Wiener Gericht: No show-Klauseln von KLM unzulässig

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Nicht nötig, der Bereich Luftfahrt und Verbraucherschutz ist von der EU vereinheitlicht. Zuhause bleiben ist die beste Garantie dafür, nur unter nationales Recht zu fallen.


Nicht nötig so tief zu gehen, die deutlich höheren Rechtsgrundsätze des Vertragsrechts und des Verbraucherschutzes genügen vollkommen. (Stichwort: Unverhältnismäßige Benachteiligung des Kunden)

Da spricht der Experte! Beeindruckend. In welchem Zustand schreibt man sowas eigentlich?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
Im Zustand Ü40?
Wenn man noch nicht der Generation "wo steht bitte explizit das exakt dies verboten ist" angehört, die z.B. glaubt wenn man ein Taxi nur uber nennt oder über eine App bestellt, dann darf man auch plötzlich gewerblichen Personentransport ohne Personenbeförderungsschein machen...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Im Zustand Ü40?
Wenn man noch nicht der Generation "wo steht bitte explizit das exakt dies verboten ist" angehört, die z.B. glaubt wenn man ein Taxi nur uber nennt oder über eine App bestellt, dann darf man auch plötzlich gewerblichen Personentransport ohne Personenbeförderungsschein machen...

Stimmt. Das ist etwa so, wie wenn jemand, der bei einem europäischen Flugzeugbauer ein paar Bleche zusammennagelt, meint, zum Europarechtler berufen zu sein.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Puh...nach durchlesen dieses Threads kann ich mir es also sparen für Italien andere AGBs zu schreiben als für Deutschland (oder younameit). Es gilt ja für alle das selbe und wenn ich aufgrund von lokalen Gesetzen, weil für unsere Kunden automatisch lokales Recht gilt, meine AGB anpassen muss, ist dies Diskriminierung...

Wieder was gelernt ;)
 
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Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Im Zustand Ü40?
Wenn man noch nicht der Generation "wo steht bitte explizit das exakt dies verboten ist" angehört, die z.B. glaubt wenn man ein Taxi nur uber nennt oder über eine App bestellt, dann darf man auch plötzlich gewerblichen Personentransport ohne Personenbeförderungsschein machen...
Liest die Generation Ü40 denn keine Zeitung mehr?

Die uber-Fahrer in Deutschland haben (inzwischen / seit Jahren) alle einen Personenbeförderungsschein...
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
4
Quelle: https://verbraucherrecht.at

Endlich nicht mehr zurückfliegen bis zum Ende?

Sehe ich nicht wirklich so. Es steht "Da nach der Klausel nicht nur Kunden, die das Tarifsystem ausnützen(!), sondern auch zB Kunden, die aufgrund einer Verspätung..." Ich würde das so interpretieren, dass du nicht später ein- oder früher aussteigen darfst wie es dir gerade gefällt, sondern dass du nicht zahlen musst, wenn zB der Weiterflug für dich aufgrund einer Verspätung oder einer anderen Unwägbarkeit keinen Sinn mehr ergibt. Das klassische "Ich buche günstig ab BUD und steige in VIE zu!" ist dadurch nicht abgedeckt.
Soweit ich weiß, darf Pax in AT den Zubringer auslassen, allerdings hat dann die Airline das Recht, das Ticket neu zu berechnen. Du kannst jederzeit dein BUD-VIE verfallen lassen und in VIE zusteigen, dann zahlst du die Differenz zum Direktflug VIE-BKK vs BUD-VIE-BKK auf. Soweit mein Wissensstand. Zusätzlich gibt´s dann noch eine Regelung, dass man bei manchen Hinderungsgründen (was das jetzt genau ist weiß ich auch nicht, vielleicht Stau, Krankheit, Amtswege?) den Rückflug ohne Aufpreis antreten darf, wenn man den Hinflug verfallen ließ. Das muss dann aber irgendwie belegt werden wurde mir berichtet.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
2.019
1.906
Der österreicher darf legs skippen / ausfallen lassen, wenn es einen "guten Grund" dafür gibt. Der Deutsche muss stets nachzahlen. So die derzeitige Regelung in den ABB. Die Nachzahlung - egal aus welchem Grund - wird sich aber, so meine Prognose, auch für den Deutschen bald ändern.

Danke für die Erklärung! Kannst Du mir kurz erklären, wann man als Österreicher im Sinne dieser Entscheidung gilt? Reicht da eine Staatsbürgerschaft und Rechnungsadresse in AT, oder muss ich im Zweifelsfall nachweisen, dass ich in Österreich wohne?
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Ist mir klar, dass das zweierlei ist - daher auch meine Formulierung. Es bleibt allerdings Diskriminierung, wenn ein Unternehmen Bewohner des Staates A besser stellt, als die des Staates B. Und in der EU ist das unzulässig.

Blödsinn. Hersteller VW verkauft Italienern das gleiche Fahrzeug günstiger als dem Deutschen, obwohl der deutsche Markt günstiger ist. Ist rechtens.

Genauso kann ein Flugunternehmen Verträge für Passagiere für Land A, B und C machen.

Wäre dem nicht so, wäre jedes Unternehmen und jeder Staat in sich Diskriminierung pur.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Danke für die Erklärung! Kannst Du mir kurz erklären, wann man als Österreicher im Sinne dieser Entscheidung gilt? Reicht da eine Staatsbürgerschaft und Rechnungsadresse in AT, oder muss ich im Zweifelsfall nachweisen, dass ich in Österreich wohne?

Naja, zumindest die ABB sagen „Für Beförderungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich gilt folgendes:“

Sollte also auch für den gemeinen Deutschen gelten. Theoretisch auch für einen in AT zur Untermiete gemeldeten Senegalesen der CAI-FRA-LAX bucht... Right?

Paging Kexbox
 
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qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
4
Das ist ja ne ziemliche Schweinerei. Egal wie das begründet wird - mir kann keiner erzählen, dass das keine Diskriminierung ist.
Nachdem die deutsche Maut für ok befunden wurde, kann das hier nicht anders sein. Du musst keiner/m Religion/Rasse/Partei/Geschlecht/Kaste/Sportverein/Tanzclub... angehören, der Wohnsitz reicht aus, so wie auch das deutsche Kennzeichen reicht.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.317
532
VIE
Wieso so kompliziert?
Ab Italien gibt es ja öfters günstige Tickets. Über einen italienischen Kanal buchen und du kannst dich bei den Segmenten austoben wie du willst (ohne Nachzahlung).
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Blödsinn. Hersteller VW verkauft Italienern das gleiche Fahrzeug günstiger als dem Deutschen, obwohl der deutsche Markt günstiger ist. Ist rechtens.

Genauso kann ein Flugunternehmen Verträge für Passagiere für Land A, B und C machen.

Wäre dem nicht so, wäre jedes Unternehmen und jeder Staat in sich Diskriminierung pur.
das hat aber Disney in Paris nicht gut getan und wurde verurteilt dass die deutschen mehr zahlen mussten.... by Buchung in DE
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
466
Blödsinn. Hersteller VW verkauft Italienern das gleiche Fahrzeug günstiger als dem Deutschen, obwohl der deutsche Markt günstiger ist. Ist rechtens.

Genauso kann ein Flugunternehmen Verträge für Passagiere für Land A, B und C machen.

Wäre dem nicht so, wäre jedes Unternehmen und jeder Staat in sich Diskriminierung pur.

Für mich ist das nach wie vor kein guter Vergleich. Unterschiedliche Preise sind etwas anderes als unterschiedliche Bedingungen.

Ein Beispiel wäre für mich eher: Der Italiener hat fünf Jahre Garantie ab Werk, der Deutsche nur drei. Oder Der Italiener darf das Auto, wenn es ihm doch nicht gefällt, innerhalb eines Jahres kostenneutral zurückgeben und der Deutsche nicht.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
578
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Aber gibt es nicht das EU Gesetz, dass aufgrund der Herkunft des Käufers, nicht ein andere rPreis online verlangt werden darf? D.h. ich kaufe das gleiche Produkt, gehen wir mal davon aus, es ist was kleines, also kein Auto, sondern was per DHL verschickt werden kann. Wenn ein Online Shop es nach UK, FR, DE verschickt und die Lieferkosten die gleichen sind, darf er nicht einen unterschiedlichen Preis für das Produkt verlangen, je nachdem aus welchem EU Land der Käufer kommt?
Fall Auto müsste ja was anderes sein, denn der Lieferort, aka Abholung Fabrik Mailand vs Fabrik Wolfsburg ist ja schon ein ganz anderes Produkt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
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Blödsinn. Hersteller VW verkauft Italienern das gleiche Fahrzeug günstiger als dem Deutschen, obwohl der deutsche Markt günstiger ist. Ist rechtens.
VW hat auch Jahrzehntelang den Italienern die Autos mit 3 Jahren Garantie verkauft, den Deutschen aber nur mit einem. Und in Deutschland musste man alle Inspektionen beim Vertragshändler machen lassen, in Italien hatte man freie Werkstattwahl. War nicht rechtens, und ist deshalb inzwischen gekippt worden.

Sehe ich nicht wirklich so. Es steht "Da nach der Klausel nicht nur Kunden, die das Tarifsystem ausnützen(!), sondern auch zB Kunden, die aufgrund einer Verspätung..."
Wo kommen wir denn da hin, wenn nicht das Tarifsystem die Kunden ausnutzt, sondern die Kunden das Tarifsystem!
Das ganze Tarifsystem an sich ist bereits völlig sittenwiedrig, es ist ein System "
durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
"
Es ist absolut witzig dass bis heute kein Gericht ein "auffälliges Misverhältnis" darin gesehen hat, das ein Flug das zehnfache von dem einen Flug plus einem zweiten kostet...

Nachdem die deutsche Maut für ok befunden wurde, kann das hier nicht anders sein. Du musst keiner/m Religion/Rasse/Partei/Geschlecht/Kaste/Sportverein/Tanzclub... angehören, der Wohnsitz reicht aus, so wie auch das deutsche Kennzeichen reicht.
Die deutsche Maut ist für OK befunden worden, weil sie jeder bezahlen muss, egal ob Deutscher, Österreicher, Russe oder Kongolese.
Genau deshalb ist sie ja auch so umkonstruiert worden, zunächst sollten Deutsche sie ja nicht bezahlen müssen, und das wäre rechtswidrige Diskriminierung gewesen.
Jetzt bezahlt der Deutsche sie auch und - oh Wunder - seine KFZ-Steuer reduziert sich um den selben Beitrag. Was im Detail übrigens interessant ist, denn die PKW Maut richtet sich nach Hubraum und Schadstoffklasse, die ehemalige Steuerbefreiung für Autos unter 95 g CO2/km (z.B. für Hybride vor 1.1.2010) aber am CO2 Ausstoß. Wer also einen 2009er Toyota Prius oder Honda Insight sein eigen nennt, zahlt in der Tat die PKW Maut exakt so zu 100%, wie der Kongolese... Aber we so unpatriotisch ist, keinen Deutschen Schummeldiesel sondern einen Japanischen Umweltschützer zu kaufen, dem geschieht das recht.
 

Niob

Reguläres Mitglied
09.07.2018
89
18
Wieso so kompliziert?
Ab Italien gibt es ja öfters günstige Tickets. Über einen italienischen Kanal buchen und du kannst dich bei den Segmenten austoben wie du willst (ohne Nachzahlung).
Und hat das bis jetzt schonmal jemand ausprobiert als Deutscher?