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Solche Märchen werden gerne erzählt. Erkläre ihm doch mal, was nachrangige Forderungen sind.Das ist ein grosser regionaler Anbieter für PV Anlagen, der GF hat mir eklärt das wären "branchenübliche" Bedingungen.
Von VOB/B wollen die auch nichts wissen, sondern BGB, ich kenne Bauprojekte nur mit VOB/B. Aber mache jetzt auch zum ersten Mal was auf dem Land mit neuen Anbietern.
Hier hat auch ein VW/Audi Händler behauptet, es wäre "branchenüblich" dass der Kaufpreis eines Neuwagens vorab zu überweisen ist und erst nach Zahlungseingang das Auto abgeholt werden kann. Vermutlich behauptet der auch, dass ein Zitronenfalter eine Zitrone falten kann.