
Dabei wird geklärt, ob die Ablehnung der Kostentragung rechtmäßig erfolgte oder nicht.
Das geht den Taxiunternehmer nichts an.
Ich halte weitere Ausführungen ggü. diesem TE für verfehlt und berufe mich dabei, wie schon unten, auf die Bibel, Mathhäus 7,6.
Also absolut nichts gegen dich, die du - offenbar problemlos - die zutreffenden, rechtlichen Zusammenhänge nachvollzogen hast.