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Also ich melde mich mal wieder zurück: Wizz würde als Alternative zu Wien-Malta nur die Strecke Wien Catania anbieten. Das fand ich etwas enttäuschend.
Die APF ist etwas witzig, die haben mich drei mal darüber aufgeklärt dass ich das Recht habe den Flug zu stornieren. In der Frage der Schadloshaltung bei Buchung eines Ersatzfluges, wurde nur sehr zurückhaltend geantwortet. Sie könnten etwas versuchen aber Sie könnten nicht sicher sagen ob es einen Anspruch gibt. Obwohl das wohl meiner Meinung nach wohl ein Zivilrechtlicher Anspruch und keiner aus der EU-VO ist fand ich die APF-Antwort doch sehr dürftig.
Im Endeffekt hab ich jetzt storniert.
Dann ist das Verhalten der APF aber absolut nicht nachvollziehbar, die Rechtsgrundlage in Form des Art. 8 Abs. 1 der EU-VO ist doch sehr eindeutig und kundenfreundlich.
Zumal in Österreich der Vorteil besteht, dass niemand mit diesem höchst sinnwidrigen LG Potsdam Urteil um die Ecke kommen kann sondern vielmehr das HG Wien bereits entschieden hat, dass auch Umbuchungen auf Fremdairlines beansprucht werden können.
Eigentlich schade dass die wenigsten den Mut haben ihre Rechte auch durch zu setzen, dann wäre dieses Verhalten von Wizz ganz schnell beendet.