Zimmer für 4 Personen gebucht: Auch Anspruch auf 4 "Schlafstellen"?

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.144
Wieso unterstellst mir das? Zeig mir ein Posting, in dem ich von zwei Doppelbetten gesprochen habe. Ich habe immer lediglich betont, dass das Hotel Schlafstätten, also z.B. Sofa, Zustellbetten, etc. für jede Person bieten muss, von 2 Doppelbetten war nie die Rede.


im Thema ging es um zwei Doppelbetten, aber darauf kommt es nicht an, davon können wir gerne abstrahieren.

Dein Fall: Allein die Eingabe von vier Personen bei einem King Zimmer führt nunmal nicht dazu, dass das Hotel wie auch immer geartete vier Schlafplätze bereit stellen muss. Du buchst ein Zimmer mit King Bett, was Du damit und darin machst ist Deine Sache. Das Hotel ist nicht dafür verantwortlich, wenn DU Schwachsinn buchst.

Der Fall des OP: Der OP hat zwei Doppelbetten gebucht und vier Personen angegeben, das ist aus meiner Sicht etwas anderes, dann hat er auch Anspruch auf "vier Schlafstellen" und hier sogar sehr eindeutig zwei Doppelbetten. Irgendeine AGB, wonach bei Awardbuchungen die Betten unverbindlich sind, wären zumindest nach deutschem Recht (hier nicht anwendbar) und auch nach gesundem Menschenverstand in dem Moment irrelevant, wenn ein bestimmter Zimmertyp bestätigt wird: Individualvereinbarung geht vor AGB.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.063
142
FRA
im Thema ging es um zwei Doppelbetten, aber darauf kommt es nicht an, davon können wir gerne abstrahieren.

Dein Fall: Allein die Eingabe von vier Personen bei einem King Zimmer führt nunmal nicht dazu, dass das Hotel wie auch immer geartete vier Schlafplätze bereit stellen muss. Du buchst ein Zimmer mit King Bett, was Du damit und darin machst ist Deine Sache. Das Hotel ist nicht dafür verantwortlich, wenn DU Schwachsinn buchst.

Der Fall des OP: Der OP hat zwei Doppelbetten gebucht und vier Personen angegeben, das ist aus meiner Sicht etwas anderes, dann hat er auch Anspruch auf "vier Schlafstellen" und hier sogar sehr eindeutig zwei Doppelbetten.
Selbst beim Kingzimmer wird angezeigt, dass es für 4 Personen geeignet ist-bei Buchung für 4 EW
 

platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0
Normalerweise. Aber offenbar nicht bei jeder Kette bzw. nicht verlässlich ...
:eek:

Wenn das in diesem Fall nicht so war, sieht die Sache natürlich anders aus. Ich verstehe den OP allerdings so, daß er ausdrücklich ein Zimmer für 4 Personen gebucht hat. Und das dürfte nach jedem Recht der Welt ein Zimmer mit 4 Schlafgelegenheiten sein, es sei denn es ist in dem betr. Hotel oder nach Landessitte erkennbar üblich, auf dem Fußboden, seinen Sätteln, mitgebrachten Matten oder ähnlichen zu nächtigen ;)
 

platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0

Für die Lachhaftigkeit? Da reicht es, eine Einführung in das anglo-amerikanische Recht zu lesen.
Für die Tatsache, daß Verträge auch nach diesem Recht zu erfüllen sind? Hm, das ist so banal, daß sich noch nicht mal ein case-law findet. "pacta sunt servanda" ist einfach ein so grundlegender Rechtsgedanke, daß er jeder Rechtsordnung seit Jahrtausenden innewohnt. Er ist Bestandteil des Common Law und findet sich dort im Unterbereich des Contract Law wieder:
https://en.wikipedia.org/wiki/English_contract_law
 
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StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Dein Fall: Allein die Eingabe von vier Personen bei einem King Zimmer führt nunmal nicht dazu, dass das Hotel wie auch immer geartete vier Schlafplätze bereit stellen muss. Du buchst ein Zimmer mit King Bett, was Du damit und darin machst ist Deine Sache. Das Hotel ist nicht dafür verantwortlich, wenn DU Schwachsinn buchst.

Dafür würde mich dann doch eine Quelle interessieren. Ich selbst suche immer nach der Personenanzahl, die ich im Zimmer unterbringen möchte - wie das Hotel das Zimmer und die Betten nennt, ist mir dabei ziemlich egal. Und da die Übernachtungsmöglichkeit im Normalfall die Hauptfunktion des Hotelzimmers darstellt, hatte ich bislang gedacht davon ausgehen zu können, dass ich auch vier Schlafplätze erhalte, wenn ich eine Unterkunft für vier Personen buche. Da hätte ich nicht erwartet, dass es darüber unterschiedliche Ansichten geben kann. Und natürlich ist ein Hotel für das, was es anbietet, auch verantwortlich.
 

platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0
Dafür würde mich dann doch eine Quelle interessieren. Ich selbst suche immer nach der Personenanzahl, die ich im Zimmer unterbringen möchte - wie das Hotel das Zimmer und die Betten nennt, ist mir dabei ziemlich egal. Und da die Übernachtungsmöglichkeit im Normalfall die Hauptfunktion des Hotelzimmers darstellt, hatte ich bislang gedacht davon ausgehen zu können, dass ich auch vier Schlafplätze erhalte, wenn ich eine Unterkunft für vier Personen buche. Da hätte ich nicht erwartet, dass es darüber unterschiedliche Ansichten geben kann. Und natürlich ist ein Hotel für das, was es anbietet, auch verantwortlich.

So und nicht anders.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
... Ich selbst suche immer nach der Personenanzahl, die ich im Zimmer unterbringen möchte - wie das Hotel das Zimmer und die Betten nennt, ist mir dabei ziemlich egal. ...

Wie schon hier erwähnt - das können (fast) alle Buchungssysteme. Und (fast) alle Hotelketten bzw. Hotels sind ja auch daran interessiert, ihre Gäste nicht anzustrullern. Aber es gibt halt Ausnahmen. Da hier explizit verschiedene Fälle genannt wurden wo das nicht der Fall war, diese Fälle alle bei IHG vorgekommen sind, sollte jedem einzelnen Rückschlüsse ermöglichen, wo man bei der Buchung von mehr als einer Person zukünftig vorsichtig sein sollte.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.127
7.174
Der Fall des OP: Der OP hat zwei Doppelbetten gebucht und vier Personen angegeben, das ist aus meiner Sicht etwas anderes, dann hat er auch Anspruch auf "vier Schlafstellen" und hier sogar sehr eindeutig zwei Doppelbetten. Irgendeine AGB, wonach bei Awardbuchungen die Betten unverbindlich sind, wären zumindest nach deutschem Recht (hier nicht anwendbar) und auch nach gesundem Menschenverstand in dem Moment irrelevant, wenn ein bestimmter Zimmertyp bestätigt wird: Individualvereinbarung geht vor AGB.

Ich bezweifel das der OP zwei Doppelbetten gebucht hat, schaut euch doch einfach mal die Buchungsoptionen des Hotels an.

Das ist die Beschreibung für einen Deluxe Room für 4 Personen

An upgrade from our standard rooms. Bed type cannot be guaranteed as it will be allocated on arrival based on availability.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
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Dafür würde mich dann doch eine Quelle interessieren. Ich selbst suche immer nach der Personenanzahl, die ich im Zimmer unterbringen möchte - wie das Hotel das Zimmer und die Betten nennt, ist mir dabei ziemlich egal. Und da die Übernachtungsmöglichkeit im Normalfall die Hauptfunktion des Hotelzimmers darstellt, hatte ich bislang gedacht davon ausgehen zu können, dass ich auch vier Schlafplätze erhalte, wenn ich eine Unterkunft für vier Personen buche. Da hätte ich nicht erwartet, dass es darüber unterschiedliche Ansichten geben kann. Und natürlich ist ein Hotel für das, was es anbietet, auch verantwortlich.

Da brauche ich keine "Quelle" für, das ist genau das was im Vertrag drin steht. Buche ich ein Zimmer wo die Beschreibung lautet "1 King Bett" dann miete ich ein Zimmer mit einem King Bett und nichts anderes. Das (deutsche) Mietrecht stellt nicht darauf ab, ob ich die gemietete Sache auf für meinen beabsichtigten Zweck nutzen kann.

Das bedeutet aber sicher nicht, dass ich persönlich nicht beim Check-In einen Aufstand machen würde und genau das Gegenteil behaupten würde, aber im Ergebnis würde ich mit so einem Fall zu keinem deutschen Gericht gehen. Ich käme aber auch nicht auf die Idee, ein Zimmer mit einem King-Bett für vier Personen zu buchen. Es wäre m.E. aber sicher anders, wenn ich eine Pauschalreise buche, denn dort wäre es sicher ein Reisemangel, wenn der Veranstalter bei einer Buchung für vier Personen keine vier Betten zur Verfügung stellt. Aber darüber reden wir nicht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.144
So und nicht anders.


Qualifiziert und wohlbegründet....

Wir können gerne hier pauschale Behauptungen austauschen oder aber mal richtig nachdenken - auch wenns weniger Spass macht. Ich habe aber in meinem Job Erfolg, weil ich immer versuche, es differenziert zu betrachten und nicht mit Plattitüden arbeite.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.144
Ich bezweifel das der OP zwei Doppelbetten gebucht hat, schaut euch doch einfach mal die Buchungsoptionen des Hotels an.

Das ist die Beschreibung für einen Deluxe Room für 4 Personen

Wenn das die Beschreibung wäre, dann hätte er m.E. auch Anspruch auf vier wie auch immer geartete Betten, denn der Raum gibt keinen Bettentyp vor, sp dass vier Personen untergebracht werden können (werden müssen). Meine Matrix wäre:

Ein King Bett, vier Personen: Es kommt erst einmal ein Zimmer mit einem King Bett heraus, ich buche was ich kriege
Bettentyp unspezifizert, vier Personen: Es muss in jedem Fall ein Zimmer sein, wo ich vier Personen unterbekomme.
Zwei Doppelbetten, vier Personen: Es kommt ein Zimmer mit zwei Doppelbetten heraus, ich buche was ich kriege.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.151
9.387
Zustellbetten sind in der Hotelbranche übliche Praxis. Bucht man für vier Personen ein Zimmer mit einem King für vier Personen, dann müssen eben Zustellbetten rein. Ob Platz dafür ist, ist das Problem des Hotels.

Die einfache Rechnung ist: Doppelbett (Queen, King, was auch immer): 2 Personen, Einzelbett: 1 Person

Das Hotel kann natürlich abfragen, ob die weiteren Personen zusätzlich im Doppelbett schlafen. Und es kann auch Zustellbetten berechnen, wenn dies bereits beim Buchungsvorgang klar ist. Das machen viele Hotels auch so und dann ist es wie vereinbart.

Viele Hotels lassen keine Buchungen eines Zimmers für mehr als zwei Personen per Buchungsmaske zu. Will man mit Kindern reisen, dann muss man anfragen.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.144
Zustellbetten sind in der Hotelbranche übliche Praxis. Bucht man für vier Personen ein Zimmer mit einem King für vier Personen, dann müssen eben Zustellbetten rein. Ob Platz dafür ist, ist das Problem des Hotels.

Wenn Du die Zusatzbetten bestellst, ja. Aber das ist Deine Entscheidung. Du buchst ein Doppelzimmer. Was Du damit machst, ist Deine Sache. Bei Deiner Erwartung an Hotels kommt mit Sicherheit der erste Schlaumeier, der bei den beiden Zusatzbetten sagt, dass er die doch gar nicht gebraucht hätte, weil er gerne mit seinen drei Mädels in einem Bett schläft.


Warum meinen eigentlich immer alle, jeder Vertragspartner müsse mit der Doofheit seiner Kunden rechnen und alles was der Kunde macht hinterfragen. Muss er nicht. Der Kunde ist für sich selbst verantwortlich. Wenn ich als Kunde vier Betten haben will und nur ein Doppelzimmer buche, dann sollte ich vielleicht mal das Telefon oder die Email in die Hand nehmen und klar machen, was ich will. Tue ich es nicht, kann es passieren, dass ich bekomme, was ich bestellt habe.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
1.754
2.230
Warum meinen eigentlich immer alle, jeder Vertragspartner müsse mit der Doofheit seiner Kunden rechnen und alles was der Kunde macht hinterfragen. Muss er nicht. Der Kunde ist für sich selbst verantwortlich. Wenn ich als Kunde vier Betten haben will und nur ein Doppelzimmer buche, dann sollte ich vielleicht mal das Telefon oder die Email in die Hand nehmen und klar machen, was ich will. Tue ich es nicht, kann es passieren, dass ich bekomme, was ich bestellt habe.

Das ist ja zumindest beim TE genau nicht der Fall: Er hat beim Hotel ein Zimmer für vier Personen online reserviert - sprich: Er hat auf der Hotel-Website ein Zimmer für vier Personen gesucht, und das Hotel (bzw. sein Reservierungssystem) hat ihm ein Zimmer zu dieser Anfrage angeboten. Dort nun noch einmal nachzufragen, ob das Angebot wirklich seiner Anfrage entspricht, sehe ich nicht in der Pflicht des Kunden. Oder mit Deinen Worten: Warum meinst Du eigentlich, jeder Kunde müsse mit der Doofheit seines Vertragspartners rechnen und dort explizit noch mal hinterfragen, ob das Angebot auch wirklich dem entspricht, was er angefragt hat?
 
K

Krematorium

Guest
Warum meinen eigentlich immer alle, jeder Vertragspartner müsse mit der Doofheit seiner Kunden rechnen und alles was der Kunde macht hinterfragen. Muss er nicht. Der Kunde ist für sich selbst verantwortlich. Wenn ich als Kunde vier Betten haben will und nur ein Doppelzimmer buche, dann sollte ich vielleicht mal das Telefon oder die Email in die Hand nehmen und klar machen, was ich will. Tue ich es nicht, kann es passieren, dass ich bekomme, was ich bestellt habe.
Wenn ein Hotel die Buchung eines Doppelzimmers für 4 Personen zulässt, impliziert dies auch, dass es 4 Schlafstätten gibt. Nämlich deshalb, weil es eben nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass sich 4 Personen ein Doppelbett teilen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.144
Das ist ja zumindest beim TE genau nicht der Fall: Er hat beim Hotel ein Zimmer für vier Personen online reserviert - sprich: Er hat auf der Hotel-Website ein Zimmer für vier Personen gesucht, und das Hotel (bzw. sein Reservierungssystem) hat ihm ein Zimmer zu dieser Anfrage angeboten. Dort nun noch einmal nachzufragen, ob das Angebot wirklich seiner Anfrage entspricht, sehe ich nicht in der Pflicht des Kunden. Oder mit Deinen Worten: Warum meinst Du eigentlich, jeder Kunde müsse mit der Doofheit seines Vertragspartners rechnen und dort explizit noch mal hinterfragen, ob das Angebot auch wirklich dem entspricht, was er angefragt hat?

Beim OP sehe ich das ja auch ganz genau anders, was ich mehr als einmal gesagt habe. Da ist nichts nachzufragen, denn er hatte ein Zimmer mit zwei Doppelbetten gebucht. Das Problem ist das Problem des Krematoriums: Ich buche ausdrücklich ein Doppelzimmer oder ein King-Size Bett, gebe aber vier Personen an was mit Ausnahme der Absicht der Verwirklichung spätpubertärer Phantasien wohl ein Widerspruch in sich ist.

Wenn ein Hotel die Buchung eines Doppelzimmers für 4 Personen zulässt, impliziert dies auch, dass es 4 Schlafstätten gibt. Nämlich deshalb, weil es eben nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass sich 4 Personen ein Doppelbett teilen.

Wenn Du dann darauf bestehen willst, ist der ganze Vertrag nichtig, weil sich die Parteien nicht darauf geeinigt haben, was tatsächlich gebucht wurde. Doppelbett sagt nach Deiner allgemeinen Lebenserfahrung zwei Personen, buchen willst Du vier Personen, was nicht zum Doppelbett passt. Rechtlich nennt sich das Dissens, § 154 BGB. Auch ne Lösung, weil wir ja Doppel-Deppen haben: Das Hotel nimmt die Buchung rein und der Buchende gibt sie so ab obschon beide wissen (sollten), dass es so nicht geht. Passt schon.
 

platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0
Qualifiziert und wohlbegründet....

Wir können gerne hier pauschale Behauptungen austauschen oder aber mal richtig nachdenken - auch wenns weniger Spass macht. Ich habe aber in meinem Job Erfolg, weil ich immer versuche, es differenziert zu betrachten und nicht mit Plattitüden arbeite.

Wie kommen Sie nur darauf, daß ich mit Ihnen irgend etwas austauschen möchte? Ich habe lediglich den Beitrag von "StefanNRW" mit meiner Zustimmung versehen.
Also labern Sie mich doch bitte nicht von der Seite an; Sie werden mich nicht als Gesprächspartner gewinnen.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.144
Wie kommen Sie nur darauf, daß ich mit Ihnen irgend etwas austauschen möchte? Ich habe lediglich den Beitrag von "StefanNRW" mit meiner Zustimmung versehen.
Also labern Sie mich doch bitte nicht von der Seite an; Sie werden mich nicht als Gesprächspartner gewinnen.

Nicht nur unqualifiziert sondern auch noch schwaches Benehmen. Passt eines zum andern. Wie sagst Du anderswo so schön: "Deine Tippfehler stehen in einem so köstlich krassen Mißverhältnis zu der Bildung, die aus Deinen Beiträgen schimmert". Passt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.151
9.387
Wenn Du die Zusatzbetten bestellst, ja. Aber das ist Deine Entscheidung. Du buchst ein Doppelzimmer. Was Du damit machst, ist Deine Sache. Bei Deiner Erwartung an Hotels kommt mit Sicherheit der erste Schlaumeier, der bei den beiden Zusatzbetten sagt, dass er die doch gar nicht gebraucht hätte, weil er gerne mit seinen drei Mädels in einem Bett schläft.


Warum meinen eigentlich immer alle, jeder Vertragspartner müsse mit der Doofheit seiner Kunden rechnen und alles was der Kunde macht hinterfragen. Muss er nicht. Der Kunde ist für sich selbst verantwortlich. Wenn ich als Kunde vier Betten haben will und nur ein Doppelzimmer buche, dann sollte ich vielleicht mal das Telefon oder die Email in die Hand nehmen und klar machen, was ich will. Tue ich es nicht, kann es passieren, dass ich bekomme, was ich bestellt habe.

Es gibt Masken, in denen man Zusatzbetten bestellen kann. Die von IC Mark Hopkins gehört nicht dazu.
 

Lupus

Gesperrt
15.01.2014
8
0
Lübeck
manchmal überfordert mich die inkompetenz mancher Menschen. :D Beziehungsweise die Geldgier, die darauf picht Menschen die sich nicht so gut wehren können oder keine Ahung haben, mit einem Angebot zu überrumpeln, woraufhin sie es einfach über sich ergehen lassen....
 
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Es gibt Masken, in denen man Zusatzbetten bestellen kann. Die von IC Mark Hopkins gehört nicht dazu.

Wahrscheinlich aus gutem Grund, da das IC Mark Hopkins (baulich bedingt) nur über sehr kleine Zimmer verfügt. Ich bezweifle stark, das man dort in einem normalen Kingsize-Zimmer noch ein Zustellbett unterbringen kann (geschweige denn zwei Zustellbetten) ...