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Zollfrage

Croth

Erfahrenes Mitglied
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Hallo alle zusammen,

wer ist fit in Zollfragen? :)

meine Eltern sind derzeit in Asien unterwegs und wollen sowohl hochprozentiges als auch Wein in größerem Umfang - aber unterhalb der Freigrenzen mitbringen, aber weder sie noch ich sind sich sicher, wie die Aussage auf der Website des Zolls zu lesen ist:

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Quelle: zoll.de

Ist es richtig, dass sie pro Person jeweils einen Liter Spirituosen und 4 Liter nicht schäumenden Wein mitbringen können oder muss beides anteilig zusammengestellt werden? :confused: Bitte um Auskunft von jemand, der es weiß und nicht von jemandem, der es vermutet - meine Eltern sollen nicht im Zoll hängen bleiben. ;-)

Danke und einen guten Start in die neue Woche!
 
Ich empfehle deinen Eltern zu kaufen was sie möchten und mögen und dann durch den roten Ausgang am Zoll zu gehen.
Die Kosten sind sehr gering für Alkohol auch über der Freimenge.
Ich mach das auch immer so
 
Es ist wie du vermutest:
1 ltr Sprit + 4 ltr nicht schäumende Weine.
Erfahrung eines Nachbarn vor ein paar Tagen.
Aber Wein aus Asien? Ich weiss nicht [emoji849]
Ansonsten tatsächlich bei "rot" anmelden und damit gaaanz sicher gehen
 
In der Praxis kommt es oft vor, dass man vom Zöllner weitergeschickt wird, weil die Menge der Abgaben den Aufwand kaum rechtfertigt. Ist natürlich keine Garantie aber die Brantweinsteuer übersteigt seltenst 3€ pro Flasche Schnaps
 
Hallo alle zusammen,

wer ist fit in Zollfragen? :)

meine Eltern sind derzeit in Asien unterwegs und wollen sowohl hochprozentiges als auch Wein in größerem Umfang - aber unterhalb der Freigrenzen mitbringen, aber weder sie noch ich sind sich sicher, wie die Aussage auf der Website des Zolls zu lesen ist:

Quelle: zoll.de

Ist es richtig, dass sie pro Person jeweils einen Liter Spirituosen und 4 Liter nicht schäumenden Wein mitbringen können oder muss beides anteilig zusammengestellt werden? :confused: Bitte um Auskunft von jemand, der es weiß und nicht von jemandem, der es vermutet - meine Eltern sollen nicht im Zoll hängen bleiben. ;-)

Danke und einen guten Start in die neue Woche!
Ja, das ist richtig. 1 Liter Schnaps und 4 Liter Wein und Bier ginge dann auch noch. Im unteren Teil steht mit Absicht und.
 
In der Praxis kommt es oft vor, dass man vom Zöllner weitergeschickt wird, weil die Menge der Abgaben den Aufwand kaum rechtfertigt. Ist natürlich keine Garantie aber die Brantweinsteuer übersteigt seltenst 3€ pro Flasche Schnaps

Ich weiß ja nicht, wie hoch die Branntweinsteuer in DE ist, hier in AT beträgt die Alkoholsteuer € 12 pro Liter reinem Alkohol. Bei einer Flasche 40%igem, angenommen die Flasche hat 1 Liter Inhalt, sind das dann €4,80. Bei Flaschengröße 0,75 l auch noch € 3,60
 
Ich weiß ja nicht, wie hoch die Branntweinsteuer in DE ist, hier in AT beträgt die Alkoholsteuer € 12 pro Liter reinem Alkohol. Bei einer Flasche 40%igem, angenommen die Flasche hat 1 Liter Inhalt, sind das dann €4,80. Bei Flaschengröße 0,75 l auch noch € 3,60
Ich nehme mal an (hoffe?), dass es sich um etwas besonderes handelt und nicht darum, 4 oder 5 Euro zu sparen. Dafür würde ich nun keine 5 schwere Flaschen um die halbe Welt schleppen.
 
Der Pauschale Satz für Alkohol mit mehr als 20% liegt bei 6,80Euro pro Liter.

Tatsache ist aber dass Abgaben unter 5Euro offiziell nicht erhoben werden allerdings handhabt das der Zoll etwas unterschiedlich.

Beispiel vom 19.01. Ankunft aus CUR 2625ml an 22% Alkohol dabei also 1625ml zu viel was 11,05Euro an Abgaben bedeutet hätte der Zollbeamte im Büro des roten Ausgangs hat mich aber weiter geschickt da der Betrag eben gering war.
 
Jupp UND ist schon richtig. Und auch ICH bin der Meinung: ROTEN nehmen und auf der sicheren Seite sein.
 
Ja die vorangegangenen Aussagen sind richtig, noch zu Anmerkung sollte es in den Gepäckstücken aufgeteilt sein und nicht alles in einem!
 
gut zu wissen!

...noch eine weitere Zoll Frage: wie siehts eigentlich mit Medikamenten aus? Ich habe ein Asthma Spray (verschreibungspflichtig) und Reisetabletten (nicht verschreibungspflichtig) gegen Übelkeit dabei. Könnte das in Hongkong und/oder Vietnam ein Problem bei der Einreise sein/werden?
 
gut zu wissen!

...noch eine weitere Zoll Frage: wie siehts eigentlich mit Medikamenten aus? Ich habe ein Asthma Spray (verschreibungspflichtig) und Reisetabletten (nicht verschreibungspflichtig) gegen Übelkeit dabei. Könnte das in Hongkong und/oder Vietnam ein Problem bei der Einreise sein/werden?

In HKG hat sich der Zoll bislang noch nie für mein Gepäck inkl. Reiseapotheke interessiert.
 
Im Reiseverkehr wird mit Pauschalierten Abgabensätzen nach §29 ZollV gearbeitet!

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