Zahlungen absichern?

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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
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Oberfranken
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Das ist ein grosser regionaler Anbieter für PV Anlagen, der GF hat mir eklärt das wären "branchenübliche" Bedingungen.

Von VOB/B wollen die auch nichts wissen, sondern BGB, ich kenne Bauprojekte nur mit VOB/B. Aber mache jetzt auch zum ersten Mal was auf dem Land mit neuen Anbietern.
Solche Märchen werden gerne erzählt. Erkläre ihm doch mal, was nachrangige Forderungen sind.
Hier hat auch ein VW/Audi Händler behauptet, es wäre "branchenüblich" dass der Kaufpreis eines Neuwagens vorab zu überweisen ist und erst nach Zahlungseingang das Auto abgeholt werden kann. Vermutlich behauptet der auch, dass ein Zitronenfalter eine Zitrone falten kann.
 
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Reaktionen: Bayer59 und LH88

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Hier hat auch ein VW/Audi Händler behauptet, es wäre "branchenüblich" dass der Kaufpreis eines Neuwagens vorab zu überweisen ist und erst nach Zahlungseingang das Auto abgeholt werden kann.
Ist hier jemandem passiert. Hätte durch den Streit über die Vorabbezahlung fast seine Bestellung verloren und dann doch noch klein beigegeben. Händler haben aktuell zahlreiche Anfragen auf Warteliste und können im Rücktrittsfall das Fahrzeug sofort meistbietend versteigern.

Ob man mit Rechtsmitteln nach Jahren vor Gericht Recht bekommt sei mal dahin gestellt. Es geht um aktuell gelebte Realität.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Solche Märchen werden gerne erzählt. Erkläre ihm doch mal, was nachrangige Forderungen sind.
Hier hat auch ein VW/Audi Händler behauptet, es wäre "branchenüblich" dass der Kaufpreis eines Neuwagens vorab zu überweisen ist und erst nach Zahlungseingang das Auto abgeholt werden kann. Vermutlich behauptet der auch, dass ein Zitronenfalter eine Zitrone falten kann.
Das hier war der Satz der mich stuzig gemacht hat:

Wir schließen Verträge nach BGB, nicht nach VOB/B(wird in der Industrie angewendet)
Die komplette Solarbranche hat diese oder ähnliche Zahlungsmodalitäten und es zeichnet sich auch ab, dass das Handwerk allgemein nachzieht.

Ich habe in den letzten Jahren ca. 12 größere Bauvorhaben gehabt, alles wurde nach VOB/B gemacht und mit "Industrie" hatte das nix zu tun, einfach nur aufwendige Ausbauarbieten.
 

timeless

Aktives Mitglied
09.05.2022
121
77
Ich habe in den letzten Jahren ca. 12 größere Bauvorhaben gehabt,
Mit dem Background gehe ich davon aus, dass du mindestens ein oder zwei weitere Angebote eingeholt hast. Welche Zahlungsmodalitäten wurden denn dort genannt? Das würde mich interessieren, mit PV Anlagen hatte ich nämlich bisher (noch) nicht zu tun.

Meiner Erfahrung nach bestehen in der Regel jene Gewerke auf eine Vorauszahlung, bei denen die Kosten des Materials überwiegen (80-90% der Endsumme) und der Anteil für die Arbeitszeit sehr untergeordnet ist.......
Elektriker, SHK & Co zähle ich damit nicht dazu! Baufirmen rechnen meist nach Baufortschritt ab. Bei PV Anlagen erachte ich eine Anzahlung als angemessen, wobei mir 80% definitiv zu viel wären.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.660
1.292
Oberfranken
Ist hier jemandem passiert. Hätte durch den Streit über die Vorabbezahlung fast seine Bestellung verloren und dann doch noch klein beigegeben. Händler haben aktuell zahlreiche Anfragen auf Warteliste und können im Rücktrittsfall das Fahrzeug sofort meistbietend versteigern.

Ob man mit Rechtsmitteln nach Jahren vor Gericht Recht bekommt sei mal dahin gestellt. Es geht um aktuell gelebte Realität.
Klar, ein Rechtsstreit kann sich Jahre hinziehen. Deshalb sollte man vor Vetragsabschluss bereits die genauen Zahlungsmodalitäten besprechen und dann verbindlich festlegen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das hier war der Satz der mich stuzig gemacht hat:



Ich habe in den letzten Jahren ca. 12 größere Bauvorhaben gehabt, alles wurde nach VOB/B gemacht und mit "Industrie" hatte das nix zu tun, einfach nur aufwendige Ausbauarbieten.
Liegt der Unterschied in der gesetzlichen Gewährleistung? VOB 5 Jahre, BGB 2 Jahre oder hat das einen völlig anderen Grund?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Liegt der Unterschied in der gesetzlichen Gewährleistung? VOB 5 Jahre, BGB 2 Jahre oder hat das einen völlig anderen Grund?
Naja in der VOB/B wird ja spezifischer geregelt, was auch für den Handwerker von Vorteil sein kann.

Insgesamt bin ich in dem Thema aber nicht so bewandert, mein Architekt hat gesagt das wird nach VOB/B gemacht, seitdem wird das so gemacht. Architekt = alter Schulfreund mit dem ich beim klauen bei Hertie auf der Klassenfahrt erwischt wurde, da frage ich nicht immer nach.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.759
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DUS
Naja in der VOB/B wird ja spezifischer geregelt, was auch für den Handwerker von Vorteil sein kann.

Ich weiss nicht wie es aktuell ist, aber vor Jahren wurde noch darum gestritten, ob die VOB überhaupt zur Anwendung kommen kann/ darf…nach dem Motto: Eine auf dem Dach angebrachte PV Anlage stellt kein Bauwerk dar.
dann noch als Stichworte : Werkvertrag vs.. Kaufvertrag

Hier ist das mal angerissen.

VOB 5 Jahre … ist bei PV-Modulen eine Ansage Was die Mängelhaftung angeht.

In Deinem Kontext wie schon von @timeless und @phxsun erwähnt

40 % Anzahlung, 40 % bei Meldung Versand-Lieferbereitschaft der Ware zur “Baustelle“( ab Lager Auftragnehmer nicht wenn die Module in China auf den Kutter geladen werden), 20 % nach erfolgreicher Inbetriebnahme.

So arbeiten zwei mir bekannte Betriebe hier im Münsterland seit Jahren.

Im weiteren würde mich ebenfalls schwer interessieren wann geliefert werden soll.


Edith sagt da steht was zu dem Urteil : Sind PV Anlagen Bauwerke
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.660
1.292
Oberfranken
...

In Deinem Kontext wie schon von @timeless und @phxsun erwähnt

40 % Anzahlung, 40 % bei Meldung Versand-Lieferbereitschaft der Ware zur “Baustelle“( ab Lager Auftragnehmer nicht wenn die Module in China auf den Kutter geladen werden), 20 % nach erfolgreicher Inbetriebnahme.

So arbeiten zwei mir bekannte Betriebe hier im Münsterland seit Jahren.

Im weiteren würde mich ebenfalls schwer interessieren wann geliefert werden soll.
...
Hmm, 80% VK ohne dass der Kunde irgend eine Sicherheit hat ist schon dreist und sehr riskant für den Kunden. Geben diese Firmen evtl. eine Ausfallbürgschaft o. ä. zur Absicherung des Kunden? Vermutlich sind sich die meisten Kunden gar nicht bewusst, welches Risiko sie eingehen, vor allem wenn es die Firma schon länger gibt.