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Das Bundesministerium des Innern hat ab dem 12. November 2017 eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen für Flüge von Griechenland nach Deutschland angeordnet.
Diese Kontrollen (Personalausweis und/oder Reisepass) betreffen alle deutschen Flughäfen und alle Fluggäste, die entweder nach Deutschland einreisen oder sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten, um einen Anschlussflug zu erreichen.
Diese Regelung hat vorerst eine Gültigkeit bis zum 11.05.2018.
Diese Kontrollen (Personalausweis und/oder Reisepass) betreffen alle deutschen Flughäfen und alle Fluggäste, die entweder nach Deutschland einreisen oder sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten, um einen Anschlussflug zu erreichen.
Diese Regelung hat vorerst eine Gültigkeit bis zum 11.05.2018.