Wie bezahlt ihr in der Türkei card oder cash?

ANZEIGE

trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
819
288
FRA
ANZEIGE
Hallo kann einer der Mods bitte das Thema schließen,
ich verstehe das teilweise Dumme Gelaber nicht.
Eine simple Frage die etliche nicht verstehen, verstehe ich nicht.
Ist mein Deutsch so schlecht? Leute wer meint er hat Zuviel Geld, ich gönne es Ihm / Ihr.
Wie ich mit meinem Geld haushalte bleibt mir überlassen fertisch.
Also ich will jetzt nicht sagen die Hälfte der Antworten ist für den Arsch, aber für die Tonne definitiv.
Für alle anderen Antworten Dankeschön
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.504
112
Bis zu 10€ lokale Gebühren am ATM. Geldwechsler in der Türkei bieten dir u.U. einen besseren Kurs als "die Bank".

Zugegeben ich war bisher nur in Istanbul (7 mal in den letzten 24 Monaten), aber ich habe dort noch nie eine Gebühr bezahlt. Mit DKB-Visa als "Aktivkunde", jede Abhebung >50€, ohne besondere Auswahl der Automaten (immer den nächsten, wenn Bargeld benötigt).
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.614
1.779
grounded
Hallo kann einer der Mods bitte das Thema schließen,
ich verstehe das teilweise Dumme Gelaber nicht.
Eine simple Frage die etliche nicht verstehen, verstehe ich nicht.
Ist mein Deutsch so schlecht? Leute wer meint er hat Zuviel Geld, ich gönne es Ihm / Ihr.
Wie ich mit meinem Geld haushalte bleibt mir überlassen fertisch.
Also ich will jetzt nicht sagen die Hälfte der Antworten ist für den Arsch, aber für die Tonne definitiv.
Für alle anderen Antworten Dankeschön

Wenn jemand beispielsweise sagt "Mir ist kalt", dann kann er damit einfach nur seine Wohlbefinden zum Ausdruck bringen, es kann jedoch auch eine Aufforderung an eine andere Person sein, die Heizung etwas aufzudrehen.

Für dich ist die Frage einfach und klar, bei einigen kommt es hier nur anders an und dann nutzen ein paar Leute den Thread auch noch zum rumtrollen.

Ich vermute einmal, du willst einfach nur wissen, wie andere hier zahlen um Gebühren zu vermeiden. Und in wenige entwickelten Ländern sind die Wechselgebühren bei Sorten (Bargeld) oft geringer als 1 Prozent und damit geringer als bei Devisen (Bargeld aus dem Automaten, da rechnet die Kartengesellschaft die Devisen oft mit fetten Aufschlägen ab und am Wochenende noch einmal höhere Aufschläge, deshalb nutzen viele auch zB Revolut). Von daher ist das aus meiner Sicht für die Türkei schwierig zu beantworten.
 
  • Like
Reaktionen: trekstore

trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
819
288
FRA
Guten Morgen Werte Gemeinde,
ich habe es nun in der ersten Woche folgend gelöst. Euro Bargeld bei den lokalen die ich kenne für einen fairen Kurs gewechselt, keine Provision und für beide Seiten ein win win.
 

lstoever77

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
1.376
648
Ich habe mal ein paar Abhebungen mit der Santander 1 Plus Visa gemacht und es wurden Gebühren in Form eines prozentuellen Anteils der Gesamtsumme erhoben:
Bezeichnung ist: "Döviz kuru artışı".
Bei Rückforderung der Gebühren bei der Santander können die anscheinend nichts damit anfangen und gehen davon aus, dass es um eine Umrechnungsgebühr in Euro ([FONT=&quot]Dynamic Currency Conversion) [/FONT]handelt, und dass ich angeblich "Umrechung in EUR" am Automaten gewählt hätte.
Das habe ich aber bewusst nicht getan
Wer kann mit dieser Bezeichnung etwas anfangen? Was sind das für Gebühren? Türkischsprachige hier unterwegs, die das beantworten können?
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.129
Ich nehme für Südafrika, das ja eine ähnlich volatile Währung hat, Revolut. Ich habe zunächst regelmäßig zwei automatische Tauschorders eingeben: Bei 1610 auf die 100 EUR werden die ZAR in EUR und und bei 1710 die EUR in ZAR getauscht. Das war in den letzten 12 Monaten eine realistische Spannbreite. Führt dazu, dass ich i.d.R. Geld zum guten Kurs auf der Karte habe. Ist ein bisserl Spielerei, macht aber auch Spass.

Letzte Woche waren wir am Kap und der ZAR ging kurzfristig auf 1720. Dann kommt der manuelle Einsatz. Gleich mal 5000 EUR manuell mit drei Klicks umgetauscht zu einem Kurs um die 1719,50. Gab 85.875 ZAR mehr auf auf dem Rand-Konto und 5000 EUR weniger auf dem EUR Konto. Zwei Tage später wieder mal bei der abendlichen Pinotage manuell geguckt und der ZAR war zurück auf 1680,00. Drei Klicks, zurückgetauscht, die 85.875 Rands waren weg und 5.117.55 EUR waren dann auf dem EUR Konto. Ist ein bisserl Spielerei und Minizocken. Heute z.B. fluktuierte der Rand bei Revolut zwischen 17.10 und 17.01 auf den EUR. Wenn man wie ich die Währung aber ohnehin braucht, dann kann man das einfach mal machen. Vielleicht macht das für Dich und die Türkische Lira auch Sinn.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.129
@Flying Lawyer:

Du denkst an die §§ 20, 23 EStG?

Ich wusste, dass irgendeine Spaßbremse kommen würde :).

An § 23 EStG denke ich Tag und Nacht. Habe ja nichts besseres zu tun. Ich bin zwar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, zahle aber seit 2015 in Deutschland aufgrund DBAs (leider) keine Steuern mehr, daher hat das keine wirkliche Relevanz für mich. Ich habe hier sonst nur negative Einkünfte aus § 21 EStG und pauschalversteuerte Einkünfte aus § 20 EStG. Im Zweifel greift § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG und wenn dann noch was bleibt, habe ich reichlich vorgetragene Verluste aus vor der Gesetzesänderung 2009 mit Verlust verkauften Wertpapieren, die nicht mit Einkünften aus § 20 EStG verrechnet werden könnnen und zudem die Währungsverluste des GBP der letzten Monate. Keine Sorge, ich bin unendlich steuerehrlich und sehr tranparent und mein deutsches Finanzamt bekommt zahlreiche Angaben aus zahlreichen Ländern um Progressionseinkünfte einpreisen zu können. Nur ohne deutsche positive Einkünfte bringt das für den deutschen Fiskus nicht viel.

Und irgendwer kann mir sicher auch die theoretische Frage beantworten, welches Finanzamt in welchem Land nach welchem DBA zuständig ist, wenn ich in Südafrika unter den Zebras und dem Vollmond mit einem im UK ansässigen Finanzdienstleister unter Trinkens einer Flasche Pinotage ohne Berührung Deutschlands auf einem in Italien gekauften iPhone Währungsgewinne mache? Und zählt die Flasche Pinotage für 220 ZAR zu den Werbungskosten?
 
Zuletzt bearbeitet:

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Bei der Flasche Wein handelt es sich selbstverständlich nicht um Werbungskosten, § 12 EStG.

Bzgl. der Einkünfte gem. § 20 EStG hast Du sicherlich auch immer die sog. Günstigerprüfung im Blick.

Das dt. Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) dürfte zuständig sein (ich gehe davon aus, daß Du in Großbritannien nicht ansässig bist), Artikel 13 Abs. 5 DBA GB.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.129
Bei der Flasche Wein handelt es sich selbstverständlich nicht um Werbungskosten, § 12 EStG.

Bzgl. der Einkünfte gem. § 20 EStG hast Du sicherlich auch immer die sog. Günstigerprüfung im Blick.

Das dt. Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) dürfte zuständig sein (ich gehe davon aus, daß Du in Großbritannien nicht ansässig bist), Artikel 13 Abs. 5 DBA GB.


Die Gewinne aus Spekulationsgeschäften werden aber in Südafrika gemacht, das DBS GB spielt da keine Rolle. :) Und den Wein trinke ich mit meinem Fianzberater. Und ändert sich die Betrachtung, wenn ich in Südafrika gewerblich spekuliere? Dann dürfte die Besteuerung nach DBA in Südafrika liegen. :)

Danke für den Hinweis auf 20 EStG. Die Günstigkeitsprüfung im 20 EStG wird mir m.E. nichts bringen, weil ich durch die Progressionseinkünfte (entweder) im deutschen Höchststeuersatz wäre oder aber vorzutragende Verluste, die ich später gegen tariflich zu versteuernde Einkünfte gegenrechnen könnte, verloren gehen (irgendwann kommen bei mir tsunamiartig Einkünfte aus 21 EStG nach Auslaufen von 7 h/ 7i EStG AfA und nach Auslaufen der Finanzierung).
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Jaaa... wenn Du in Südafrika ansässig bist, könnte das entsprechende DBA gelten.

Die Gewerblichkeit von Devisenspekulationsgeschäften wird bei positiven Einkünften von der dt. Finanzbehörde gern angenommen, sobald die Einkünfte positiv sind... ansonsten eher nicht.

Zwar wäre der Wein - sofern dieser im Rahmen einer Bewirtung mit anderen Finanzberatern getrunken wird - zu 70 % Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe, sollte das Spekulationsgeschäft gewerbsmäßig betrieben werden, jedoch fällt er als Werbungskosten unter das Abzugsverbot gem. § 20 (9) EStG.

Fein, daß Du eine mehrjährige Betrachtung der Steuerbelastung und der optimalen - d.h. zum Höchststeuersatz - Verwendung der Verlustvorträge vornimmst, dies ist höchst selten, sowohl auf Seite der Steuerpflichtigen als auch auf der der Berater.

Ich bin mir zudem sicher, dass Du auch unter den Gesichtspunkten des § 14 BRAO die steuerlichen Pflichten sehr genau erfüllst.
 

lstoever77

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
1.376
648
Ich habe mal ein paar Abhebungen mit der Santander 1 Plus Visa gemacht und es wurden Gebühren in Form eines prozentuellen Anteils der Gesamtsumme erhoben:
Bezeichnung ist: "Döviz kuru artışı".
Bei Rückforderung der Gebühren bei der Santander können die anscheinend nichts damit anfangen und gehen davon aus, dass es um eine Umrechnungsgebühr in Euro (Dynamic Currency Conversion) handelt, und dass ich angeblich "Umrechung in EUR" am Automaten gewählt hätte.
Das habe ich aber bewusst nicht getan
Wer kann mit dieser Bezeichnung etwas anfangen? Was sind das für Gebühren? Türkischsprachige hier unterwegs, die das beantworten können?

Es hat sich letzendes herausgestellt, dass es sich tatsächlich um Dynamic Currency Conversion gehandelt hat, obwohl ich das zumindest nicht bewusst ausgewählt hatte. Santander hat mir die Gebühren dennoch anteilig erstattet.(y)

Mittlerweile habe ich aber eine Bank gefunden, die keinerlei Gebühren verlangt und auch einen guten Wechselkurs bietet: Halkbank

Daher heißt jetzt meine Lösung für die Türkei:
Etwas Bargeld zum Wechseln mitnehmen + Santander 1 Plus Visa + Halkbank = 0 Gebühren und guter Wechselkurs
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: onur