Wo gibt's in der EU noch anonyme SIM-Karten?

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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.610
9.135
CPT / DTM
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Ich habe mich gewundert, wie einfach man in Frankreich prepaid SIM-Karten von Free.fr am Automaten in fast jedem Zeitschriftenladen kaufen kann.

In Ermangelung einer französischen Adresse habe ich, ohne Probleme, die Adresse des Zeitschriftenladens angegeben...
 
Zuletzt bearbeitet:

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Dass das alles nicht der Weisheit letzter Schluss ist, dürfte klar sein. Auch, dass bei den Gesetzesvorhaben eine Menge Populismus mit reinspielt, ebenso der (untaugliche) Versuch der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, vom eigenen Unvermögen abzulenken.
Wird es die organisierte Kriminialität von Anschlägen abhalten? Mit Sicherheit nicht. Aber es wird dem Einzelidioten das Vorhaben (vielleicht, gesichert ist das m.E. auch nicht) deutlich erschweren.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wird es die organisierte Kriminialität von Anschlägen abhalten? Mit Sicherheit nicht. Aber es wird dem Einzelidioten das Vorhaben (vielleicht, gesichert ist das m.E. auch nicht) deutlich erschweren.

Es geht da dabei ja angeblich nur um die Verhinderung schwerer Straftaten und nicht darum einen Dieb zu ermitteln oder einen Drogenkurier dran zu kriegen. Die Leute die eine schwere Straftat begehen und nicht ganz blöd sind lassen sich von einer SIM Registrierung sicher nicht davon abhalten. Im Grunde bringt die Registrierung also überhaupt nichts, wenn die so gewonnenen Daten nur legal genutzt werden. Für div. Geheimdienste dürfen die Daten aber einen ziemlichen Wert haben. Spätestens seit den Enthüllungen von Snowden sollte auch jeden klar sein, auf was Geheimdienste alles Zugriff haben. Die Daten bleiben ganz sicher nicht einfach nur bei den jeweiligen Mobilfunk Anbietern bis sie legal per Gerichtsbeschluss von der deutschen Polizei Fallbezogen abgerufen werden.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.918
619
CGN
Die Daten bleiben ganz sicher nicht einfach nur bei den jeweiligen Mobilfunk Anbietern bis sie legal per Gerichtsbeschluss von der deutschen Polizei Fallbezogen abgerufen werden.

Da ich in der Branche arbeite, zerstöre ich mal die Illusion eines notwendigen Gerichtsbeschlusses.

Der Zugriff durch die Ermittlungsbehörden ist in den §§ 112 und 113 TKG geregelt, im ersteren das automatische (sog. SARV/SBV/TR-AAV-Schnittstelle) und im zweiten das manuelle (i.d.R. per Fax). Aufgrund der hohen Betriebskosten zumindest zu SARV-Zeiten haben wir viele Jahre den Kleinstcarrier-Ausnahme-Joker gezogen und nur manuell beauskunftet.

Bei diesen manuellen Auskünften redeten wir von einer kleinen dreistelligen Anzahl im Jahr (denn die bedeuten ja Aufwand für den ermittelnden Beamten, i.d.R. ein Faxformular ausfüllen. Und da überlegt der sich natürlich, bei welchen Carriern er überhaupt anfragt). Davon waren etwa 2/3 auch völlig in Ordnung (formal). Der Rest war Schrott, von Formfehlern über Morddrohungs-Ermittlungen gegen irgendwelche Senioren, weil sich der Polizist in der abzufragenden Rufnummer vertippt hatte, bis hin zur Polizeistreife bei uns im Türrahmen als Amtshilfe für bayerische Kollegen, die "nicht wüssten wie man uns sonst erreicht" und denen wir dann unser Impressum mal ausgedruckt und die Faxnummer umkreist haben.

Mit der Umstellung auf automatisiertes Auskunftsverfahren steigt die Anzahl von "klein dreistellig im Jahr" auf "klein dreistellig pro Stunde". Rund um die Uhr. Völlig unkontrolliert. Das sind nach wenigen Wochen bereits mehr Auskünfte, als wir überhaupt Kunden haben. (Und weil jede Auskunft damals bei der grottigen SARV-Technik Betriebskosten von 5-10 Cent bedeutete, wird jetzt auch klarer, warum wir damals darauf verzichtet haben).

Warum, das wird klar, wenn man sich die Screenshots vom ich nenne es mal "LKA-Intranet" anguckt, die wir manchmal als Anhang bekommen haben. Da gibt es eine Schnellsuche und einen detaillierten Filter. Wenn man jetzt rausfinden will, ob Wilfried Schibulski aus München noch eine Handynummer hat, dann ist es für einen Beamten natürlich bequemer, erstmal die Schnellsuche nach "Schnibulski [x] und phonetisch ähnlich" zu starten. Und dann bekommen alle Carrier, auch solche die nur Festnetz regional auf einer Nordsee-Insel anbieten, erstmal einen Rechercheauftrag. Und liefern brav alle Daten aus, die sie vorliegen haben über Leute, die irgendwie Schnibulski im Namen, Firmennamen oder der Anschrift haben.

Unter "fallbezogen" hätte ich mir da was anderes vorgestellt :)
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.918
619
CGN
Das betrifft ja die in D registierten SIM-Karten. Wie sieht es denn mit der EU-grenzübergreifenden Datenverfügbarkeit aus? Ohne da jetzt Geheimnisse abzufragen.....

da muss ich aus zwei Gründen passen: Einerseits bin ich technisch da nicht mehr im Thema; seit dem das auch bei uns automatisiert bearbeitet wird und noch dazu von einer Fertigsoftware des Marktführers, ist das Thema "aus den Augen, aus dem Sinn". Und andererseits kann es gut sein, dass die Mobilfunker noch (zusätzliche) Verpflichtungen haben, die sich vielleicht irgendwie aus dem Roaming oder so ergeben. User nitus weiss darüber vielleicht mehr.

Aber:
Zumindest der Bundesnetzagentur ist deutschen Carriern gegenüber egal, was das für eine Rufnummer ist. Sowohl Auskunftsersuchen für ausländische Rufnummern (die wir dann über Partner einkaufen, wenn der Kunde z.B. eine Telefonanlage von uns mit einem Auslandsstandort hat) haben wir schon mal bekommen als auch Fakturierungs- und Inkassoverbote (wenn irgend eine Premium-Nummer mit unlauteren Mitteln arbeitet, z.B. mit Rufnummernübermittlung 1x klingeln lassen in der Hoffnung, derjenige ruft zurück für 1,80 Euro/Min, dann schickt die BNetzA an alle Carrier eine Verfügung, dass Anrufe auf diese Rufnummer nicht berechnet und wenn möglich auch gar nicht erst durchgeleitet werden dürfen) für Auslands-Premium-Nummern. Deren Motto ist wohl "die werden sich schon melden, wenn sie es nicht beauskunften können".

In wie weit eine Vodafone Deutschland auf den Datenbestand einer Vodafone Spanien zugreifen kann und darf - keine Ahnung. Das ist aber am Ende Aufgabe des Carriers zu berurteilen (auch bei den innerdeutschen manuellen Auskunftsersuchen: Die Polizei fragt an, was und auf welcher Rechtsgrundlage sie wissen möchten. Die Entscheidung (und im Zweifel der Datenschutz-Verstoß), ob ich in dem Umfang antworte, liegt bei mir.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Du erfährst damit auch die Gründe für die Anfragen, zumindest bei den manuellen Auskunftsersuchen. Kannst du einschätzen wie oft schwere Straftaten und Terrorimus da eine Rolle spielen und wie oft es eher andere Gründe sind?
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.000
4.126
GRQ + LID
Also ich kenne keinen Prepaid SIM Anbieter in den Niederlanden (wir sind grunsätzlich 'frei') wo ich schon threads gesehen habe von Leuten die zu lange im (EU-)Ausland waren, Karte wegen irgendeinen Verdacht usw. blockiert wurde. Besonders längere Aufenthalte in Spanien werden genaustens überwacht - daher braucht's auch gar keine Registrierung.

Anlaufstelle für alles Prepaid ist -wie immer- diese Seite.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.918
619
CGN
Du erfährst damit auch die Gründe für die Anfragen, zumindest bei den manuellen Auskunftsersuchen. Kannst du einschätzen wie oft schwere Straftaten und Terrorimus da eine Rolle spielen und wie oft es eher andere Gründe sind?

in den meisten Fällen erfährt man die Gründe nicht. Das ist ein Standard-Formular, das die Polizeibehörden ausfüllen müssen (um so trauriger, dass es 1/3 nicht oder nicht fehlerfrei schaffen), und solange da die richtige Rechtsgrundlage für die Auskunft (also i.d.R. 113 TKG) angekreuzt/eingetragen ist, genügt das auch. Manche schreiben es trotzdem dazu oder im Begleittext einer Mail ("in einem Ermittlungsverfahren wegen..."). Und repräsentativ für die Telco-Branche sind wir auch nicht, wir machen überwiegend Geschäftskunden.

Aber: Ich kann mich an eine Handvoll mal BTM erinnern, einen Kunden (mit ganz vielen Ermittlungsverfahren) wegen Betrug und Wucher, und einige Fälle von Beleidigung, Mord-Drohungen uvm., die aber alle auf den Betreiber eines Telefonstreich-Systems zurückfielen. Der Rest, soweit mir bekannt, waren eher vom Schweregrad "Parkschein überzogen"
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.664
MUC
da muss ich aus zwei Gründen passen: Einerseits bin ich technisch da nicht mehr im Thema; seit dem das auch bei uns automatisiert bearbeitet wird und noch dazu von einer Fertigsoftware des Marktführers, ist das Thema "aus den Augen, aus dem Sinn". Und andererseits kann es gut sein, dass die Mobilfunker noch (zusätzliche) Verpflichtungen haben, die sich vielleicht irgendwie aus dem Roaming oder so ergeben. User nitus weiss darüber vielleicht mehr.

Die Ausleitungen für den Bedarfsträger sind nicht mein Spezialgebiet. Auch wir setzen hier die Lösung des Marktführers ein. Soviel ich weiß, werden bei uns nur Ausleitungen für unsere eigenen Kunden beantragt bzw. eingerichtet. Im Roamingfall laufen ja zumindest Deine Datenverbindungen (und in Zukunft auch VoLTE-Telefonie) immer über das Heimatnetz. Also erhält der Bedarfsträger auch Deine Datennutzung als deutscher Mobilfunkkunde, wenn Du Dich gerade im Ausland aufhälst. Sprachtelefonie (außer VoLTE) verbleibt hier aktuell im jeweiligen Aufenthaltsland. Ob es hier Sonderlösungen zur Überwachung gibt, kann ich leider nicht sagen, könnte mir dies aber vorstellen.

Genauso bin ich mir nicht sicher, ob es mittlerweile Sonderlocken gibt, mit denen wir auch zur Ausleitung von Verkehre der Inbound-Roamer verpflichtet sind.

Im Roamingfall ist übrigens zu beachten, dass der Datenaustausch zwischen den Carriern im Regelfall unverschlüsselt passiert! D.h. die übertragenen Daten sind damit sowohl für das besuchte Land, das Heimatland und alle Länder auf der Strecke dazwischen sichtbar, wenn man selbst keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten nutzt. Im Mobilfunk ist im Regelfall nur die Schnittstelle zwischen Handy und Basisstation sowie die Anbindung der Basisstation zum Kernnetz verschlüsselt.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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10.02.2012
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wohl nicht so ganz?!

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...gibt es eine Karte mit EU-Ländern ohne Registrierungspflicht:
Prepaid SIM Card Registration - uMap
da steht zu Fronkreisch aber:

Zum Kauf einer Prepaid-SIM ist ein Ausweis- oder Passdokument erforderlich.

was wohl dieser:

Aussage von 2018 widerspricht - ueberholt durch Zeitablauf?
 
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MACHIAVELLI

Neues Mitglied
02.01.2024
2
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Ich verstehe die Notwendigkeit der anonymen SIM karte trotzdem nicht. Geht das mit dem Tor Browser nicht einfacher?

Sorry, falls die Frage blöd ist. Aber ich brauche weder das eine noch das andere im täglichen Leben.
ich denke mittlerweile hat jeder begriffen das du die notwendigkeit einer anonymen sim nicht begreifst,
das war aber irgendwie gar nicht die frage, sondern wo es welche gibt.