Naja, wenn mein Kind bei meinem Nachbarn eine Vase fallen lässt (um zu schauen, was passiert), dann kommt meine Haftpflicht doch für gewöhnlich auch für den Schaden auf. Für mich als Laie ist es kein Vorsatz, wenn ein Kind aus Dummheit und/oder begrenzter Einsicht einen Fehler begeht, dessen Folgen es nicht absehen kann - aber das ist wie gesagt nur meine hobbymäßige Interpretation.
Relevant wird ggf. die Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber auch da bin ich der Meinung, dass das Telefon nun wirklich kein Gegenstand ist, von dem man sein Kind auf Teufel komm raus fernhalten muss, und dass mit so einer Aktion wohl niemand ernsthaft rechnen kann.