Würde RRV greifen?

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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
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Habe folgenden Fall in Bekanntschaft:
dort wurde für nächstes Jahr teure Reise gebucht (Kreuzfahrt, Landgänge), mit zusätzlicher Reiserücktrittsversicherung über RB. Flüge für die Gruppe sollen erst noch gebucht werden (würde ich machen), in einer Buchung, damit alles zusammen ist.
1 Person aus der Gruppe hatte nun einen mittelschweren Unfall, also nach Reisebuchung, aber vor Flugbuchung . Sollte, wenn alles normal verläuft, bis zur Reise wieder alles verheilt sein, dann alles gut. In dem Alter ist das aber alles nur Theorie. Die Frage: Was aber , wenn nicht. Würde die RRV greifen, wenn ich jetzt den Flug buchen würde, die Person aber aufgrund einer (unerwarteten) Unfallfolge doch nicht reisen könnte? (Man liest ja immer was von Ausschluß von Vorerkrankungen).
 
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Goofy

Erfahrenes Mitglied
09.05.2010
314
370
Habe folgenden Fall in Bekanntschaft:
dort wurde für nächstes Jahr teure Reise gebucht (Kreuzfahrt, Landgänge), mit zusätzlicher Reiserücktrittsversicherung über RB. Flüge für die Gruppe sollen erst noch gebucht werden (würde ich machen), in einer Buchung, damit alles zusammen ist.
1 Person aus der Gruppe hatte nun einen mittelschweren Unfall, also nach Reisebuchung, aber vor Flugbuchung . Sollte, wenn alles normal verläuft, bis zur Reise wieder alles verheilt sein, dann alles gut. In dem Alter ist das aber alles nur Theorie. Die Frage: Was aber , wenn nicht. Würde die RRV greifen, wenn ich jetzt den Flug buchen würde, die Person aber aufgrund einer (unerwarteten) Unfallfolge doch nicht reisen könnte? (Man liest ja immer was von Ausschluß von Vorerkrankungen).
Ich denke auch, dass in dem Fall, dass die RRV von der Vorerkrankung erfahren sollte, man versuchen wird, sich da herauszuwinden - und wahrscheinlich mit Erfolg - würde daher also nur ein Ticket buchen, dass storniert werden kann oder aber mit einer sehr niedrigen Stornogebühr, so dass der finanzielle Schmerz verkraftbar ist.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
Würde denn, handelt sich um Knochenbrüche, eine Komplikation denn als Vorerkrankung gelten?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.644
2.103
Würde die RRV greifen, wenn ich jetzt den Flug buchen würde, die Person aber aufgrund einer (unerwarteten) Unfallfolge doch nicht reisen könnte? (Man liest ja immer was von Ausschluß von Vorerkrankungen).
Nun um das wirklich beurteilen zu können, müsste man wissen welche Leistungen genau mit der jetzt schon vorhandenen RRV abgedeckt sind, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur die mit der Buchung erfolgten Reiseleistungen, da die Flüge noch nicht gebucht sind, sind die auch kein Bestandteil, bedeutet dass die Flüge ohnehin neu getrennt abgesichert werden müssten.

Flüge jetzt buchen und mit getrennter RRV absichern birgt das Problem, dass das Unfallereignis früher erfolgt und somit schon als bekanntes Risiko gilt.

Lösung könnte darin bestehen, durch entsprechende ärztliche Gutachten den aktuellen Ist-Zustand und die Prognose der vollständigen Heilung feststellen zu lassen, dann könnte man argumentieren, dass die unerwartete Verschlechterung eben doch das Risiko darstellt, welches eine RRV gerade abgedeckt, Problem hierbei dürfte aber darin bestehen, dass die dann vor dem Amtsrichter geklärt werden muss.

Am sinnvollsten wäre daher wirklich den Flug für die eine Person in einem stornierbaren Tarif zu buchen, mehrere Buchungen sind bei Gruppen zu mindest bei den Nicht-LCC kein Problem, dort lässt sich dann ein Vermerk auf die jeweils andere Buchung hinterlegen dann erfolgt bei einem Irr-Ops die gemeinsame Umbuchung, was die Sitzplätze angeht sollte man sowieso im Zweifel dann vorher Sitze fest reservieren, denn eine Garantie auf Sitzplätze nebeneinander gibt es auch Paxen in einer Buchung nicht.

Im übrigen sollte man bei den Flügen sowieso Bedenken, dass genügend Zeit zwischen geplanter Ankunft am Flughafen und der Abfahrt des Schiffes liegt, gerade bei einer Langstrecke sollten es schon 36 Stunden sein, wird wegen einer Flugverspätung die Abfahrt des Schiffes verpasst haben die Reisenden ein Problem da hilft auch eine Entschädigung nach EU-VO wenig.
 
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cas_de

Erfahrenes Mitglied
Steht in den Versicherungsbedingungen normalerweise nicht irgendwas along the line, dass alles, weswegen man Medikamente nimmt oder innerhalb der letzten 12 Monate in ärztlicher Behandlung war, zum Ausschluss der Leistung führen?

Ich denke mal, dass die Behandlung eines Knochenbruchs ohne Arztbesuch eher unrealistisch erscheint. Bin aber kein Arzt.

Wenn ich die Flüge buchen würde, dann würde ich auf die Option refundable bzw. refund with fee ausweichen. Alles andere führt nur zu unnötigen Diskussionen und man kämpft einen Kampf, den man höchstwahrscheinlich nicht gewinnen kann.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.652
Steht in den Versicherungsbedingungen normalerweise nicht irgendwas along the line, dass alles, weswegen man Medikamente nimmt oder innerhalb der letzten 12 Monate in ärztlicher Behandlung war, zum Ausschluss der Leistung führen?

Ich denke mal, dass die Behandlung eines Knochenbruchs ohne Arztbesuch eher unrealistisch erscheint. Bin aber kein Arzt.
Nein, ist nicht ganz so. Wenn du wegen akkuten Erkrangungen zum Arzt gehst, ist das ausgeschlossen, wenn du aber chronisch krank bist, kann es durchaus eingeschlossen sein, wenn keine Verschlechterung deines Zustandes zu erwarten ist und du nur zur Kontrolle zum Arzt gehst.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
Besten Dank!
Nun um das wirklich beurteilen zu können, müsste man wissen welche Leistungen genau mit der jetzt schon vorhandenen RRV abgedeckt sind, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur die mit der Buchung erfolgten Reiseleistungen, da die Flüge noch nicht gebucht sind, sind die auch kein Bestandteil, bedeutet dass die Flüge ohnehin neu getrennt abgesichert werden müssten.
Das kann ich nicht beantworten, werde ich nachfragen.
Aber ist es nicht so, daß RRV Policen bis zu einem gewißen Betrag und Reisedauer alle mit der Reise zusammenhängenden Leistungen abdecken?
Flüge jetzt buchen und mit getrennter RRV absichern birgt das Problem, dass das Unfallereignis früher erfolgt und somit schon als bekanntes Risiko gilt.

Lösung könnte darin bestehen, durch entsprechende ärztliche Gutachten den aktuellen Ist-Zustand und die Prognose der vollständigen Heilung feststellen zu lassen, dann könnte man argumentieren, dass die unerwartete Verschlechterung eben doch das Risiko darstellt, welches eine RRV gerade abgedeckt, Problem hierbei dürfte aber darin bestehen, dass die dann vor dem Amtsrichter geklärt werden muss.
Ok, du rechnest also damit, die V würde sich erstmal querstellen. Könnte ich mir auch vorstellen. Aber soll der Arzt mal eine erwartbare positive Prognose in den Behandlungsunterlagen hineinschreiben.
Am sinnvollsten wäre daher wirklich den Flug für die eine Person in einem stornierbaren Tarif zu buchen, mehrere Buchungen sind bei Gruppen zu mindest bei den Nicht-LCC kein Problem, dort lässt sich dann ein Vermerk auf die jeweils andere Buchung hinterlegen dann erfolgt bei einem Irr-Ops die gemeinsame Umbuchung, was die Sitzplätze angeht sollte man sowieso im Zweifel dann vorher Sitze fest reservieren, denn eine Garantie auf Sitzplätze nebeneinander gibt es auch Paxen in einer Buchung nicht.

Im übrigen sollte man bei den Flügen sowieso Bedenken, dass genügend Zeit zwischen geplanter Ankunft am Flughafen und der Abfahrt des Schiffes liegt, gerade bei einer Langstrecke sollten es schon 36 Stunden sein, wird wegen einer Flugverspätung die Abfahrt des Schiffes verpasst haben die Reisenden ein Problem da hilft auch eine Entschädigung nach EU-VO wenig.
Soweit bekannt, klar. Wird auch ein Puffer eingebaut. Streß können die älteren Herrschaften nicht gebrauchen, soll ja ein Urlaub werden.
 

Schweinskopf

Aktives Mitglied
08.04.2020
247
268
Wenn wegen des Bruches nicht geflogen werden kann zahlt die Versicherung logischwerweise nicht, warum sollte sie auch?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
Wenn wegen des Bruches nicht geflogen werden kann zahlt die Versicherung logischwerweise nicht, warum sollte sie auch?
Weil die Brüche verheilen sollten. Gute Prognose und so, ganz einfach. Eine RRV kann pauschal nicht jede Erkrankung aus der Vorgeschichte ausschließen, falls sie doch unerwartet nochmal ausbricht.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.652
Das kann ich nicht beantworten, werde ich nachfragen.
Aber ist es nicht so, daß RRV Policen bis zu einem gewißen Betrag und Reisedauer alle mit der Reise zusammenhängenden Leistungen abdecken?
Da muss man schauen, was in der Versicherungspolice eingeschlossen ist und wofür sie abgeschlossen ist. Du kannst aber durchaus Einzelreisen bis Betrag xy versichern. Ist halt die Frage, ob noch Luft in der abgeschlössenen Versicherung ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.644
2.103
Aber ist es nicht so, daß RRV Policen bis zu einem gewißen Betrag und Reisedauer alle mit der Reise zusammenhängenden Leistungen abdecken?
Hängt vom genauen Betrag ab, manche Versicherungen haben gestaffelte Pauschalen, andere versichern den Konktreten Betrag X, grundsätzlich bedeutet ja höhere Versicherungssumme auch eine höhere Prämie.

Ok, du rechnest also damit, die V würde sich erstmal querstellen.
Nun zumindest muss/sollte man diesen Fall einplanen nutzt ja nichts den Leuten zu garantieren es würde alles einfach durchgehen und später stehen die im Regen.

Ob sich ein Versicherer querstellt kommt sicher auch auf den Betrag und Eindeutigkeit des Sachverhalts an.

Streß können die älteren Herrschaften nicht gebrauchen, soll ja ein Urlaub werden.
Dann stellt sich aber die Frage warum man nicht das ganze komplett als eine Reiseleistung gebucht hat.

ine RRV kann pauschal nicht jede Erkrankung aus der Vorgeschichte ausschließen, falls sie doch unerwartet nochmal ausbricht.
Das ist korrekt, erfordert dann aber im Zweifel auch wieder Gutachten und führt zu Problemen wenn der Versicherer sich querstellt.

Allerdings sollte man sich Fragen welche Aufwand denn nun betrieben werden muss, denn die Frage des Risikos bezieht sich ja ja nur noch auf den Teil des Flug, da hängt der Preis sehr von der Strecke ab.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
555
363
die mir vorliegenden Bedingungen für eine Reiserücktrittsversicherung sprechen von einer "unerwarteten schweren Erkrankung", wobei "schwer" definiert ist als "aus dem stablien Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen". Auch zählen schwere Unfallverletzungen dazu. Als sicher kann angesehen werden, daß in der hier geschilderten Situation die Versicherungsjuristen ggf unter Einschaltung von Gerichten und ggf von denen eingesetzten Gutachtern versucht werden wird, daß der Auftritt von Symptomen vorhersehbar und womit nicht unerwartet war. Das hier genannte Unfallereignis lag zeitlich vor Abschluß der Versicherung bzw des Reisevertrags, und im Zweifelsfall wird man auch davon ausgehen müssen, daß eine Person ohne Versicherungsschutz die Reise so nicht gebucht hätte. Ggf könnte ein aktuelles fachärztliches Attest helfen, aus dem hervorgeht, daß aktuell Reisefähigkeit besteht, und mit einer Vershlechterung des Zustands aus medizinischer Sicht nicht zu rechnen ist. Ist das beibringbar`?
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
und im Zweifelsfall wird man auch davon ausgehen müssen, daß eine Person ohne Versicherungsschutz die Reise so nicht gebucht hätte.
Wie meinst du? Laut Prognose (etwa in den allermeistenFällen) ist die Reisetüchtigkeit bis zum Reiseantritt wieder gegeben. Aber eben, das Alter. Grau ist alle Theorie.
Ggf könnte ein aktuelles fachärztliches Attest helfen, aus dem hervorgeht, daß aktuell Reisefähigkeit besteht, und mit einer Vershlechterung des Zustands aus medizinischer Sicht nicht zu rechnen ist. Ist das beibringbar`?
Da soll mal beim Arzt nachgefragt werden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.644
2.103
die mir vorliegenden Bedingungen für eine Reiserücktrittsversicherung sprechen von einer "unerwarteten schweren Erkrankung", wobei "schwer" definiert ist als "aus dem stablien Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen". Auch zählen schwere Unfallverletzungen dazu. Als sicher kann angesehen werden, daß in der hier geschilderten Situation die Versicherungsjuristen ggf unter Einschaltung von Gerichten und ggf von denen eingesetzten Gutachtern versucht werden wird, daß der Auftritt von Symptomen vorhersehbar und womit nicht unerwartet war. Das hier genannte Unfallereignis lag zeitlich vor Abschluß der Versicherung bzw des Reisevertrags, und im Zweifelsfall wird man auch davon ausgehen müssen, daß eine Person ohne Versicherungsschutz die Reise so nicht gebucht hätte. Ggf könnte ein aktuelles fachärztliches Attest helfen, aus dem hervorgeht, daß aktuell Reisefähigkeit besteht, und mit einer Vershlechterung des Zustands aus medizinischer Sicht nicht zu rechnen ist. Ist das beibringbar`?
Du musst differenzieren, die Kreuzfahrt und deren verbundenen Leistungen ist durch die Versicherung abgedeckt, der Abschluss ist ja vor dem Unfall erfolgt.

Bei der Ausgangsfrage ging es aber um die noch nicht gebuchten Flüge die eben sehr wahrscheinlich nicht von der vorhandenen Versicherung angedeckt sein dürften, und bei Abschluss einer neunen zusätzlichen Versicherung im Zuge der Flugbuchung stellt sich die Problematik des Vorschadens der dann nicht mitversichert sein könnte.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
555
363
Du musst differenzieren, die Kreuzfahrt und deren verbundenen Leistungen ist durch die Versicherung abgedeckt, der Abschluss ist ja vor dem Unfall erfolgt.

Bei der Ausgangsfrage ging es aber um die noch nicht gebuchten Flüge die eben sehr wahrscheinlich nicht von der vorhandenen Versicherung angedeckt sein dürften, und bei Abschluss einer neunen zusätzlichen Versicherung im Zuge der Flugbuchung stellt sich die Problematik des Vorschadens der dann nicht mitversichert sein könnte.
ich differenziere schon! Es geht ja um die Flüge, und da sehe ich ein Problem mit dem Versicherungsschutz - aus geschilderten Gründen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.644
2.103
ich differenziere schon! Es geht ja um die Flüge, und da sehe ich ein Problem mit dem Versicherungsschutz - aus geschilderten Gründen.
Nein du differenzierst eben nicht, denn es ist sehr unwahrscheinlich dass die RRV die späteren Flüge überhaupt abdenkt, wenn dann müsste im Zuge der Buchung eine gesonderte Versicherung geschlossen oder der bestehende Vertrag gegen zusätzliche Prämie erweitert werden.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
Genau, dieser Unterschied ist problematisch. Reise gebucht mit RRV, dann Unfall, und dann erst die Flüge.

Vielen Dank für eure hilfreichen Informationen. 🙏

Werde das berücksichtigen und nach einem flexiblen Tarif suchen und dann die Buchungen zusammenführen lassen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.644
2.103
Grundsätzlich wäre es natürlich auch eine Option bei der RRV vorher eine gesonderte Anfrage zu stellen und denen eben den Sachverhalt zu erklären und möglichst direkt nachweisen, dass die Ärzte nach aktuellem Stand von einer vollständigen und rechtzeitigen Genesung ausgehen.

Macht der Versicherer eine entsprechende Zusage steht dem Vertragsabschluss nichts im Wege, wie gut die Chancen sind? nun ja das ist ein Fall für die Glaskugel aber versuchen kann man es.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
Wie ist es weitergegangen? Ticket wurde flexibel gebucht, das war preislich im Rahmen und die beste Variante. Arzt hingegen wollte keinen Schrieb aufsetzen im Sinne einer günstigen Prognose. Hat das zwar mündlich erklärt, wollte es aber nicht niederschreiben.


Führt mich zu einem anderen Thema: Allgemeine Frage zur RRV und den versicherten Reisekosten:
Höhe der RRV Beiträge orientiert sich am Reisegesamtpreis. Hoher Preis, hoher Beitrag. Leicht zu rechnen bei Pauschalreisen. Wie ist es mit individuellen Bausteinen? Die Versicherer schreiben zwar alle, die solle man addieren und daraus leitet sich der Beitrag ab. In der Praxis: sehe ich das aber schon schwieriger. Da werden Leistungen erst im Reiseverlauf gebucht und können gar nicht benannt werden. Oder wie wäre das bei stornierbaren Flügen? Die würden ja eine viel niedere Schadenssumme ergeben.
Teilweise sind auch die Formulierungen der Versicherer unklar. Die einen schreiben von Reisekosten, die anderen von Schadensummen. Bei Pauschalreisen gleich, bei einzelnen, teils stornierbaren Leistungen aber anders.
Beispiel: RRV läuft auf Betrag von 5000. Da ist jeder Malle Hüpfer dabei, aber nicht die Weltreise. Die kostet z. B. 10000. Weil aber einzelne Teile stornierbar wären, wäre der Schaden z. B. nur 3000. Frage: wäre das komplett abgedeckt durch die RRVersicherung? Oder gar nicht? Oder nur anteilig i. S. der Unterversicherung von 50%?
Wer kennt sich aus?
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.652
Beispiel: RRV läuft auf Betrag von 5000. Da ist jeder Malle Hüpfer dabei, aber nicht die Weltreise. Die kostet z. B. 10000. Weil aber einzelne Teile stornierbar wären, wäre der Schaden z. B. nur 3000. Frage: wäre das komplett abgedeckt durch die RRVersicherung? Oder gar nicht? Oder nur anteilig i. S. der Unterversicherung von 50%?
Wer kennt sich aus?
Da Nachfragen, wo man abschliessen will. Wir haben was bei der bayrischen Versicherungskammer und unser Versicherungsvertreter hat gesagt, sie erstatten maximal bis zur Versicherungssumme, auch wenn der Reisepreis die Versicherungsdeckung überschreitet. Reisebausteine, die noch nicht gebucht sind, können ja schlecht zum Gesammtschaden beitragen. Von praktischer Erfahrung kann ich nichts berichten, wir mussten sie noch nicht in Anspruch nehmen.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
555
363
ich denke, Deine geschilderten Fälle sind eher Sache für genau DEN Reiseversicherungsexperten, bei dem Du abschließt, oder für einen Fachjuristen.
Wenn eine Leistung erst während der Reise gebucht wird, dann ist das Risiko nahe Null...tritt trotzdem der seltene Fall ein, dann ist der Reisepreis als Gesamtes nicht korrekt berechnet. Hier wäre zu prüfen, ob der Versicherer Leistungen bis zu x Euro auf sogl "erstes Risiko" bietet, oder ob eine sog "Unterversicherung" in Frage kommt, weil der Gesamtpreis zu niedrig angesetzt war. Das hängt von der Bedingung ab, welche dem Vertrag zu Grunde liegt.
Das sollte ein Fachjurist oder ein Bevollmächtiger des Versicherers beantworten.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.016
2.644
ich denke, Deine geschilderten Fälle sind eher Sache für genau DEN Reiseversicherungsexperten, bei dem Du abschließt, oder für einen Fachjuristen.
Wenn eine Leistung erst während der Reise gebucht wird, dann ist das Risiko nahe Null...tritt trotzdem der seltene Fall ein, dann ist der Reisepreis als Gesamtes nicht korrekt berechnet. Hier wäre zu prüfen, ob der Versicherer Leistungen bis zu x Euro auf sogl "erstes Risiko" bietet, oder ob eine sog "Unterversicherung" in Frage kommt, weil der Gesamtpreis zu niedrig angesetzt war. Das hängt von der Bedingung ab, welche dem Vertrag zu Grunde liegt.
Das sollte ein Fachjurist oder ein Bevollmächtiger des Versicherers beantworten.
Schriftliche Anfragen versanden leider oder bleiben unbeantwortet und auf eine mündliche Auskunft an einer Hotline gebe ich leider keinen Cent mehr.
Aber zum Stichwort Unterversicherung: ist das nicht etwas, was allgemein gleich gehandhabt wird oder ist das bei jeder Versicherung anders?
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
776
1.428
FRA
Es geht hier doch um eine reine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann können doch Reisebestandteile, die erst im Verlauf der Reise hinzugebucht werden sollen, keine Rolle spielen. Denn für alles, was nach Antritt der Reise geschieht, greift doch keine Reiserücktrittsversicherung mehr; dazu braucht es dann doch eine Reiseabbruchversicherung – oder sehe ich das flasch?
 
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