Da es mal wieder Zeit für Steuererklärungen ist (erste Fristverlängerungen laufen bald ab) möchte ich das Thema mal wieder hochbringen.
Bislang hatte ich kein Problem Cash-Upgrades für dienstliche Flüge als Werbungskosten geltend zu machen (z.B. die BA Cont Upgrades), da ich ja entsprechende Belege hatte.
Wenn ich nun eVoucher für Upgrades eines dienstlichen Fluges benutzte, wie kann ich den eVoucher für Werbungskosten steuerlich bewerten? 2 eVoucher = 50.000 Meilen? Und was ist der steuerliche Wert einer Meile? Ich würde für mich ja 1 Cent/Meile ansetzten.
Wikipedia gibt hier eine Auswahl: 0,3 Cent (LH Shop und Bilanz), 2,4 bis 3,5 Cent früherer LH Verkaufspreis, 3 Cent bei Flugprämien sowie 2,77 Cent genannt von LH in einem Gerichtsurteil (Landgericht Köln Az: 14 O 245/11). Sonst finde ich nichts...
Jeder hat sicherlich seine persönliche Einschätzung (dazu gibt es reichlich Threads, ebenfalls zur Frage wem die Meilen gehören). Hier geht es mir nur um die Frage wer und mit welchen Wertansatz bei einer Steuererklärung schon erfolgreich war.