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zahlreiche veraltete Gerichtsurteile, teilweise noch durch das Reisegericht gefällt.
Willst Du Dich nicht doch lieber verstärkt dem "Ju-Jutsu" zuwenden? Das ist vermutlich etwas weniger fehleranfällig...
zahlreiche veraltete Gerichtsurteile, teilweise noch durch das Reisegericht gefällt.
Gemeint war natürlich das 'Reichsgericht'.Das Reisegericht ist doch der VFT.
Gemeint war natürlich das 'Reichsgericht'
Ich habe nichts von 'probematisch' gesagt, nur etwas von 'veraltet' im Sinne von 'mittlerweile überholt'.Ach, und das ist problematisch?
Genausowenig muß man ja ein unterinstanzliches Gerichtsurteil akzeptieren. Diese Nichtakzeptanz wird einem später auch nicht in einer höheren gerichtlichen Instand zur Last gelegt..'
Karten neu gemischt.'
Der Hinweis auf die Rechtskraft der Urteile ist eine gute sinnvolle Ergänzung zu meinem Beitrag.Na, das stimmt aber auch nur bis zur Rechtskraft! Danach würde ich aber dringend empfehlen, zu 'akzeptieren'. Und im hier gegenständlichen Fall wird ja nicht mal die Berufungssumme erreicht, da gibt es also gar keine zweite Instanz und es werden keine
Die Berufungssumme wird vermutlich (!) hier nicht erreicht. Dieser Vermutung stimme ich zu. Jedoch gehen auch viele Fälle mit Steitwerten bis EUR 600,- durch drei Instanzen, vgl. § 511 ZPO Abs. 2 Nr. 2.
Daher gibt es auch so viele ober- und höchstrichterlicher Urteile auf dem Gebiet der Fluggastrechte...Und dass es 'viele Fälle' nach § 511 ZPO Abs. 2 Nr. 2 ZPO gibt, halte ich für eine Legende - und für absolut unwahrscheinlich in der hier vorliegenden Konstellation. Aber das wird Off Topic.