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Meiner Ansicht nach sind deine Ausführungen zur Folgelastschrift unzutreffend. Diese erfordert ein "Kundenkonto" beim Händler. Das Mandat dafür kann nicht bei "to go" - Einkäufen erteilt werden. Es sollte sich immer nur um Einmal- Lastschriften handeln.
Genau das macht aber Payone, der größte Zahlungsdienstleister im Girocard-Umfeld:
https://www.payone.com/DE-de/grosskunden/produkte/revolv ("Akzeptieren Sie (Folge-)Lastschriften ohne Unterschrift")
Warum sollte der Handel seine Kunden vor Überschuldung schützen? Und Jugendliche können sich - ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts - gar nicht verschulden. Nichtmal die Eltern können einem Dispo für Minderjährige einrichten lassen. Alles totales Gewäsch, was du hier absonderst.
Es ist leider gelebte Praxis - Sparkassen und VR-Banken geben Girocards an Jugendliche ab 14 Jahren aus, wenn Eltern für die Umsätze haften. Die Banken können zwar detailliert Sperren und Limits hinterlegen, aber genau diese greifen halt nicht, wenn der Handel Lastschrift macht. Üblicherweise geht es dabei um kleinere Beträge, wo es sich nicht lohnt, rechtlich die fehlende Geschäftsfähigkeit feststellen zu lassen.
Die Unterschrift erlangt erst Bedeutung, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wird. Die Bank wird die Adresse des Kunden nicht herausrücken, wenn die Unterschrift nicht passt oder fehlt. So bei mir passiert, nachdem ich vor Jahren eine Lastschrift zurückgab.
Vor Jahren heißt wohl vor 2018. Seit Inkrafttreten der DSGVO wurde die Formulierung der SEPA-Mandate geändert. Früher: "Ich ermächtige meine Bank", heute "Ich ermächtige den Zahlungsdienstleister (...) die Adresse zu ermitteln.". Außerdem erfordern sogenannte E-Mandate überhaubt keine Unterschrift mehr, sonst könnte man ja Online überhaupt nicht per Lastschrift bestellen.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Schufa das tun? DIe Adresse des Kunden teilt die Bank mit, sofern die Unterschrift auf dem Beleg vorhanden ist und stimmt. Das kann die Schufa gar nicht prüfen, denn sie hat deine Unterschrift nicht. Bist du Heinz Wäscher?
Die Schufa prüft auch nicht, sondern handelt nach DSGVO Art. 6 (1)(f), nimmt also ein berechtigtes Interesse der anfragenden Partei an - üblicherweise ein Inkassounternehmen.
Glaub mir, ich habe seit drei Jahren ein Verfahren beim Hessischen Datenschutzbeauftragten laufen und habe auch schon mehrfach mit ihm telefoniert.Er ist sich sehr bewusst, dass genau an dieser Reverse-Auskunft das gesamte Lastschrift-Konstrukt hängt. Kreditkartennummern kennt die Schufa meistens nicht, aber aber jede Girocard zwingend mit einem Girokonto verknüpft ist, dessen IBAN der Schufa bekannt ist, funktioniert die Reverse-Auskunft eben bei Girocards zuverlässig.
Achja, und bitte arbeite an Deiner Ausdrucksweise. Nur weil Du hier im Forum anonym irgendwelche alten Stories und Erlebnisse auftischt, berechtigt dich das nicht, Aussagen anderer als "Gewäsch" zu bezeichnen.