Wert einer Meile für Versicherungsfall

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wbb

Aktives Mitglied
22.12.2018
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Hallo zusammen,
In einem aktuellen Versicherungsfall (Reiserücktrittskostenversicherung) berufe ich mich auf das BGH Urteil aus 2023, dass die Versicherung auch die nicht erstatteten Bonusmeilen zu ersetzen hat. Das hat die Versicherung abgelehnt und da lege ich nun Widerspruch ein. Ich habe mit der Versicherung telefoniert, sie scheinen sich unsicher zu sein wie sie den Wert berechnen können.
Daher möchte ich der Versicherung nun Wege aufzeigen, damit sich die Sache beschleunigt. Geht am Ende „nur“ um ca 28k Meilen.
Bundle&Go wäre ein klarer Indikator für den Wert - habt ihr weitere Ideen welche ich nennen könne?
Danke und VG
Wolfgang
 

ppent

Aktives Mitglied
06.01.2013
139
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In diesem Beitrag wurde ein Verfahren verlinkt, wo das Landgericht anhand einer Internetrecherche bei Reisetopia den Wert einer Meile mit 2,5 Cent beziffert hat.
Ging aber wohl auch um ein Meilenschnäppchen und der Wert wurde 1:1 übernommen:
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
30.109
21.949
www.red-travels.com
https://openjur.de/u/2479605.html

Der Wert einer Miles & More Meile je nach Einlösung:
Worldshop: 0,3 Cent pro Meile im Durchschnitt
Hotels & Cars: 0,4 Cent pro Meile im Durchschnitt
Economy Class Flüge: 1,0 Cent pro Meile im Durchschnitt
Premium Economy Class Flüge: 1,5 Cent pro Meile im Durchschnitt
Business Class Flüge: 2,0 Cent pro Meile im Durchschnitt
First Class Flüge: 3,0 Cent pro Meile im Durchschnitt
Meilenschnäppchen: 2,5 Cent pro Meile im Durchschnitt

Der durchschnittliche Wert einer Miles & More Meile liegt bei geschickter Einlösung bei etwa 2 Cent, womit 10.000 Meilen nach unserer Berechnung beispielsweise einen Wert von 200 Euro haben. Bei geschickter Einlösung sind allerdings auch deutlich höhere Meilenwerte von bis zu 6 Cent pro Meile möglich!"

Der Höhe nach beläuft sich die berechtigte Forderung des Klägers, der unstreitig ein sogenanntes Meilenschnäppchen wahrgenommen hatte, damit schätzungsweise auf 2,5 Cent/Meile x 110.000 Meilen = 2.750 € x 0,8 (Selbstbehalt) = 2.200 €.Die Zinsforderung und der Anspruch auf Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten beruhen auf §§ 280 I, II, 286 II 3, 288 I BGB. Die Beklagte hatte mit ihrem Ablehnungsschreiben vom 20.02.2020 eine sogenannte Selbstmahnung ausgesprochen und ist dadurch in Verzug geraten. Die Zuvielforderung hat keinen Gebührensprung bei den Anwaltskosten ausgelöst.
 

wbb

Aktives Mitglied
22.12.2018
156
80
Hallo zusammen, nachdem ich den Versicherungsfall nun erfolgreich geklärt habe, wollte ich das Ergebnis mitteilen. Die Versicherung hatte den Antrag zuerst mit dem Argument abgelehnt, dass Bonusmeilen nicht erstattet würden. Ich habe einen Widerspruch eingelegt mit Verweis auf das BGH Urteil.
Ich habe der Versicherung vorgeschlagen, sich am Wert aus dem Landgericht Urteil zu orientieren = 2,5 Cent je Meile. Das hat die Versicherung akzeptiert. Ist also zufriedenstellend für mich gelaufen.
VG Wolfgang
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
1.474
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Hallo zusammen, nachdem ich den Versicherungsfall nun erfolgreich geklärt habe, wollte ich das Ergebnis mitteilen. Die Versicherung hatte den Antrag zuerst mit dem Argument abgelehnt, dass Bonusmeilen nicht erstattet würden. Ich habe einen Widerspruch eingelegt mit Verweis auf das BGH Urteil.
Ich habe der Versicherung vorgeschlagen, sich am Wert aus dem Landgericht Urteil zu orientieren = 2,5 Cent je Meile. Das hat die Versicherung akzeptiert. Ist also zufriedenstellend für mich gelaufen.
VG Wolfgang
Danke für den Erfahrungsbericht, das hört sich nach einer fairen Lösung an.
 

mwestde

Reguläres Mitglied
30.03.2021
32
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300x250
Vor etwa 2 Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall. Reise musste wg. Unfall storniert werden, es war ein Meilenschnäppchen mit 2x30K.

Die Versicherung hat alle Kosten sofort übernommen und binnen weniger Tage bezahlt - nur die Meilen eben nicht.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Die Versicherung wollte darauf (wie im beschriebenen Fall) den Wert einer
Meile wissen. Daraufhin habe ich M&M angeschrieben, mir den €-Preis einer Meile zu nennen für diesen Flug. Das wollten/konnten sie
nicht und das ging dann ein wenig hin und her, weil ich den Preis für die Versicherung ja gebraucht habe.

Plötzlich erhielt ich einen Anruf von M&M, man würde mir in diesem Fall die Meilen für das Meilenschnäppchen auf Kulanz
voll erstatten - und das habe ich dann logischerweise auch akzeptiert. Damit war der Schaden der Meilen auch nicht mehr
da und die Versicherung hat für die Meilen auch nicht bezahlen müssen.

So kann es auch laufen - ich war damit sehr zufrieden.