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Habe folgenden Fall in Bekanntschaft:
dort wurde für nächstes Jahr teure Reise gebucht (Kreuzfahrt, Landgänge), mit zusätzlicher Reiserücktrittsversicherung über RB. Flüge für die Gruppe sollen erst noch gebucht werden (würde ich machen), in einer Buchung, damit alles zusammen ist.
1 Person aus der Gruppe hatte nun einen mittelschweren Unfall, also nach Reisebuchung, aber vor Flugbuchung . Sollte, wenn alles normal verläuft, bis zur Reise wieder alles verheilt sein, dann alles gut. In dem Alter ist das aber alles nur Theorie. Die Frage: Was aber , wenn nicht. Würde die RRV greifen, wenn ich jetzt den Flug buchen würde, die Person aber aufgrund einer (unerwarteten) Unfallfolge doch nicht reisen könnte? (Man liest ja immer was von Ausschluß von Vorerkrankungen).
dort wurde für nächstes Jahr teure Reise gebucht (Kreuzfahrt, Landgänge), mit zusätzlicher Reiserücktrittsversicherung über RB. Flüge für die Gruppe sollen erst noch gebucht werden (würde ich machen), in einer Buchung, damit alles zusammen ist.
1 Person aus der Gruppe hatte nun einen mittelschweren Unfall, also nach Reisebuchung, aber vor Flugbuchung . Sollte, wenn alles normal verläuft, bis zur Reise wieder alles verheilt sein, dann alles gut. In dem Alter ist das aber alles nur Theorie. Die Frage: Was aber , wenn nicht. Würde die RRV greifen, wenn ich jetzt den Flug buchen würde, die Person aber aufgrund einer (unerwarteten) Unfallfolge doch nicht reisen könnte? (Man liest ja immer was von Ausschluß von Vorerkrankungen).
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